Koala im Grampian Nationalpark
Auf den Spuren der Kuku Yalanji Kultur
Blick auf Melbournes Skyline im Sonnenuntergang
Fisch immer frisch auf den Tisch, hier Zander

Terra Australis

Alle Höhepunkte der Ostküste und des Roten Zentrums vereint – mit Überlandfahrt vom Uluru nach Adelaide

Highlights

  • Großartige Flora und Fauna in vielen Nationalparks
  • Weltgrößte Sandinsel – Fraser Island (K´gari) (UNESCO)
  • Heiliger Berg Uluru (UNESCO)
  • Streifzüge durch Brisbane, Adelaide und Sydney

Fakten

  • Reiseart: Gruppenreise
  • Dauer: 21 Tage
  • Teilnehmer: 11–16
  • Reiseleitung: deutsch
  • Schwierigkeit:
  • Übernachtung:
  • Tourcode: AUSWIG
  • ab 5940 EUR zzgl. Flug

Darum geht´s:

In den schönsten Nationalparks des Kontinents die Natur entdecken und erleben – das ist das Motto dieser Reise.

Nationalparks der Ost- und Südküste und im Roten Zentrum entdecken

Vom Great Barrier Reef über das Rote Zentrum mit Ayers Rock und den Olgas (UNESCO), Südaustralien zwischen Coober Pedy und Kangaroo Island bis nach Sydney erleben Sie die unterschiedlichen Naturräume des Kontinents. Die Erkundungsgebiete sind kontrastreich und geben für jede Region exemplarisch die Tier- und Pflanzenwelt sowie die wechselnden Landschaften wieder.

„Best of Aussie“: Great Barrier Reef, Fraser Island (K´gari) und weltberühmter Uluru

Kängurus, Koalas, Kakadus, Krokodile, Schnabeltiere, Seelöwen und farbenprächtige Vogelarten sind hier heimisch und kreuzen ab und an Ihren Weg. Entdecken Sie eine urzeitliche Fauna und Flora in den Savannen, Wüsten, Sumpflandschaften, Regenwäldern und Bergen von Zentral-, Süd-, und Ostaustralien sowie Traumstrände, glasklares Wasser und eine faszinierend bunte Unterwasserwelt.

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Ich helfe Ihnen gern weiter. Rufen Sie mich an.

Andre Ulbrich
André Ulbrich
Reiseberatung Südostasien, Australien, Ozeanien

Manchmal sage ich bereits „Ja!“, bevor ich die Frage überhaupt gehört habe. Geht nicht? Gibt es bei mir nicht. Sie wollen auf Ihrer Reise Tiger in Indien beobachten und anschließend Australien erkunden? Das ist sicherlich eine ungewöhnliche Kombination, triggert aber meine Reiselust und Planungsehrgeiz. Wir bekommen das hin. Dank meiner positiven Servicementalität durfte ich einst – in einem Gastro-Nebenjob – sogar Mick Jagger das Dessert reichen. Mein Rüstzeug zum Reiseberater habe ich mir auf unzähligen Reisen angeeignet. Eine Weltreise samt Familie führte mich u.a. an den Aralsee in Usbekistan, in die Steppen der Mongolei, ins australische Outback und in die USA. Mein sportlicher Ehrgeiz ließ mich in atemberaubende Höhen von über 6000 Meter steigen – beim Gedanken an zahlreiche Bergtouren weltweit bekomme ich bis heute Gänsehaut. Ohnehin ist Sport für mich ein Lebenselixier: Werden Sie im Leipziger Umland von einem Radler oder Longboarder im DIAMIR-Dress überholt, ist die Chance groß, dass ich es bin. Ja! Mehr

9 Bewertungen

Die dargestellte Bewertung ergibt sich automatisch aus allen von unseren Reisegästen nach Reiseende ausgefüllten Online-Fragebögen.

Das sagen unsere Kunden

Herr Ralf H.

Schon viele Gruppenreisen gemacht, aber die erste mit DIAMIR. Jederzeit gerne wieder! - Tolle Reiseleitung & prima organisiert. Vielen Dank dafür! :)

Lebensmittelladen mit lokalen Produkten im Hinterland von Noosa

Das Besondere an dieser Reise

  • Bootstour zum Great Barrier Reef (UNESCO)
  • Schlafen im unterirdischen Hotel in Coober Pedy
Status Termin Bis Preis Details Informationen

Termine 2024

27.07.24 – 16.08.24 5940 EUR EZZ: 1630 EUR
Deutsch sprechende Reiseleitung
17.08.24 – 06.09.24 5940 EUR EZZ: 1630 EUR
Deutsch sprechende Reiseleitung
  • Sydney - Cairns
26.10.24 – 15.11.24 5940 EUR EZZ: 1630 EUR
Deutsch sprechende Reiseleitung
  • Mit Ihrer Buchung ist die Mindestteilnehmerzahl erreicht.
16.11.24 – 06.12.24 5940 EUR EZZ: 1630 EUR
Deutsch sprechende Reiseleitung
  • Sydney - Cairns

