Michél Pretzsch im Farnwald auf Tasmanien
Wandern in Tasmaniens schönen Nationalparks
Meeresfrüchtegenuss
Ein Wombat

Tasmanien – Australiens grüner Smaragd

Faszinierende Trekkingrundreise mit Zeltübernachtungen und in Hostels

Highlights

  • Kleingruppenwanderung auf der größten Insel Australiens
  • 3-tägiges Trekking im Walls of Jerusalem NP
  • Tageswanderungen im Mt. Field NP, Lake St. Claire NP, Freycinet NP und Hartz Mountain NP
  • Auf zum Gipfel des Cradle Mountain mit herrlichem Blick

Fakten

  • Reiseart: Gruppenreise
  • Dauer: 21 Tage
  • Teilnehmer: 6–10
  • Reiseleitung: deutsch
  • Schwierigkeit:
  • Übernachtung:
  • Tourcode: AUSTAS
  • ab 2740 EUR zzgl. Flug

Darum geht´s:

Die Vielfalt des kleinsten australischen Bundesstaates lässt keine Wünsche offen! Den großen Reiz der Insel macht die praktisch noch wilde Natur aus. Über ein Fünftel der Landesfläche Tasmaniens wurde zu Nationalparks erklärt.

Unberührte Natur in Australiens kleinstem Bundesstaat

Für seine Naturschönheiten erhielt das Eiland von der UNESCO die Auszeichnung „Weltnaturerbe“. Das Angebot reicht von beeindruckenden Gebirgslandschaften, traumhaften Stränden, Eukalyptuswäldern, üppigem Regenwald und kristallklaren Flüssen bis hin zu einer faszinierenden Tierwelt, die nur hier anzutreffen ist.

Exotischer Tiere in Tasmaniens Nationalparks (UNESCO-Welterbe)

Entdecken und beobachten Sie auf Streifzügen durch die Nationalparks mit etwas Glück den Tasmanischen Teufel (Tasmanischer Beutelteufel), Wombats, Platypusse (Schnabeltiere), Echidnas (Schnabeligel), zahlreiche Kängurus und viele andere Tiere beim naturnahen Camping.

5 Bewertungen

Die dargestellte Bewertung ergibt sich automatisch aus allen von unseren Reisegästen nach Reiseende ausgefüllten Online-Fragebögen.

Das sagen unsere Kunden

Frau Sigrid Verena K.

Der Reiseleiter (Uwe Richter) ist bestmöglichst auf alle individuellen Wünsche eingegangen. Soviel Flexibilität habe ich noch auf keiner Gruppenreise erlebt!! Großes Lob!!!

Zwei Tasmanische Teufel

Das Besondere an dieser Reise

  • Augen offen halten lohnt sich: Halten Sie Ausschau nach Beutelteufel, Wombat, Platypus, Känguru, Opossum und Co!
  • Wildes Naturerlebnis: Gipfelabenteuer, seltene Pflanzen und Tiere und riesige, wasserreiche Regenwälder
Status Termin Bis Preis Details Informationen

Termine 2025

18.01.25 – 07.02.25 2740 EUR EZZ: 100 EUR
Deutsch sprechende Reiseleitung

Zusatzkosten

  • Internationale Flüge: ab 1600 EUR
  • Einzelzelt-Zuschlag: 120 EUR
  • Verpflegung ca.: 200 EUR
  • Eintrittsgelder ca.: 120 EUR
  • Visum: 20 EUR

Reiseverlauf

1. Tag

Ankunft in Hobart

Blick auf Hobart aus der Vogelperspektive

Individuelle Anreise in die Hauptstadt Tasmaniens. Transfer am Nachmittag zum Backpacker und Besprechung des Reiseverlaufes. An der Mündung des Derwent gelegen, behaupten sich in Hobart liebevoll restaurierte Bauten aus der kolonialen Vergangenheit, das älteste Theater Australiens sowie die bekannte Bierbrauerei Cascade. Am Nachmittag erfolgt ein kurzer Abstecher auf den Gipfel des Mount Wellington, von wo Sie einen herrlichen Ausblick auf Hobart und das Südtasmanische Meer haben. Übernachtung in einem Hostel.

