Mountainbiketour vor prächtiger Kulisse
Wandern in Kirgistan
Mountainbiketour am Issyk Kul
Kinder mit Fahrrad

Das Land des Tienschan hautnah – Bike & Hike

Kombinierte Rad- und Wanderreise über die Weiten dem Horizont entgegen

Highlights

  • Rad-Trekking auf ruhigen Straßen und Pisten
  • Gepäcktransport durch Versorgungs- und Begleitfahrzeuge
  • Mehrtägige Wanderung vom Kemin-Tal zum Isskyk Kul
  • Jurtenübernachtung und Kennenlernen des Nomadenlebens
  • Kulturelle Höhepunkte am Wegesrand

Fakten

  • Reiseart: Gruppenreise
  • Dauer: 14 Tage
  • Teilnehmer: 4–12
  • Reiseleitung: englisch
  • Schwierigkeit:
  • Übernachtung:
  • Tourcode: KIRBUH
  • ab 2190 EUR zzgl. Flug

Darum geht´s:

Auf der Weltkarte hängt Kirgistan in den Weiten Zentralasiens als kleiner Klecks am Rande der ehemaligen Sowjetunion, doch hat es einen der schönsten Flecken des verblichenen Riesenreichs abbekommen. Der Tienschan, übersetzt „Himmlische Berge“, dominiert Kirgistan mit seinen bis zu 7400 m hohen Gipfeln.

Mit dem Mountainbike und zu Fuß durch Kirgistan

Die Tour führt Sie mit dem Fahrrad von der quirligen Hauptstadt Bischkek durch das historisch interessante Chui-Tal zu den bewaldeten Berghängen am Chon-Kemin-Fluss. Während einer Zweitageswanderung überqueren Sie die Kungej-Gebirgskette zum Issyk Kul, dem zweitgrößten Gebirgssee der Welt. Das Südufer und sein Hinterland bieten eine unglaublich abwechslungsreiche Umgebung für den zweiten Teil der Aktivreise. Das glasklare Wasser des Sees und seine Sandstrände laden zum Baden und Entspannen ein.

Leihfahrräder von Scott und Giant

In Kirgistan und Usbekistan verfügen wir über eine Flotte moderner Mountainbikes von SCOTT und GIANT in verschiedenen Rahmengrößen. Geben Sie bei Ihrer Reisebuchung einfach an, dass Sie ein Rad leihen möchten und teilen Sie die Rahmengröße oder Ihre Körpergröße mit. Auf Wunsch bauen wir Ihren persönlichen Sattel und Pedale an das Fahrrad. Bringen Sie diese einfach mit zur Tour.

Sie haben Fragen?

Ich helfe Ihnen gern weiter. Rufen Sie mich an.

Reiseleiter Olaf Schau
Olaf Schau
Reiseberatung Expeditionen, Pakistan

Meine Kollegen lachen, wenn ich erzähle, dass ich mal beim größten Reiseunternehmen in Deutschland, sogar mal in Österreich, gearbeitet habe. Das ist lange her, die „Gleise“ waren mir bald zu eingefahren und boten mir keinen Platz für Kreativität. Das konnte auch mein damals exzessives Faible für Skilanglauf-Marathons, lange Rennradtouren, auch Felsklettern und Laufen nicht kompensieren. Ich kam dann in einem Reisebüro zum Zug und eignete mir jegliches Wissen an, um es erfolgreich zu führen. In einer zweijährigen Auszeit radelte ich mit kompletter Ausrüstung über 12000 Kilometer nach Indien. Dann weiter durch Tibet über etliche 5000er Pässe, wandernd um den heiligen Berg Kailash und über den Himalaya. Ich lernte, dass es für jedes Problem (da gab es viele) eine Lösung gibt, wenn es auch manchmal dauert.
Seit 2010 wirbele ich bei Diamir und bin mit Herz und Begeisterung dabei; bereite organisatorisch den Weg für die möglichst perfekte Reise, welche überwiegend aktiv mit Bergen und Abenteuer sein dürfen.
Mit meiner Familie und den 3 Kindern bin ich gern draußen unterwegs: Radtour in Portugal, Backpacking in Vietnam, Rucksack-Baudentour mit Langlaufski im Riesengebirge, Paddeltouren, Wandern und Klettern.
Meine Lieblingsjahreszeit ist der Winter mit Schnee, da muss ich raus auf die schmalem Latten! Meine Augen leuchten bei Erzgebirgsüberquerung, 24-Stunden Skimarathon, Vasaloppet. Seit 1998 organisiere ich nebenbei die Fichkona – mein Baby – ein über 600 km langer Radmarathon, nonstop in 24 Stunden; selbst 5x erfahren. Mehr