Termine 2025

18.01.25 – 07.02.25 5940 EUR EZZ: 1630 EUR
Deutsch sprechende Reiseleitung
08.02.25 – 28.02.25 5940 EUR EZZ: 1630 EUR
Deutsch sprechende Reiseleitung
  • Sydney - Cairns

Zusatzkosten

  • Internationale Flüge: ab 1600 EUR
  • Inlandsflüge am 13. und 22. Tag: auf Anfrage
  • Kleingruppenaufpreis bei 10 Personen: 310 EUR
  • Verlängerungsnacht Sydney p.P. im DZ: ab 110 EUR
  • Verlängerungsnacht Cairns p.P. im DZ: ab 90 EUR
  • Rail & Fly: auf Anfrage

Reiseverlauf

1. Tag

Ankunft in Cairns

Blick auf die Hafenstadt Cairns

Nach Ankunft in Cairns/Queensland quartieren Sie sich in aller Ruhe für drei Nächte in einem Apartmenthotel im Küstenort Port Douglas ein. Von hier aus unternehmen Sie zwei Tagesausflüge und kehren jeweils am Abend in Ihre Unterkunft zurück. Übernachtung im Hotel. (Fahrzeit an Tag 3 ca. 1h).

2. Tag

Ausflug zum Great Barrier Reef

Great Barrier Reef

Das Great Barrier Reef ist gleich zu Beginn der Reise ein großartiger Höhepunkt. Als größtes Korallenriff der Welt erstreckt es sich über 2000 km vor der Ostküste Australiens. Eine Unterwasserwelt, mit unendlich fantasievollen Korallen und in allen Farben des Regenbogens schillernden Fischen erwartet uns. Unser ganztägiger Bootsausflug mit toller Schnorchelmöglichkeit führt zum äußeren Gürtel des Riffs. Übernachtung wie am Vortag.

3. Tag

Erkundungen im Daintree-Nationalpark

Salzwasserkrokodil im Mary River

Heute erkunden Sie den Daintree-Nationalpark. An der nördlichen Küste ist ein Streifen des subtropischen Regenwaldes erhalten. Sie wandern durch die immergrüne Vegetation in den Urwäldern des Parks und spazieren am weiß strahlenden Küstenabschnitt entlang. Neben der interessanten Vogelwelt zeigen sich mit Glück Salz- oder Süßwasserkrokodile. Übernachtung wie am Vortag. (Fahrzeit ca. 3h, Gehzeit ca. 2h).

4. – 5. Tag

Segeltörn nach Whitsunday Islands

Whitehaven Beach im Whitsunday-Islands-Nationalpark

Entlang der Ostküste führt die Reiseroute nach Süden. Sie passieren Zuckerrohrfelder und weiß leuchtende Küstenabschnitte. Schließlich erreichen Sie Airlie Beach und übernachten dort zwei Nächte in einer gemütlichen Unterkunft. Ein idealer Ausgangspunkt für unseren Segeltörn in den Whitsunday Islands. Leinen los! Am Tag 7 packen Sie das Nötigste ein und starten mit einem Segelboot in eine Wunderwelt der Einsamkeit. Nur eine Handvoll der 74 Inseln ist bewohnt. Es erwarten Sie tropisch grüne Inseln mit Traumstränden und einer lebendigen Unterwasserwelt, die Sie vom Boot aus entdecken. Wer sich vom Schiff aus noch nicht satt gesehen hat, hat die Möglichkeit zu einem optionalen Rundflug über die atemberaubende Szenerie zwischen Festland und Ozean. Zwei Übernachtungen im Hotel. (Fahrzeit am Tag 6 ca. 8,5h).

6. Tag

Fahrt entlang der Ostküste in den Eungella-Nationalpark

Schnabeltier

Bei Ihrem Abstecher ins Landesinnere erkunden Sie den Eungella-Nationalpark. Eine Vielzahl interessanter Tiere lebt dort. Das faszinierendste ist wohl das Schnabeltier: Ein undefinierbares Lebewesen, Mischung aus Säugetier und „Ente mit Fell“. Bei einer geführten Tour haben Sie die Gelegenheit zur Beobachtung der putzigen Gesellen. Die Naturerfahrung intensiviert sich bei einer Wanderung durch die subtropischen Nebelwälder im Osten von Queensland. Übernachtung im Hotel. (Fahrzeit ca. 3h, Gehzeit ca. 2h, über 300 Stufen).

7. Tag

Eungella-Nationalpark – Queensland

Wellensittiche im Nationalpark

Mit einer kurzen Wanderung im Nationalpark starten Sie in den Tag. Die Reise geht danach weiter durch Queensland zurück an die Küste und Sie legen eine Zwischenübernachtung in Rockhampton ein. Übernachtung im Hotel. (Fahrzeit ca. 5h, Gehzeit ca. 2h).