2. Tag

Hobart – Hartz-Mountains-Nationalpark

Idyllischer Wasserfall am Mt. Wellington

Auf der Anreise zum südwestlich von Hobart gelegenen 8620 ha großen Hartz-Mountains-Nationalpark, erfolgt ein Stopp in Geeveston. Hauptattraktion der Stadt ist das Forest & Heritage Center, indem es Wissenswertes über die 80 m hohen Eucalyptusbäume zu erfahren gibt. Auf kurzen Buschwanderungen erschließen Sie verschiedene Sehenswürdigkeiten des Nationalparks (Arve Falls, Lake Osborne) oder besteigen den Hartz Peak. Übernachtung wie am Vortag. (Gehzeit ca. 3h, 440m↑↓).

3. Tag

Wanderung im Mount-Field-Nationalpark

Russell Wasserfall im Mt Field Nationalpark

Fahrt durch das Tal des Derwent River zum Mt. Field NP. Eine kurze Wanderung durch den Regenwald führt Sie zu den malerischen 40 m hohen Russel Falls. Auf dem Tall Trees Walk sehen Sie die größte blühende Pflanze der Welt, einen Swamp Gum. Mithilfe eines mitgeführten Neigungsmessers lässt sich die Höhe solch massiver Bäume bestimmen. Übernachtung im Zelt. (Gehzeit ca. 2h, 7 km).

4. Tag

In die alpinen Regionen des Mount-Field-Nationalparks

Wanderung durch den Mt. Field Nationalpark

Ihre heutige Tageswanderung führt Sie in die höheren Lagen des Mt. Field
Nationalparks. Kleine entzückende Glazialseen, Hochmoore sowie die dominierende alpine Vegetation finden Sie hier vor. Gipfelhungrige können kleinere Felsen erklimmen und die imposante Aussicht genießen. Übernachtung wie Vortag. (Gehzeit ca. 6h).

5. Tag

Cradle Mountain – Lake St. Clair Nationalpark (Südzugang)

Blick auf den Cradle Mountain im Lake St Clair Nationalpark

Nach der Fahrt zu dem pittoresken See St. Claire, dem tiefsten See Australiens, starten Sie Ihre Wanderung von der Cynthia Bay zum überragenden Gipfel des Mt. Rufus (1416 m). Die Wanderung führt durch Eukalyptuswald, dem kühl gemäßigten Regenwald sowie verschiedene Heidegewächse. Ein erfrischendes Bad in einem der Gletscherseen rundet diesen erlebnisreichen Tag ab. Übernachtung im Zelt. (Fahrzeit ca. 2h, Gehzeit ca. 6h, 15 km).

6. Tag

Cradle Mountain – Lake St. Clair Nationalpark (Nordzugang)

Wanderung am Cradle Mountain im Lake St Clair Nationalpark

Auf Ihrer Fahrt zum Cradle Mountain legen Sie einige Stopps ein, um die
Sehenswürdigkeiten des Franklin Gordon Wild Rivers genießen zu können. Dazu zählen der Donaghys Lookout (Blick auf den schroffen Quarzitgipfel des 1443 m hohen Frenchmans Cap), der Franklin River Nature Trail, sowie ein Besuch des Nelson Wasserfalls. Übernachtung im Zelt. (Fahrzeit ca. 200 km).

7. Tag

Cradle Mountain – Lake St. Clair Nationalpark (Nordzugang)

Krater-See, Cradle Mountain

Der berühmteste Nationalpark Tasmaniens (1262 km²) bietet spektakuläre Berggipfel, unzählige Gletscherseen tiefe Schluchten, Wasserfälle und offenes Moorland. Die heutige Wanderung führt um den Lake Dove auf den Marions Lookout und bei günstigem Wetter bis auf den Gipfel des Cradle Mountain mit leichter Kletterei (1545 m). Übernachtung wie am Vortag. (Gehzeit ca. 6h).