6 Bewertungen

Die dargestellte Bewertung ergibt sich automatisch aus allen von unseren Reisegästen nach Reiseende ausgefüllten Online-Fragebögen.

Mountainbiketour

Das Besondere an dieser Reise

  • In Summe: 6 Fahrrad- (400 km) und 3 Wanderetappen (52 km)
  • Zu Gast sein bei Ihrem Rad-Guide Tilek
Status Termin Bis Preis Details Informationen

Termine 2024

02.06.24 – 15.06.24 2190 EUR EZZ: 200 EUR
Englisch sprechende Reiseleitung
  • Sie reisen zu zweit? Mit Ihrer Buchung ist die Mindestteilnehmerzahl erreicht.
02.06.24 – 15.06.24 2190 EUR EZZ: 200 EUR
Englisch sprechende Reiseleitung
  • Sie reisen zu zweit? Mit Ihrer Buchung ist die Mindestteilnehmerzahl erreicht.
16.06.24 – 29.06.24 2190 EUR EZZ: 200 EUR
Englisch sprechende Reiseleitung
  • Sie reisen zu zweit? Mit Ihrer Buchung ist die Mindestteilnehmerzahl erreicht.
08.09.24 – 21.09.24 2190 EUR EZZ: 200 EUR
Englisch sprechende Reiseleitung
  • Die Mindestteilnehmerzahl ist erreicht.

Zusatzkosten

  • Internationale Flüge: auf Anfrage
  • Leihbike: ab 280 EUR

Reiseverlauf

1. Tag

Anreise

Ankunft in den frühen Morgenstunden und Transfer zu Ihrem Hotel in der Stadt. Hier haben Sie Zeit zum Ausruhen und genießen ein spätes Frühstück. Am Nachmittag werden Sie bei einer kleinen Stadtführung Bischkek erkunden und mehr über seine Geschichte erfahren. Der Tag klingt beim gemeinsamen Abendessen mit guter traditioneller Küche gemütlich aus. Übernachtung im Hotel.

1×F
2. Tag

Bischkek – Issyk Ata

Traumlandschaften in Kirgistan

Der erste Teil der Reise verläuft über drei Etappen mit dem Fahrrad durch das Chui-Tal ausgehend von der Hauptstadt Bischkek. Sie fahren entlang der über 4000 Meter hohen Bergkulisse der Kirgisischen Bergkette ins Chon-Kemin-Tal. Der Weg führt teilweise über asphaltierte, wenig befahrene Straßen und Feldwege. Ziel Ihrer ersten Etappe sind die Thermalquellen im Issyk-Ata-Tal (1500 m), welches von schöner alpiner Landschaft umgeben ist. Übernachtung in einer Pension. (Transfer ca. 20 km, Fahrstrecke Fahrrad 37 km, 1050 m↑).

1×(F/M/A)
3. Tag

Issyk Ata – Orlovka

Kinder im kirgisischen Dorf

Heute beginnen Sie mit einer zehn Kilometer langen Abfahrt auf der wenig befahrenen Straße im Issyk-Ata-Tal. Das erste Ziel ist Rotfront. Diese Siedlung wurde 1927 von deutschen Einwanderern unter dem Namen Bergtal gegründet und ist noch heute der Ort in Kirgistan, in dem die deutsche Minderheit am kompaktesten lebt. Rund eine Stunde mit dem Rad von Rotfront entfernt steht der Burana-Turm. Dieses Minarett aus dem 11. Jahrhundert ist eines der wenigen historischen Gebäude aus der Blütezeit der Seidenstraße in Kirgistan. Dort angekommen lehnen Sie sich während der Mittagspause zurück und lassen das alte Relikt vor der Gebirgskulisse des Tienschan auf sich wirken. Nach der Besichtigung des Burana-Turms fahren Sie weiter durch verschiedene Dörfer Richtung Osten nach Orlovka. An der Talstation des bekannten Skigebietes von Orlovka werden Sie heute in einer Pension Quartier beziehen. Übernachtung in einer Pension. (Fahrstrecke Fahrrad 77 km, 850 m↑).