8. – 9. Tag

Spannende Tage auf Fraser Island (K´gari)

Sunshine Coast

Von Rockhampton ist es nicht mehr weit bis zur größten Sandinsel der Welt: Fraser Island (K´gari), ein Muss bei jeder Ostküstentour! Per Fähre setzen Sie auf die Insel über und landen direkt am Steg Ihrer Unterkunft, die Sie für zwei Nächte beziehen. Mit einem Allradfahrzeug geht es am Tag 11 über tiefe Sandpisten, schmale Inselpfade und weite Strände. Badegelegenheiten in kristallklaren Seen und Bächen, verschiedene Spaziergänge durch die verwunschenen Urwälder der Insel und fantastische Sonnenuntergänge über dem Meer – der Variantenreichtum der Insel ist unerschöpflich. Zwei Übernachtungen im Hotel. (Gehzeit ca. 2h).

10. Tag

Fraser Island (K´gari) – Brisbane

Blick auf Brisbaine

Nach den Erlebnissen auf Fraser Island (K´gari) fahren Sie nach Brisbane. Lassen Sie sich in der Hauptstadt des Staates Queensland etwas Großstadtflair um die Nase wehen. Übernachtung im Hotel. (Fahrzeit ca. 3,5-4h).

11. Tag

Brisbane – Alice Springs

Sonnenuntergang im Outback

Sie wechseln den Schauplatz und fliegen von der subtropischen Küste in die rote Wüste. Zum Einstieg in das rote Zentrum übernachten Sie in Alice Springs. In den nächsten Tagen werden Sie eine Auswahl verschiedener Höhepunkte im Zentrum Australiens erleben. Übernachtung im Hotel.

12. Tag

Rotes Zentrum entdecken – Kings Canyon

Blick in den Kings Canyon

In den erdgeschichtlich ältesten Regionen Australiens erwandern Sie im Kings Canyon dessen bis zu 200 m tiefe Schlucht und die Umgebung aus Felsendomen, kalkweißen Geisterbäumen und tierreichen Wasserstellen. Kakadus, Finken und lustige Wellensittiche sind häufige Besucher im Garten Eden, der seinen Namen völlig zu recht trägt. Übernachtung im Hotel. (Fahrzeit ca. 8,5h).

13. – 14. Tag

Uluru und Olgas

Uluru (Ayers Rock)

Nach eindrucksvoller Fahrt sehen Sie schon aus der Ferne den riesigen Monolithen Uluru (Ayers Rock) und die Felsendome der Olgas. Sie beziehen für zwei Nächte ein fest installiertes Zeltcamp und genießen die mystische Abendstimmung am heiligen Berg der Aborigines. Am Morgen des 16. Tages heißt es sehr früh aufstehen, um den farbenprächtigen Sonnenaufgang am Uluru nicht zu verpassen. Im Anschluss wandern Sie durch die eindrucksvolle Felsenwildnis und Schluchten der Olgas und erfahren mehr über die „Traumzeit“ der Aborigines auf dem Rundweg um den Uluru und bei einem Besuch des Kulturzentrums. Gelegenheit zu einem optionalen Rundflug. 2 Übernachtung im Hotel. (Fahrzeit am 15. Tag ca. 4h, Gehzeit auf zwei Wanderungen ca. 3,5h, 300 m↑↓).

15. Tag

Outback und Coober Pedy

Landschaft in Coober Pedy

Scheinbar uninteressante Wüstenlandschaften überraschen Sie immer wieder mit ihrem Abwechslungsreichtum an Farben, Formen und Stimmungen. Sie genießen die Weite, Endlosigkeit und das Gefühl der Freiheit. In den extremen Wüstengebieten liegt Coober Pedy, der Ort der Opalsucher. Die Ureinwohner nennen ihn treffend „weißer Mann im Loch“. Das alltägliche Leben spielt sich im Untergrund ab – Wohnungen, Hotels, Supermärkte und Kirchen sind in den Boden gegraben. Sie beziehen eine ganz besondere Herberge, ein unterirdisches Hotel in einem Stollen der Opalsucher. Übernachtung in einem Untergrund-Hotel. (Fahrzeit ca. 8h).

16. Tag

Fahrt nach Kangaroo Island

Warnhinweis

Zwischenübernachtung in der Hafenstadt Port Augusta auf Ihrem Weg nach Kangaroo Island. (Fahrzeit ca. 5,5h, 200 km).

17. – 18. Tag

Reiche Tierwelt auf Kangaroo Island

Kangaroo Island - am Cape du Couedic

Nach einer kurzen Fährüberfahrt erreichen Sie Kangaroo Island. Hier gibt es jedoch weit mehr zu bestaunen als nur Kängurus. Die Südküste ist schroff und bietet Kolonien von riesigen Seelöwen und den endemischen australischen Seebären ein Zuhause. Von einem Parkranger geführt werden Sie sich dicht an die Kolosse heranpirschen und sie beobachten. Sie besuchen die einzigartigen Felsformationen der Remarkable Rocks und des Admiral's Arch. Darüber hinaus gibt es jede Menge Koalas, die in den Eukalyptusbäumen ein ungestörtes Leben führen. 2 Übernachtungen im Hotel. (Fahrzeit am 19. Tag ca. 5,5h und Fähre ca. 1h, Fahrzeit 20. Tag ca. 3h).