8. Tag

Sheffield – Mole Creek

Auf den Wanderwegen im Trowutta Arch Regenwald

Fahrt nach Sheffield, die auch Stadt der freien Kunstgalerie genannt wird. Zahlreiche Wandmalereien verleihen der Stadt ein besonderes Flair. Anreise zu den nördlichen Ausläufern des Hochplateaus der Great Western Tiers nach Mole Creek. Von hier statten Sie der Marakoopa-Höhle einen Besuch ab. Diese feuchte Höhle bietet dem Besucher zwei unterirdische Bäche sowie einen unglaublichen Glühwürmchenhimmel. Übernachtung im Zelt.

9. Tag

Walls of Jerusalem Nationalpark

Känguru

Individuelle Tagestour in den Walls of Jerusalem mit Besteigung des Salomons Throns. Wer möchte, kann auch sein Zelt mitnehmen und individuell auf einem einfachen Campingplatz übernachten. Der Vorteil daran: ein faszinierendes Abendlicht und ein unvergesslicher Nachthimmel. Weiterhin kommen am Abend die hier lebenden Kängurus zum äsen aus dem Busch heraus, was Fotos aus geringer Entfernung ermöglicht. Reguläre Übernachtung wie am Vortag.

10. Tag

Walls of Jerusalem Nationalpark und Narawntapu-Nationalpark

Känguru (Bennett's Wallaby) im Farn auf Tasmanien

Am Morgen erfolgt eine kleine Wanderung im Walls of Jerusalem Nationalpark. Nach dem Abholen der Gäste mit Bergübernachtung besuchen Sie die sehr sehenswerte Tropfsteinhöhle King Solomon Cave. Unglaubliche Lichtreflexionen von Kalzitkristallen lassen sich in dieser trockenen Höhle bestaunen. Danach Fahrt in den kleinen Narawntapu-Nationalpark (früher Asbestos Range Nationalpark, 4350 ha). Eine Kurzwanderung zu den Sandstränden führt zu den mit Flechten überzogenen Felsformationen. Der Park beherbergt eine Vielzahl von Känguruarten (Wallabies, Pademelons), die Ihnen beim Zeltaufbau über die Schulter schauen. In der Abenddämmerung lässt sich bestimmt noch ein Wombat erspähen. Übernachtung im Zelt.

11. Tag

Wanderung am Archers Knob – Tamar Valley – Legana

Farn im Portrait

Die Rundwanderung zum Archers Knob zeigt Ihnen einen spannenden Wechsel der Vegetation auf kürzester Distanz. Ein Besuch bei einem der vielen Weingüter im Tamar Valley steht auch auf dem Programm. Verschiedene Farnarten sehen Sie auf dem kurzen Lehrpfad der Notley Fern Gorge. Übernachtung im Zelt. (Gehzeit ca. 2-3h).

12. Tag

Lilydale – Scottsdale

Australische Meeresfrüchte

Individuelle Besichtigung der zweitgrößten Stadt Tasmaniens – Launceston. Sehenswert sind die vielen Kolonialbauten der Stadt, der City Park bzw. die gigantische Kataract-Schlucht. In der Nähe von Branxholm schlagen Sie Ihr Lager auf. Übernachtung im Zelt.

13. Tag

Wasserfälle St. Columbia Falls und Berge im Mount-William-Nationalpark

Strahan

Am Morgen fahren Sie zu den faszinierenden Wasserfällen des Ralphs Falls und der berühmten St. Columbia Falls. Eine Pause für ein erfrischendes Bad im Blue Lake wird gern genommen, bevor es weiter zum Mt. William NP (14.000 ha) geht. Er befindet sich 160 km östlich von Launceston und ist das Heiligtum der Forester Kängurus. Am Nachmittag erfolgt die Besteigung des Mt. William (216 m). Übernachtung im Zelt.