1×(F/M/A)
4. Tag

Orlovka – Chon-Kemin-Tal

Mountainbiketour vor prächtiger Kulisse

Auf Ihrer vorerst letzten Radetappe verlassen Sie das Chui-Tal und biegen in das idyllische Chon-Kemin-Tal ab. Die alpinen Berglandschaften lassen erahnen, warum Kirgistan auch die „Schweiz Zentralasiens“ genannt wird. Am Nachmittag erreichen Sie Ihr exklusives Gästehaus im Chon-Kemin-Tal, wo Sie im Garten oder auf der Terrasse des Gästehauses entspannen und die Bergkulisse genießen können. Übernachtung im Gästehaus. (Fahrstrecke Fahrrad ca. 65 km, 800 m↑).

1×(F/M/A)
5. Tag

Wanderung zum Kol-Kogur-See

Wanderetappe

Nach dem Frühstück fahren Sie mit dem Minibus ca. 20 km zum Einstieg der Wanderung am örtlichen Forstbetrieb. Hier laden Sie das Gepäck auf Pferde und beginnen ihre ganztägige Wanderung. Beeindruckt von der Vielfalt der Pflanzenwelt und der alpinen Landschaft erreichen Sie am Nachmittag den Kol-Kogur-See. Der See ist umrahmt von Wäldern und Wiesen und lädt bei gutem Wetter zum Baden ein. Übernachtung im Zelt. (Gehstrecke 20 km, 1000 m↑).

1×(F/M/A)
6. Tag

Wanderung vom Kol-Kogur-See zum Issyk Kul

Nach einem zeitigen Frühstück geht es heute hinauf zur Passquerung Richtung Issyk Kul. Nach ca. drei Stunden Wanderung erreichen Sie den Pass und bekommen bei gutem Wetter den Issyk Kul zum ersten Mal zu Gesicht. Mit Blick auf den Issyk Kul steigen Sie in zwei Stunden hinab zu unserem Mittagessen bei einer lokalen Bauernfamilie. Mit dem Fahrzeug geht es von hier weiter nach Tamchi, einem Badeort am Issyk Kul. Unser Unterkunft liegt ca. 300 Meter vom Strand entfernt. (Gehstrecke 16 km, 1000 m↑, Gehzeit ca. 4h).

1×(F/M/A)
7. Tag

Tamchy – Tura Suu

Kirgisische Kinder

Nach den Wanderungen der letzten Tage genießen Sie am heutigen Vormittag den Strand am Issyk Kul. Nach dem Mittagessen geht es mit dem Fahrzeug weiter nach Kara Talaa, einem kleinen Dorf am Ufer. Von hier starten Sie mit den Fahrrädern ins Hinterland des Issyk Kul auf einer Schotterstraße ins malerische Tura Suu-Tal. Sie genießen dabei den Ausblick auf die herrliche Berglandschaft, die das Tal nach Süden hin abgrenzt. Übernachtung im Zelt. (Fahrstrecke ca. 100 km, Fahrstrecke Fahrrad ca. 32 km, 780 m↑).

1×(F/M/A)
8. Tag

Von Tura Suu zum Issyk Kul-Ufer

Issyk-Kul

Die heutige Etappe führt über den 2565 m hohen Ala-Bash-Pass ins gleichnamige Tal. Die Zeit scheint in diesem Tal stehen geblieben zu sein. Die Menschen leben vorrangig von Viehzucht. Nur wenige Reisende besuchen dieses abgelegene Seitental am Issyk Kul. Über die neu gebaute Verbindungsstraße zum See verlassen Sie das Tal in Richtung Seeufer. Nach der Mittagspause in einer Jurte am See erreichen Sie den kleinen Salzsee Kara Köl, dessen Salzgehalt so hoch ist, dass man darin nicht untergeht. Nach einem Badestopp am See fahren Sie noch zehn Kilometer bis zu Camp direkt am Seeufer. (Fahrstrecke Fahrrad 53 km, 300 m↑).