19. Tag

Besichtigungen in Adelaide

Koala

Die letzten Reisetage gehören den beiden schönsten Städten Australiens. In Adelaide ist das Staatsmuseum mit seiner hervorragenden Aborigine-Abteilung interessant. Übernachtung im Hotel. (Fahrzeit ca. 2,5h und Fähre ca. 1h).

20. – 21. Tag

Sydney erkunden

Sydneys Oper im Sonnenuntergang

Inlandsflug von Adelaide nach Sydney. Sie unternehmen einen Stadtrundgang, besichtigen die Oper und die Harbour Bridge und lassen Ihre Reise in der wohl schönsten Stadt Australiens ausklingen. (Gehzeit ca. 3-4h).

Leistungen ab Cairns/an Sydney oder umgekehrt

  • Deutsch sprechende Reiseleitung
  • zusätzlich lokale, Englisch sprechende Fahrer und Guides
  • alle Fahrten in privaten Fahrzeugen
  • Fähre nach Fraser und Kangaroo Island
  • Bootstour zum Great Barrier Reef (inkl. Schnorchelausrüstung)
  • Tagesausflug im Daintree-Nationalpark
  • Segeltörn in den Whitsunday Islands
  • alle Permits, NP-Gebühren, Eintritte laut Programm
  • 20 Ü: Hotel im DZ
  • Mahlzeiten: 6×F, 4×M

nicht in den Leistungen enthalten

  • An-/Abreise
  • nicht genannte Mahlzeiten und Getränke
  • ETA-Registrierung
  • optionale Ausflüge und Aktivitäten
  • evtl. Zusatzübernachtungen vor/nach der Tour
  • Trinkgelder
  • Persönliches

Reisen verursacht CO2
Wir kompensieren es!

Diese Reise verursacht einen CO2-Fußabdruck von 12278 kg. Gemeinsam mit unseren Freunden von Wilderness International kompensieren wir bereits 50 % dieser Emissionen durch aktiven Wildnisschutz in Kanada und Peru. Sind Sie dabei?

So funktioniert´s!

Veranstalter

WIGWAM Naturreisen & Expeditionen GmbH
Naturreisen & Expeditionen GmbH
Lerchenweg 2
87448 Waltenhofen/Allgäu
Deutschland

Diese Reise wird von einem DIAMIR-Partner veranstaltet. Für Buchung und Durchführung dieser Reise gelten ausschließlich die AGB von WIGWAM Naturreisen & Expeditionen GmbH.

Hinweise

Mindestteilnehmerzahl: 11, bei Nichterreichen Absage durch den Veranstalter bis 30 Tage vor Abreise möglich

Bitte haben Sie Verständnis, dass die auf dieser Reise beschriebenen Tierbeobachtungen nicht garantiert werden können. Es handelt sich um intensive Naturerlebnisse mit freilebenden, wilden Tieren, deren Verhalten nicht zu 100 % vorhersagbar ist. Im unwahrscheinlichen Fall keiner Sichtung ist dennoch keine Reisepreis-Erstattung möglich. Wir und unsere Partner vor Ort setzen jedoch all unsere Erfahrung und Kenntnisse ein, um bestmögliche Sichtungschancen zu erreichen.

Sollten Unterkünfte in der Hochsaison, zu Festivals oder Zusatzterminen nicht verfügbar sein, buchen wir eine gleichwertige Alternative für Sie. Dies stellt keinen Minderungsgrund dar.

Zusatzinformationen

Der Reiseverlauf ist auch in umgekehrter Richtung möglich.

Mobilitätshinweis

Wir sind verpflichtet darauf hinzuweisen, dass diese Reise im Allgemeinen für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet ist. Im Einzelfall sprechen Sie uns bitte an.

Wissenswertes zu Ihrem Urlaubsland

Praktische Infos und Tipps erhalten Sie in unseren Länderinformationen sowie bei den jeweiligen Reisethemen.

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Die Bilder zeigen eine Auswahl zur Verfügung stehender Zimmerkategorien. Ihre gebuchte Kategorie kann abweichend sein.

WIGWAM Naturreisen & Expeditionen GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der WIGWAM Naturreisen & Expeditionen GmbH

An dieser Stelle möchten wir Sie über unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen informieren, die die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 651a-y BGB ergänzen und, soweit wirksam vereinbart, Bestandteil des zwischen Ihnen und uns geschlossenen Pauschalreisevertrages sind. Bitte nehmen Sie sich Zeit und lesen Sie die Bedingungen in Ruhe durch. Bei Fragen stehen wir Ihnen zur Beantwortung gerne zur Verfügung.