14. Tag

Wanderung an der Küste im Scamander Forest

Küste bei Kuilenburg

Die Rundwanderung führt Sie durch eine faszinierende Küstenlandschaft zu den Copler Rocks. Die Granitfelsen sind mit roten Flechten übersät. Entlang der weißen Sandstrände geht es zum Camp zurück. Über St. Helens führt Ihre Fahrt zu den Peron-Sanddünen. Übernachtung im Zelt. (Gehzeit ca. 2h).

15. Tag

Wandern im Freycinet-Nationalpark

Blick auf die malerische Küste im Freycinet Nationalpark

In St. Marys wird Ihr steiler Aufstieg zum St. Patricks Head (683 m) mit einem 360° Rundblick belohnt. Weiter geht es zur Pfannkuchenscheune am Elefantenpass nördlich von Bicheno und zum Douglas – Apsley NP. Wanderwege entlang des Apsley River führen durch die Schlucht zu natürlichen Swimmingpools, Felsgipfeln sowie Wasserfällen, welche Höhepunkte dieses trockenen Kiefernwaldes sind. In Bicheno besuchen Sie das Blow Hole, eine Felsspalte, in der bei Flut das Meereswasser in die Höhe schießt. Übernachtung im Zelt.

16. Tag

Freycinet-Nationalpark – Wineglass Bay – Triabunna

Wineglass Bay

Die gigantische Küstenlandschaft des Freycinet-Nationalpark besticht durch die Granitformationen der Hazards. Ihre Wanderung führt Sie zur Wineglass Bay, die zu einem der zehn schönsten Strände weltweit gewählt wurde. Es bieten sich spektakuläre Ausblicke auf die Küste, den Maria-Island-Nationalpark und die Tasmanische See. Übernachtung im Zelt. (Gehzeit ca. 5h).

17. Tag

Ein Tag auf Maria Island

Wombat auf Maria Island, Tasmanien

Vor der Südostküste Tasmaniens liegt die fast zwei geteilte Insel Maria Island mit dem gleichnamigen Nationalpark. Nach der Schiffsfahrt unternehmen Sie kleinere und wer möchte größere Wanderungen. Dabei lassen sich neben den Wombats, die drei heimischen Arten an Kängurus: Pademelon, Wallaby und Forester beobachten. Geologische Besonderheiten sind die Painted Cliffs und die Fossil Cliffs. Übernachtung im Zelt auf einem einfachen Campingplatz.

18. Tag

Maria Island – Port Arthur

Julius River Forest Reserve

Am Vormittag wandern Sie zurück zur Anlegestelle, um gegen Mittag mit dem Schiff zum Festland zu fahren. Am Nachmittag kommen Sie in Port Arthur an und besuchen die Remarcable Cave. Wer möchte, hat dann die Möglichkeit einer optionalen Besichtigung der Port Arthur Historic Site. Die ausgedehnten Ruinen von Tasmaniens berühmter Strafanstalt zeigen sich als ein interessantes, sehr informatives Freilichtmuseum. Alternativ dazu können Sie auch, vom Zeltplatz aus eine Wanderung am Strand genießen. Übernachtung im Zelt.

19. Tag

In und um Port Arthur

Beeindruckende Felsküste im Tasman Nationalpark

Am Vormittag steht der Beginn der Wanderung zum Cape Hauy auf einem Teil des Threecapestrack an. Unterwegs erleben Sie spektakuläre Ausblicke und Felsformationen, z.B. dem Totempfahl einem bekannten frei stehendem Kletterfelsen in der tosenden Brandung. Am Nachmittag besteht noch die Möglichkeit den Tasmanian Devil Park zu besichtigen. Übernachtung wie am Vortag. (Gehzeit ca. 3-4h).