1×(F/M/A)
9. Tag

Issyk Kul – Kaji Say

Landschaft am Issyk-Kul

Diese Rad-Etappe führt zunächst durch eine beeindruckende Schlucht durch die hauptsächlich aus Löss bestehenden Kyzyl-Eschme-Berge. Weiter auf einer Schotterpiste nahe der Tong-Bucht geht es in die Kleinstadt Bokonbaeva, wo Sie im idyllischen Garten eines privaten Gästehauses die Mittagspause einlegen. Nach dem Mittagessen können Sie die Tradition der Adlerjagd kennlernen. Im nahe gelegenen Haus des Adlerjägers sehen Sie die Tiere und erfahren mehr über die Haltung und Jagd. Von hier fahren Sie entspannt auf der Uferstraße am Issyk Kul nach Kaji Say. Von Ihrer exklusiven Herberge mit Obstbäumen und Rosengarten kann man bequem den Strand zu Fuß erreichen und den restlichen Tag am See verbringen. Übernachtung im Gästehaus. (Fahrstrecke Fahrrad ca. 40 km, 500 m↑).

Optional kann diese Etappe über einen namenlosen Pass (2540 m) verlängert werden. Dann beträgt die Fahrstrecke mit dem Fahrrad ca. 65 km, 1300 m↑.

1×(F/M/A)
10. Tag

Kaji Say – Chong Kysyl Suu

Pferde überall

Den Vormittag nutzen Sie zum Baden und für einen Ausflug in die Märchenschlucht mit seiner bizarren Felslandschaft. Wind und Wasser haben dort in Äonen mystische Skulpturen und Formationen entstehen lassen. Mit dem Fahrzeug geht es nach dem Mittag ins ca. 80 km entfernte Kyzyl Suu. Dort verlassen wir die Hauptstraße und biegen in das gleichnamige Tal ab. Nach zirka 15 Kilometern steigen wir aus und wandern die letzten 10 Kilometer das wunderschöne Tal hinauf zu den heißen Quellen Kyzyl Suu. Uns erwartet eine kleine Badeanlage inmitten einer imposanten Gebirgslandschaft. Die hauptsächlich von den Einheimischen genutzte Anlage bietet uns einfache Zimmer zum Übernachten.

1×(F/M/A)
11. Tag

Chong Kysyl Suu – Jety-Öguz-Lodge

Jety Öguz

Wer möchte, nimmt am Morgen noch einmal ein Bad in den heißen Quellen. Nach dem Frühstück machen Sie sich dann auf, zur Wanderung ins Nachbartal Yeti Oguz. Vor Ihnen liegen 17 Kilometer Genußwanderung entlang der Wiesenhänge und durch die Waldflächen zwischen den zwei Tälern. Sie kommen an den Jurten der Einheimischen vorbei und haben den Blick auf den Issyk Kul und die alpine Berglandschaft zugleich. Die Wanderung endet an der berühmten, für das Tal namensgebenden Felsformation Yeti Oguz, zu Deutsch sieben Stiere. So müssen vor hunderten Jahren die roten Felsen ausgesehen haben. Heute sind es elf rote Felsen, die einen wunderbaren Kontrast zum umliegenden üppig grünen Tal bilden. Auf der Rückseite ist eine andere Felsformation, das gebrochene Herz. Wie dieser zweigeteilte Fels entstand erzählt die Legende… Von hier aus ist es nicht mehr weit zum Ziel Ihrer letzten Etappe, dem Gästehaus und Jurtenlager Ihres Guides Tilek und seiner Frau Diana. Sie übernachten in Jurten zu je 3 bis 5 Personen. Auf Wunsch kann ein Zimmer im Gästehaus reserviert werden (Aufpreis 15 Euro pro Person pro Nacht). Zum Abendessen erwartet Sie im Gästehaus feine kirgisische Küche und ein großer Garten zum Entspannen. (Gehstrecke ca. 17 km, 500 m↑).

1×(F/M/A)
12. Tag

Jety-Öguz-Lodge

Jurte im Ala-Archa-Nationalpark

Wenn am Morgen die Sonnenstrahlen durch die Öffnung im Jurtendach scheinen, sehen Sie das Symbol der kirgisischen Nationalflagge: Sonnenstrahlen mit dem Jurtenkreuz in der Mitte.