Vorbemerkung
Sämtliche der von WIGWAM-Naturreisen & Expeditionen GmbH angebotenen Reisen sind keine Fern- oder Studienreisen im herkömmlichen Sinn, sondern Reisen mit mehr oder weniger Expeditionscharakter - in Gebiete mit mangelnder oder keinerlei touristischer Infrastruktur. Trotz sorgfältiger Vorausplanung sind wir auf die ortsüblichen Gegebenheiten bzgl. Unterbringung, Verpflegung, Beförderung, etc. angewiesen. Ein Vergleich mit mitteleuropäischen Maßstäben kann dabei nicht erwartet werden.

Ebenso kann ein Vergleich mit herkömmlichen Rundreisen, bei denen auf touristisch eingespielte Infrastruktur zurückgegriffen wird, nicht hergestellt werden! Unsere Touren haben jeweils individuellen Charakter, mit allen Einschränkungen, aber unserer Meinung nach mit viel mehr Vorteilen bzgl. des Erlebniswertes und der Exklusivität der Reisen. Die Reisen setzen voraus, dass Sie als Teilnehmer den jeweiligen Hinweisen im Tourcharakter entsprechen und von einer kooperativen, flexiblen und positiven Grundhaltung der Teilnehmer aus- gegangen wird.

-1- Abschluss des Pauschalreisevertrages
1.1. Mit der Reiseanmeldung bietet der Reisekunde der WIGWAM Naturreisen & Expeditionen GmbH (nachfolgend: WIGWAM) den Abschluss eines Pauschalreisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, auf elektronischem Weg, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch WIGWAM zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird WIGWAM dem Reisekunden auf einem dauerhaften Datenträger eine Reisebestätigung zur Verfügung stellen.

1.2. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von WIGWAM vor, an das WIGWAM für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist die Annahme ausdrücklich erklärt oder eine Anzahlung bzw. den Reisepreis leistet.

1.3. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Reisebuchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

-2- Bezahlung
2.1. Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gefordert oder angenommen werden, wenn für WIGWAM ein Kundengeldabsicherungsvertrag besteht, WIGWAM den Reisekunden hierüber gemäß §651t BGB informiert und dem Kunden zuvor ein Sicherungsschein i.S.v. § 651r Abs. 4 BGB übergeben wird.

2.2. Nach Vertragsschluss und Übergabe des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig.

2.3. Die Restzahlung des Reisepreises ist 4 Wochen vor Reiseantritt fällig, sofern die Reise nicht mehr nach Ziffer 5.1. abgesagt werden kann. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 4 Wochen vor Reisebeginn) ist der Reisepreis, sofern keine Absage nach Ziffer 5.1. mehr erfolgen kann, bei Übergabe der Reiseunterlagen sofort fällig.

Ist eine Absage nach Ziffer 5.1. möglich, wird die Restzahlung erst mit Ablauf der Absagefrist fällig, frühestens jedoch 4 Wochen vor Reisebeginn.

2.4. Gerät der Reisekunde mit der Anzahlung oder mit der Restzahlung in Verzug, ist WIGWAM nach Mahnung mit erfolgloser Fristsetzung zur Zahlung und Androhung des Rücktritts berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Entschädigungspauschalen (siehe Ziffer 4.2.) zu verlangen.

2.5.  Sollte bei Buchung eines halben Doppelzimmers / Doppelzeltes aufgrund der Gruppenaufteilung niemand zum Teilen der Unterkunft zur Verfügung stehen, berechnen wir Ihnen lediglich den halben Einzelzimmerzuschlag und/oder den halben Einzelzeltzuschlag.

2.6.  Um die Reisen auch unterhalb der Mindestteilnehmerzahl und mit vollem Leistungsumfang durchführen zu können erlauben wir uns die Berechnung eines Kleingruppenaufpreises. Diese Aufpreise sind bei der jeweiligen Reisebeschreibung angegeben.  

-3- Leistungs- und Preisänderungen
Aufgrund aktueller Ungewissheiten bzgl. zukünftiger Entwicklung von Kosten, die im Zusammenhang mit Reisen stehen - z.B. Flugkosten, Energiepreise, Übernachtungskosten, Stichwort „Inflation“, etc., erlauben wir uns sämtliche Reisepreise als „Ab-Preise“ auszuschreiben. Wir bitten dafür in der aktuellen Situation um Ihr Verständnis.

3.1. Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von WIGWAM nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Angegebene Transfer- und Flugzeiten stehen, soweit nicht unzumutbar in eine vereinbarte Nachtruhe eingegriffen wird, unter dem Vorbehalt einer Änderung. Bei Flugreisen stehen die mit der Durchführung des Fluges namentlich genannten Fluggesellschaften unter dem Vorbehalt einer Änderung, es sei denn, eine bestimmte Fluggesellschaft wurde vertraglich vereinbart.