20. Tag

Port Arthur – Hobart

Auf dem Salamanca Markt in Hobart, Tasmanien

Beim Verlassen der Tasman-Halbinsel erkunden Sie noch die geologischen Formationen des Tesselated Pavement, den Tasman Arch, das Blowhole und die Devils Kitchen bei Eaglehawk Neck. In Hobart erinnern an die Kolonialzeit die Warenhäuser aus Sandstein an der Hunter Street, am Salamanca Place im Hafen und die engen Gassen am Battery Point, wo renovierte Häuschen aus der Mitte des vergangenen Jahrhunderts eine romantische Kulisse bieten. Übernachtung im Hostel.

21. Tag

Abreise

Der Mount Wellington ist der Hausberg von Hobart, der Hauptstadt Tasmaniens.

Der Vormittag steht noch für individuelle Exkursionen in Hobart zur Verfügung. Gegen Mittag erfolgt der Transfer zum Flughafen und Verabschiedung vom Reiseleiter. Individuelle Verlängerung möglich.

Leistungen ab/an Hobart

  • Deutsch sprechende Reiseleitung
  • Flughafensammeltransfer in Hobart bei Ankunft und Abflug gegen Mittag
  • alle Fahrten in privaten Fahrzeugen
  • Schifffahrt nach Maria Island
  • Zelt- und Kochausrüstung
  • geführtes Wanderprogramm
  • Nationalparkgebühren
  • Vorbereitungstreffen in Dresden
  • 17 Ü: Zelt
  • 3 Ü: Herberge

nicht in den Leistungen enthalten

  • An/Abreise
  • nicht genannte Mahlzeiten und Getränke
  • optionale Ausflüge und Aktivitäten
  • optionale Eintritte
  • Trinkgelder
  • Persönliches

Reisen verursacht CO2
Wir kompensieren es!

Diese Reise verursacht einen CO2-Fußabdruck von 12888 kg. Gemeinsam mit unseren Freunden von Wilderness International kompensieren wir bereits 50 % dieser Emissionen durch aktiven Wildnisschutz in Kanada und Peru. Sind Sie dabei?

So funktioniert´s!

Veranstalter

RAWAKAS GmbH
Clausen Dahl Strasse 25
01219 Dresden
Deutschland

Diese Reise wird von einem DIAMIR-Partner veranstaltet. Für Buchung und Durchführung dieser Reise gelten ausschließlich die AGB von RAWAKAS GmbH.

Hinweise

Mindestteilnehmerzahl: 6, bei Nichterreichen Absage durch den Veranstalter bis 21 Tage vor Abreise möglich

Bitte haben Sie Verständnis, dass die auf dieser Reise beschriebenen Tierbeobachtungen nicht garantiert werden können. Es handelt sich um intensive Naturerlebnisse mit freilebenden, wilden Tieren, deren Verhalten nicht zu 100% vorhersagbar ist. Im unwahrscheinlichen Fall keiner Sichtung ist dennoch keine Reisepreis-Erstattung möglich. Wir und unsere Partner vor Ort setzen jedoch all unsere Erfahrung und Kenntnisse ein, um bestmögliche Sichtungschancen zu erreichen.

Sollten Unterkünfte in der Hochsaison, zu Festivals oder Zusatzterminen nicht verfügbar sein, buchen wir eine gleichwertige Alternative für Sie. Dies stellt keinen Minderungsgrund dar.

Anforderungen

Die angebotene Trekking und Rundreise ist für Teilnehmerinnen und Teilnehmer gedacht, die sich auch im sonstigen Leben aktiv und sportlich betätigen. Die wichtigsten Voraussetzungen sind entsprechende Motivation, eine gewisse Flexibilität, ein gesundes Maß an Schwindelfreiheit und Trittsicherheit sowie eine gute Kondition, um auf der Trekkingtour den eigenen Rucksack mit der Ausrüstung für drei Tage tragen zu können. Da Sie drei Wochen als Gruppe unterwegs sind, wird von Ihnen Teamfähigkeit, Toleranz und Kompromissbereitschaft erwartet.