Heute unternehmen Sie einen Ausflug in die nahe gelegene Provinzhauptstadt Karakol. Der Basar von Karakol, die bekannte hölzerne Dunganen Moschee und orthodoxe Kirche sowie das geschichtliche Museum sind nur einige Sehenswürdigkeiten, deren Besuch sich lohnt. Vor allem auch die uigurische Küche mit dem für Karakol berühmten Gericht „Aschlamfu“ lohnt sich zu probieren. Alternativ kann auch ein Badeausflug an den Issyk Kul unternommen werden. Zurück im Gästehaus besteht die Möglichkeit für Interessierte bei der Vorbereitung des Abendessens über die Schulter zu schauen und bei Kochstunden die Zubereitung typisch kirgisischer Gerichte zu erlernen. Übernachtung wie am Vortag.

1×(F/M/A)
13. Tag

Jety Öguz – Bischkek

Bishkek

Heute heißt es Abschied nehmen vom Issyk Kul. Nach dem Frühstück treten Sie die Rückfahrt nach Bischkek an. Auf der ca. 6-stündigen Fahrt entlang des Issyk Kul-Ufers und durch das Chui-Tal lassen Sie die Reise noch einmal räumlich an sich vorbeiziehen. Unterwegs ist ein Zwischenstopp in der Werkstatt eines Jurtenbaumeisters möglich. Sie können auch selbst Hand anlegen und gemeinsam eine Jurte aufbauen. Am späten Nachmittag erreichen Sie Bischkek und lassen die Reise bei einem gemeinsamen Abendessen ausklingen. Übernachtung im Hotel. (Fahrstrecke ca. 400 km).

1×(F/M)
14. Tag

Heimreise

Transfer zum Flughafen und Rückflug.

1×F

Leistungen ab/an Bischkek

  • Deutsch sprechende Reiseleitung
  • Englisch sprechender, lokaler Guide (zusätzlich ein Deutsch sprechender, lokaler Guide ab 8 Teilnehmern)
  • lokales Begleitpersonal während der Tour (Guides, Koch, Fahrer)
  • alle Transfers und Fahrten in privaten Fahrzeugen
  • Gepäcktransport durch Begleitfahrzeug
  • Campingausrüstung inkl. Schlafsack und Isomatte
  • Zweimannzelte zur Einzelnutzung für jeden Teilnehmer
  • Vollverpflegung während der Rad- und Wandertouren inklusive Snacks, Wasser, Tee und Kaffee
  • technischer Support bei Pannen sowie ein Ersatzfahrrad pro Gruppe
  • alle Eintritte und Genehmigungen laut Programm
  • 3 Ü: Pension im DZ
  • 3 Ü: Zelt
  • 2 Ü: Hotel im DZ
  • 2 Ü: Gästehaus im MBZ (Gemeinschaftsbad)
  • 2 Ü: Jurte (Gemeinschafts-WC/Dusche)
  • 1 Ü: Pension (einfach)
  • Mahlzeiten: 14×F, 12×M, 11×A

nicht in den Leistungen enthalten

  • An-/Abreise
  • nicht genannte Mahlzeiten und Getränke
  • evtl. zusätzliche Snacks für die Radetappen
  • optionale Ausflüge
  • Trinkgelder
  • Persönliches

Reisen verursacht CO2
Wir kompensieren es!

Diese Reise verursacht einen CO2-Fußabdruck von 3027 kg. Gemeinsam mit unseren Freunden von Wilderness International kompensieren wir bereits 50 % dieser Emissionen durch aktiven Wildnisschutz in Kanada und Peru. Sind Sie dabei?

So funktioniert´s!

Veranstalter

Epic Trails
Feldstraße 13
98527 Suhl
Deutschland

Diese Reise wird von einem DIAMIR-Partner veranstaltet. Für Buchung und Durchführung dieser Reise gelten ausschließlich die AGB von Epic Trails.