3.2. Eine Erklärung über Änderungen von Reiseleistungen kann nur vor Reisebeginn erfolgen. WIGWAM ist verpflichtet, den Kunden über Änderungen nach Kenntnis von dem Änderungsgrund unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger zu informieren. Bei einer erheblichen Vertragsänderung informiert WIGWAM zudem über die Auswirkungen der Änderung auf den Reisepreis gemäß § 651g III S. 2 BGB. Erhebliche Änderungen können nicht ohne Zustimmung des Reisekunden vorgenommen werden, auf die Regelungen des §§ 651f und g BGB wird verwiesen.

3.3. Gemäß den Bestimmungen des §§ 651f und g BGB behält sich WIGWAM vor, den vereinbarten Reisepreis im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten (Treibstoff und andere Energieträger), Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- und Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern:
a. Erhöhen sich nach Vertragsschluss die Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten (oder andere Energieträger), so kann WIGWAM den Reisepreis wie folgt erhöhen:
aa. Eine sitzplatzbezogene Erhöhung kann an den Reisekunden anteilig weitergegeben und berechnet werden.
bb. In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen (erhöhten) Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze bzw. Betten des Beförderungsmittels geteilt. Den sich hieraus errechneten Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann WIGWAM vom Kunden verlangen.
b. Werden die bei Abschluss des Pauschalreisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren und Touristenabgaben WIGWAM gegenüber erhöht, kann diese Erhöhung entsprechend anteilig an den Reisekunden weitergegeben werden.
c. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Pauschalreisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise für WIGWAM verteuert.
d. Kommt es zu einer nachträglichen Änderung des Reisepreises muss WIGWAM den Reisekunden unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger informieren. Die Unterrichtung des Reisekunden darf nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgen.

3.4. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder einer Preiserhöhung aus den o.g. Gründen von mehr als 8 % ist der Reisekunde berechtigt, kostenfrei vom Vertrag zurücktreten oder der Reisekunde kann die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, wenn WIGWAM eine solche anbietet.

3.5. Der Reisekunde hat einen Anspruch auf eine Preissenkung, wenn sich entsprechende Kosten (Ziffer 3.3.) nachweislich verringern bzw. ändern und  dies bei WIGWAM zu niedrigeren Kosten führt.

3.6. Erhebliche Vertragsänderungen und eine Preiserhöhung um mehr als 8% sind nur mit Zustimmung des Reisekunden zulässig. WIGWAM informiert den Reisekunden über Vertragsänderungen einschließlich der Gründe unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes auf einem dauerhaften Datenträger. WIGWAM kann vom Reisekunden verlangen, dass er innerhalb einer von WIGWAM bestimmten und angemessenen Frist, das Angebot einer erheblichen Vertragsänderung oder Preiserhöhung um mehr als 8% annimmt oder seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Nach Ablauf der von WIGWAM bestimmten Frist gilt das Angebot zur erheblichen Vertragsänderung oder Preiserhöhung um mehr als 8% als angenommen. WIGWAM kann dem Reisekunden mit dem Angebot einer erheblichen Vertragsänderung oder Preiserhöhung um mehr als 8% wahlweise auch die Teilnahme an einer Ersatzreise anbieten.

-4- Rücktritt des Kunden, Ersatzreisender und wichtige Versicherungen
4.1. Der Reisekunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei WIGWAM. Der Kunde muss den Rücktritt schriftlich erklären.

4.2. Tritt der Reisekunde vom Pauschalreisevertrag zurück (Storno) oder tritt er die Reise nicht an, verliert WIGWAM den Anspruch auf den Reisepreis, kann aber gemäß § 651h II BGB eine pauschalierte Entschädigung verlangen. Der Entschädigungsanspruch wird unter Berücksichtigung nachfolgender Entschädigungspauschalen berechnet.

Die Rücktrittskosten betragen pro Reisekunde:
Bis 90. Tag vor Reisebeginn 20 %
89. bis 60.Tag vor Reisebeginn 30 %
59. bis 30.Tag vor Reisebeginn 60 %
29. bis 15.Tag vor Reisebeginn 85 %
vom 14. Tag vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt 90 % des Reisepreises.

Gesonderte Stornobedingungen:
Bei einzelnen Leistungen wie z.B. vermittelte Flüge, individuelle Einzelleistungen, Vorprogramme oder Reiseverlängerungen, Charteraktivitäten (z.B. Galapagos-Kreuzfahrt), Gorilla-Permits in Uganda/Rwanda, und anderes... können die Stornokosten ab Buchung bis zu 100% betragen. Wir empfehlen unbedingt den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung
Als Stichtag für die Berechnung gilt der Zugang der Rücktrittserklärung. Dem Reisekunden bleibt es unbenommen, WIGWAM nachzuweisen, dass WIGWAM kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die pauschalierten Rücktrittskosten.
Ist der Schaden von WIGWAM geringer oder sind die Pauschalen nicht anwendbar, wird WIGWAM seinen Schaden konkret berechnen, indem sich die Entschädigung nach dem Reisepreis abzüglich des Wertes der von WIGWAM ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was WIGWAM durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, berechnet. Im Fall des Rücktritts ist WIGWAM zur unverzüglichen Erstattung des Reisepreises abzüglich des Entschädigungsanspruches verpflichtet.