Die Tour ist auf Selbstverpflegung ausgelegt, d.h. es wird vor Ort eine Gruppenkasse (ca.
200 AUD p. P.) angelegt, aus der die Grundverpflegung abgedeckt wird. Auch werden Sie, wenn sich die Gelegenheit bietet, essen gehen. Eine „mobile Küche“, Kocher, Töpfe und Pfannen, ist natürlich dabei. Mithilfe bei allen anfallenden Arbeiten wird erwartet/vorausgesetzt.

Ein Teil des Gruppengepäcks (ca 3 kg/p.P; Zelte, Küchenausrüstung etc.) wird durch die Reiseteilnehmer auf dem Hin-& Rückflug befördert.

Zusatzinformationen

Diese Reise wird von einem DIAMIR-Partner veranstaltet. Für Buchung und Durchführung dieser Reise gelten ausschließlich die AGB unseres Partner-Veranstalters, welche wir Ihnen auf Anfrage gerne zusenden.

Mobilitätshinweis

Wir sind verpflichtet darauf hinzuweisen, dass diese Reise im Allgemeinen für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet ist. Im Einzelfall sprechen Sie uns bitte an.

Wissenswertes zu Ihrem Urlaubsland

Praktische Infos und Tipps erhalten Sie in unseren Länderinformationen sowie bei den jeweiligen Reisethemen.

Das könnte Sie auch interessieren

Koala im Grampian Nationalpark
AUSWIG

Australien

Terra Australis

Alle Höhepunkte der Ostküste und des Roten Zentrums vereint – mit Überlandfahrt vom Uluru nach Adelaide
ab 5940 EUR zzgl. Flug
Dauer 21 Tage / 11–16 Teilnehmer
Zur Reise
Fahrradtour am Lake Tekapo
109363

Neuseeland

Rangi – Fahrradtour durch Neuseeland

Stramme Waden garantiert: auf zwölf Fahrrad-Etappen und mit deutschsprachigem Leitwolf auf Nord- und Südinsel
ab 4896 EUR zzgl. Flug
Dauer 19 Tage / 6–10 Teilnehmer
Zur Reise
Känguruboxen in den Australischen Outbacks
AUSSIE

Australien

Frühstück mit Kängurus

Down Unders Höhepunkte kompakt erleben – Sydney, Blue Mountains, Ayers Rock und tropisches Great Barrier Reef
ab 5825 EUR zzgl. Flug
Dauer 15 Tage / 2–12 Teilnehmer
Zur Reise

Die Bilder zeigen eine Auswahl zur Verfügung stehender Zimmerkategorien. Ihre gebuchte Kategorie kann abweichend sein.

RAWAKAS GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen der RAWAKAS GmbH

1. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen oder zuschicken. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme erklärt.

2. Bezahlung
Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheins, im Sinne von § 651k, Abs. 3 BGB, werden 10 % des Reisepreises als Anzahlung fällig. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung wird 21 Tage vor Reisebeginn fällig. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis 75,- € nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt werden. Die Reiseunterlagen werden dem Kunden nach Eingang seiner Zahlung beim Veranstalter/Reisebüro zugesandt oder ausgehändigt.

3. Leistungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die im Prospekt enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.

4. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbartem Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen und dem Kunden zumutbar sind. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Nach Abschluss des Reisevertrages sind Änderungen des Reisepreises nur für nach Abschluss des Reisevertrages eingetretene Erhöhungen der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen, wie der Hafen- und Flughafengebühren oder Änderungen der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse möglich. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter bei einer
a) auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung, den konkreten Erhöhungsbetrag,
b) bei einer vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten Preiserhöhung, den Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz, der sich bei Teilung der zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels errechnet, verlangen. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Veranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. Verändern sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Wechselkurse dergestalt, dass sich Kosten für die Reise erhöhen, so ist der Reiseveranstalter berechtigt die tatsächlich hierdurch entstandenen Mehrkosten für die Reise zu fordern. Preiserhöhungen sind nur möglich, wenn zwischen dem Zugang der Reisebestätigung beim Kunden und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen und Ersatzpersonen
Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, vor Reisebeginn von der Reise zurückzutreten. Der Reiserücktritt kann formlos erfolgen. Es empfiehlt sich jedoch aus Beweisgründen die Schriftform. Wenn der Kunde zurücktritt oder wenn er die Reise aus Gründen (mit Ausnahme Fälle Höherer Gewalt) nicht antritt, die von dem Veranstalter nicht zu vertreten sind, verliert der Veranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Veranstalter angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sind ersparte Aufwendungen und die mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Der Reiseveranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren. Bis zum 60.Tag vor Reise-antritt 10% des Reisepreises, mindestens 50,- €. Ab dem 59. Tag bis einschließlich 30. Tag vor Reiseantritt 20%, ab 29. bis einschließlich dem 15. Tag vor Reiseantritt 40%, ab dem 14. bis einschließlich 7. Tag vor Reiseantritt 75%, ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90% des Reisepreises. Der Kunde hat das Recht den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich niedriger Kosten entstanden sind, als die von dem Reiseveranstalter in der im Einzelfall anzuwendenden Pauschale ausgewiesenen Kosten. Es wird empfohlen, eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen. Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung), kann der Reiseveranstalter bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben. Bei Flugreisen: Bis 60. Tag vor Reiseantritt 100,- €. Bei Reisen, die keine Flugleistungen beinhalten: bis 30. Tag vor Reiseantritt 50,- €. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf dieser Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß den oben genannten Rücktrittsbedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Im Falle eines Rücktritts kann der Reiseveranstalter vom Kunden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: a) ohne Einhaltung einer Frist: Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, das die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge. b) Bis 21 Tage vor Reiseantritt: Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Teilnehmerzahl. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurück zu befördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

9. Haftung des Reiseveranstalters
Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für: - die gewissenhafte Reisevorbereitung, - die sorgfältige Auswahl und die Überwachung der Leistungsträger, - die Richtigkeit der Beschreibung aller im Katalog angegebenen Reiseleistungen, sofern der Reiseveranstalter nicht gemäß Ziffer 3 vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat, - die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen. Der Reiseveranstalter haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person.

10. Gewährleistung
Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung einer Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde . Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen durch schriftliche Erklärung kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Er schuldet dem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.

11. Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen. Ein Schadenersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

12. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

13. EU Black List der Fluggesellschaften
Wir nutzen keine in dieser Liste aufgeführten Fluggesellschaften. Die von uns genutzten Fluggesellschaften sowie die jeweils aktuelle EU Black List kann jederzeit angefordert werden.

14. Anmeldung von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen.

15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

16. Gültigkeit
Irrtümer und Druckfehler bei Preisangaben und Terminen vorbehalten. Mit Erscheinen des Kataloges 2014 verlieren alle vorher erschienenen Kataloge ihre Gültigkeit!

17. Veranstalter

RAWAKAS GmbH: Clausen-Dahl Str. 25, 01219 Dresden;
Telefon: 03 51. 42 45 08 92
Telefax: 03 51. 42 45 08 93
HRB-Nummer: Dresden 32941 ; Geschäftsführer: Sven Uschner
Internet: www.rawakas.de ; E-Mail: info@rawakas.de

Stand: 01. Oktober 2015

Bei nicht von der RAWAKAS GmbH durchgeführten Reisen und Leistungen tritt die RAWAKAS GmbH lediglich als Vermittler auf!

Schwierigkeit: moderat

Moderate Touren bei denen durchschnittliche körperliche Anstrengungen in moderatem Umfang auftreten. Die Tageswanderetappen sind dabei nicht länger als 6 Stunden und extreme Temperaturen beeinträchtigen die Reise eher selten. Mit einfachen Unterkünften muss gerechnet werden. Aktivurlaub für Reisende, die sich sportlich unregelmäßig fit halten.