Hinweise

Mindestteilnehmerzahl: 4, bei Nichterreichen Absage durch den Veranstalter bis 60 Tage vor Abreise möglich

Einzelzimmerzuschlag
Der Einzelzimmerzuschlag bezieht sich im Allgemeinen auf die Übernachtung in den Hotels, Pensionen und Gästehäusern. In der Pension in Issyk Ata sowie dem Gästehaus in Yeti Oguz kann das Einzelzimmer nicht garantiert werden. In den Jurten in Yeti Oguz sind Sie in Gruppen von maximal 5 Personen pro Jurte untergebracht. Die Jurten stehen nicht zur Einzelnutzung zur Verfügung. Alternativ können dort Zelte genutzt werden. Während der Zeltnächte ist die Einzelnutzung eines Zweimannzeltes inklusive.

Wichtige Hinweise
Kirgistan ist infrastrukturell schlecht erschlossen und die Straßen sind häufig in einem desolaten Zustand. Witterungsbedingt kann es daher vorkommen, dass Straßen nicht passiert werden können. Es kann daher zu Veränderungen im Programmablauf kommen. Das Programm wie oben aufgeführt, stellt die optimale Variante dar. Unsere Reisetermine orientieren sich an den meist zu dieser Zeit günstigen Wetterverhältnissen vor Ort.

Anforderungen

Anforderungsniveau der Tour: leicht bis mittel/Ausdauer: leicht – mittel/Fahrtechnik: leicht
Diese Reise richtet sich an den aktiven Touren-Radfahrer. Es ist eine normale bis gute Kondition erforderlich. Die Tagesetappen betragen mit dem Fahrrad im Schnitt 52 km. Die längste Etappe beträgt 80 km. Auf der Wanderung sind maximal 20 km und 1000 Höhenmeter/Tag zu bewältigen. Der höchste Punkt, den Sie mit dem Rad erreichen liegt auf 2540 m. Zu Fuß erreichen Sie eine maximale Höhe von 3540 m. Die Radetappen auf dieser Reise orientieren sich am Radwandern. Sie fahren zum Großteil auf einfachen Schotterpisten und Asphaltstraßen. Sie haben während der Radtour immer ein Begleitfahrzeug in Ihrer Nähe. Sollte eine Etappe mal zu lang sein, können Sie in das Begleitfahrzeug umsteigen. In den meisten Gruppen herrscht ein heterogenes Fitness-Niveau unter den Teilnehmer/innen. Die Touren sind so konzipiert, dass jede Etappe auch bei langsamer Fahrweise geschafft werden kann. Ambitionierte Fahrer können an vielen Teilstücken vorausfahren.

Mobilitätshinweis

Wir sind verpflichtet darauf hinzuweisen, dass diese Reise im Allgemeinen für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet ist. Im Einzelfall sprechen Sie uns bitte an.

Wissenswertes zu Ihrem Urlaubsland

Praktische Infos und Tipps erhalten Sie in unseren Länderinformationen sowie bei den jeweiligen Reisethemen.

Die Bilder zeigen eine Auswahl zur Verfügung stehender Zimmerkategorien. Ihre gebuchte Kategorie kann abweichend sein.

Epic Trails

Allgemeine Reisebedingungen (ARB) von EPIC TRAILS

Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter zu Stande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4 - 11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus.

1.Abschluss des Reisevertrages / Verpflichtung für Mitreisende
1.1.
Für alle Buchungswege gilt:
a) Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
b) Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
c) Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung des Reiseveranstalters vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.
1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch den Reiseveranstalter zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden eine Reisebestätigung schriftlich oder in Textform übermitteln.

2. Bezahlung
2.1 Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem Kunden der Sicherungsschein übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 60 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 8 genannten Grund abgesagt werden kann.
2.2 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.2 Satz 2 bis 5.5 zu belasten.

3. Leistungsänderungen
3.1 Abweichungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
3.3. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.
3.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen.

4. Preiserhöhung
Nachträgliche Preiserhöhungen nach Vertragsabschluss durch den Reiseveranstalter sind nicht zulässig.

5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Stornokosten
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.
5.3 Der Reiseveranstalter hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt berechnet:

Bis 90 Tage vor Reiseantritt 20 %,
ab 89 bis 60 Tage vor Reiseantritt 40 %,
ab 59 bis 30 Tage vor Reiseantritt 60 %,
ab 29 bis 15 Tage vor Reiseantritt 80 %,
ab 13 bis 7 Tage vor Reiseantritt 90 %,
ab 6 Tagen vor Reiseantritt oder Nichtantritt der Reise 100% des Reisepreises.