4.3. Erfolgt der Rücktritt durch den Reisekunden aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände, kann WIGWAM keine Entschädigung fordern und zahlt den Reisepreis unverzüglich an den Kunden zurück. Auf § 651h III BGB wird verwiesen.

4.4. Bis zum Reisebeginn kann der Reisekunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, auf die Regelungen des § 651e BGB wird verwiesen. WIGWAM kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Im Falle der Vertragsübertragung haften der ursprünglich Reisende und der Ersatzteilnehmer als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
WIGWAM hat dem Reisekunden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Ersatzreisenden Mehrkosten entstehen.

4.5. Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung (z.B. Allianz Versicherung, weitere Infos unter: https://wigwam-tours.de/reiseversicherung.html) und einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod (z.B. Allianz Versicherung, weitere Infos unter https://wigwam-tours.de/reiseversicherung.html) empfohlen.

-5- Rücktritt durch WIGWAM (Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl u.a.)

5.1. WIGWAM kann wegen Nichterreichens einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn
a. in der vorvertraglichen Information und Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert wird sowie der Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben ist und
b. in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen wird. Ein Rücktritt ist spätestens an dem Tag zu erklären, der dem Reisekunden in den vorvertraglichen Informationen und der Reisebestätigung genannt wurde, bis spätestens  21 Tage vor ausgeschriebenem Reisebeginn. Auf die Regelungen zu den Rücktrittsfristen gemäß § 651 h IV BGB wird verwiesen. Tritt WIGWAM von der Reise zurück, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

5.2. Auf die WIGWAM zustehende gesetzliche Rücktrittsmöglichkeit aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände gemäß § 651h IV Nr. 2 BGB wird hingewiesen.

-6- Gewährleistung
6.1. Werden Reiseleistungen nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisekunde Abhilfe verlangen. Der Mangel muss während der Reise unverzüglich gegenüber der örtlichen Reiseleitung, WIGWAM oder dem Reisevermittler angezeigt werden.

6.2. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisekunde eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen. Die Minderung tritt nicht ein, wenn es der Reisekunde schuldhaft unterlässt, den Reisemangel vor Ort anzuzeigen und WIGWAM dadurch keine Abhilfe schaffen kann.

6.3. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisekunde den Pauschalreisevertrag gemäß § 651l BGB kündigen. Eine Kündigung des Pauschalreisevertrages durch den Reisekunden ist jedoch nur dann zulässig, wenn WIGWAM keine Abhilfe leistet, nachdem der Reisekunde hierfür eine angemessene Frist gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von WIGWAM verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Reisekunden gerechtfertigt ist.

-7- Haftung
7.1. Die vertragliche Haftung von WIGWAM für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden von WIGWAM nicht schuldhaft herbeigeführt wird.

7.2. Von der örtlichen Reiseleitung in eigener Organisation oder von anderen Personen in eigener Organisation am Urlaubsort angebotene und vor Ort gebuchte Ausflüge (auch Theaterbesuche, Sportveranstaltungen u.a.), Beförderungsleistungen, sportliche Aktivitäten und Mietwagen (auch Motorräder) gehören nicht zum Pauschalreisevertragsinhalt zwischen dem Reisekunden und WIGWAM; für solche Leistungen übernimmt WIGWAM keine Haftung.

7.3. Ein Schadensersatzanspruch gegenüber WIGWAM ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkünften oder auf  solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem  Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Auf die gesetzlichen Bestimmungen des § 651p II BGB wird verwiesen.

-8- Mitwirkungspflicht des Reisekunden
Der Reisekunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisekunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung, gegenüber WIGWAM oder dem Reisevermittler zur Kenntnis zu geben.
Unterlässt der Reisekunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung (§ 651m BGB) und Schadensersatz (§ 651n BGB) nicht ein, sofern WIGWAM wegen der fehlenden Mängelanzeige keine Abhilfe leisten konnte. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.
Schäden oder Verspätungen des aufgegebenen Gepäcks während einer Flugbeförderung müssen unverzüglich am Flughafen mittels schriftlicher Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft zur Kenntnis gebracht werden.

-9- Beistandspflicht von WIGWAM
Befindet sich der Reisekunde in Schwierigkeiten, hat WIGWAM ihm unverzüglich in angemessener Weise Beistand zu gewähren. Auf § 651q BGB wird verwiesen. Dem Reisekunden wird empfohlen, in einer entsprechenden Situation umgehend Kontakt zur Reiseleitung oder zu WIGWAM unter den in Ziffer 17 gennannten Kontaktdaten aufzunehmen.