Die hier genannten prozentualen Entschädigungen gelten auch für die Stornierung von Zusatzleistungen (z.B. Mietfahrrad, Einzelzimmer, etc.).
5.4 Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.
5.5 Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
5.6 Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.

6. Umbuchungen
6.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziel, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann der Reiseveranstalter bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben. Bis 90 Tage vor Reiseantritt 30,00 €, bis 30 Tage vor Reiseantritt 50,00 €.
6.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 5.2 bis 5.5 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.

8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn er
a) in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat und
b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angibt oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung verweist.
Ein Rücktritt ist spätestens am 60. Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunden gegenüber zu erklären.
Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.
Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

9. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

10. Mitwirkungspflichten des Reisenden
10.1 Reiseunterlagen
Der Kunde hat den Reiseveranstalter zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält.
10.2 Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.
Versäumt der Reisende schuldhaft dem Reiseveranstalter einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein.
Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.
Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter des Reiseveranstalters am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter des Reiseveranstalters am Urlaubsort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit des Vertreters des Reiseveranstalters bzw. des Reiseveranstalters wird in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet.
Der Vertreter des Reiseveranstalters ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
10.3 Fristsetzung vor Kündigung
Will ein Kunde/Reisender den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651 c BGB bezeichneten Art nach § 651 e BGB oder aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, dem Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden/Reisenden gerechtfertigt wird.
10.4 Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung
Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt der Veranstalter dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck dem Vertreter des Reiseveranstalters bzw. dem Reiseveranstalter anzuzeigen.

11. Beschränkung der Haftung
11.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grobfahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit ein Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkung unberührt.
11.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind.
Der Reiseveranstalter haftet jedoch für Leistungen, welche die Beförderung des Reisenden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, oder wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich geworden ist.

12. Geltendmachung von Ansprüchen: Adressat, Ausschlussfristen
12.1 Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB hat der Kunde/Reisende spätestens innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen.
12.2 Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einem Samstag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
12.3 Die Geltendmachung kann fristwahrend gegenüber dem Reiseveranstalter unter der nachfolgend/vorstehend angegebenen Anschrift erfolgen.
12.4 Nach Ablauf der Frist kann der Kunde/Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
12.5 Die Frist aus 12.1 gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 10.3., wenn Gewährleistungsrechte aus den §§ 651c Abs. 3, 651d, 651e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen.

13. Verjährung
13.1 Ansprüche des Kunden/Reisenden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen.
13.2 Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.
13.3 Die Verjährung nach Ziffer 13.1 und 13.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einem Samstag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
13.4 Schweben zwischen dem Kunden/Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde/Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

14. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.
Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug bzw. die Flüge durchführen wird bzw. werden.
Sobald der Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss er den Kunden informieren.
Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird.
Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot („Black List“) ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air- ban/index_de.htm

15. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
15.1 Der Reiseveranstalter wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass- Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
15.2 Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
15.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Vertrags- und Rechtsverhältnisse zwischen dem Reiseveranstalter und dem Reisenden richten sich nach deutschem Recht. Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.

Reiseveranstalter:
Epic Trails, Inhaber: Stefan Ebert, Feldstraße 13, 98527
Suhl; Tel.: +49 (0) 3681 -8049191
Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen, jedoch zusätzlich buchbar, ihr Abschluss wir empfohlen. Bei Eintritt eines Versicherungsfalls ist die zuständige Versicherungsgesellschaft unverzüglich zu benachrichtigen. Der Reiseveranstalter ist mit der Schadenregulierung nicht befasst.

Stand: 01.07.2018

Schwierigkeit: mittelschwer

Mittelschwere Touren mit häufigen körperlichen Anstrengungen, für die eine gute Kondition und mentale Belastbarkeit erforderlich ist. Extreme Temperaturen oder längere Transfers können auftreten. Die Länge der Trekkingetappen übersteigt dabei nicht 8 Stunden am Tag. Teilweise Übernachtungen im Zelt möglich. Regelmäßige sportliche Betätigung ist von Vorteil.