-10- Anmeldung von Ansprüchen, Verjährung und Abtretungsverbot
10.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisekunde gegenüber WIGWAM unter der unter Ziffer 17 genannten Anschrift geltend zu machen. Die Anspruchsanmeldung gegenüber WIGWAM kann auch über den Reisevermittler erfolgen.
Es wird empfohlen, die Anspruchsanmeldung schriftlich vorzunehmen. Für die Anmeldung von Reisegepäckschäden und Verspätungen bei Reisegepäck im Rahmen einer Flugbeförderung gelten besondere Fristen. Gepäckschäden sind binnen 7 Tagen, Verspätungsschäden binnen 21 Tagen nach Aushändigung des Gepäcks zu melden.

10.2. Ansprüche des Reisekunden wegen Reisemängeln gemäß § 651i III BGB verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.

10.3. -Abtretungsverbot- Die Abtretung von Ansprüchen des Reisekunden gegen WIGWAM an Dritte ist ausgeschlossen. Dieses Verbot gilt nicht bei einer Familienreise unter mitreisenden Familienangehörigen.

-11- Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
11.1. WIGWAM steht dafür ein, Reisekunden vorvertraglich über Bestimmungen von Pass- und Visavorschriften (einschließlich der ungefähren Fristen zur Erlangung von Visa) sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Auf besondere Gesundheitsvorschriften (gesundheitspolizeiliche Formalitäten) des Reiselandes weist WIGWAM vorvertraglich hin. Der Reisende sollte sich zudem über Infektions- und Impfschutzmaßnahmen für das vereinbarte Reiseziel rechtzeitig informieren. Es wird auf die Möglichkeit der Informationsbeschaffung bei den Gesundheitsämtern, bei Ärzten (Reisemedizinern) und Tropeninstituten u.a. hingewiesen.

11.2. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Pass-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Pflicht erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von WIGWAM bedingt sind.

-12- Informationspflichten über Fluggesellschaft
Die EU-Verordnung Nr. 2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet WIGWAM, den Reisekunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist WIGWAM verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug/die Flüge durchführen wird/werden.
Sobald WIGWAM Kenntnis hat, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, muss der Kunde informiert werden. Wechselt die genannte Fluggesellschaft, muss WIGWAM den Kunden über den Wechsel informieren. WIGWAM muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde unverzüglich über den Wechsel informiert wird. Eine Liste (Gemeinschaftliche Liste) über unsichere Fluggesellschaften mit Flugverbot in der EU ist z.B. auf folgender Internetseite zu finden: https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de

-13- Rechtswahl und Gerichtsstand
13.1. Auf den Vertrag und auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Reisekunden und WIGWAM findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit bei Klagen des Reisekunden gegen WIGWAM im Ausland für den Haftungsgrund nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, etwa hinsichtlich der Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Reisekunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

13.2. Der Gerichtsstand von WIGWAM ist der Firmensitz in Waltenhofen.

13.3. Für Klagen von WIGWAM gegen den Reisekunden ist der Wohnsitz des Reisekunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von WIGWAM maßgebend.

13.4. Die Bestimmungen zu Nr. 13.1. bis 13.3. finden keine Anwendung, wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Pauschalreisevertrag zwischen dem Reisekunden und WIGWAM anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Reisekunden ergibt oder wenn und insoweit auf den Pauschalreisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die Regelungen in diesen Geschäfts- und Reisebedingungen oder die anwendbaren deutschen Vorschriften.

-14- Schlichtungsverfahren
WIGWAM nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Soweit nach Drucklegung dieser Geschäftsbedingungen die Beteiligung an einer Verbraucherstreitbeilegung verpflichtend wird, informiert WIGWAM den Reisekunden. Informatorisch wird für Pauschalreiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf folgende Online-Streitbeilegungs-Plattform hingewiesen: https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE

-15- Sonstige Bestimmungen
15.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Bedingungen zur Folge. Auf § 306 BGB wird verwiesen.

15.2. Stand dieser Bedingungen ist der 01.03. 2022.

-16- Datenschutz
Der Schutz der personenbezogenen Daten der Reisekunden von WIGWAM wird gewahrt.
Die ausführlichen Datenschutzbestimmungen von WIGWAM und die entsprechenden Rechte des Reisekunden finden sich unter: https://wigwam-tours.de/datenschutzerklärung.html Auf Verlangen sendet WIGWAM dem Reisekunden die Datenschutzregelungen gerne auch schriftlich zu.

-17- Reiseveranstalter
Anschrift und Sitz der WIGWAM Naturreisen & Expeditionen GmbH (WIGWAM):
Lerchenweg 2, 87448 Waltenhofen, Telefon: 08379/92060, Telefax: 08379/920616, info@wigwam-tours.de, www.wigwam-tours.de;

Registergericht AG Kempten, HRB 6807; Geschäftsführer: Ulrich Klose

Schwierigkeit: leicht

Leichte Touren ohne besondere körperliche Anstrengung, die allenfalls bei Tagesausflügen auftreten. Etappen zu Fuß sind nicht länger als 3 Stunden. Lange Transfers bilden die Ausnahme und klimatische Extreme sind nicht zu erwarten. Touren für Einsteiger. Keine Vorbereitung oder Anforderungen notwendig.