Unterwegs auf der Coromandel-Halbinsel
Die Maori-Kultur in Rotorua
Ein Traktor mit Kajaks am Strand
Seehund in Neuseeland

Das Land der langen weißen Wolke

Draußen Zuhause? Zu Fuß durchs Land und die ganze Schönheit der Natur bei Zeltübernachtungen genießen

Highlights

  • Nord- und Südinsel perfekt kombiniert
  • Mehrtägige Treks durch Nationalparks (UNESCO)
  • Besuch eines Maoridorfes
  • Beobachtung gewaltiger Naturschauspiele

Fakten

  • Reiseart: Gruppenreise
  • Dauer: 26 Tage
  • Teilnehmer: 7–10
  • Reiseleitung: deutsch
  • Schwierigkeit:
  • Übernachtung:
  • Tourcode: NEUAOT
  • ab 3180 EUR zzgl. Flug

Darum geht´s:

Kia ora! Willkommen in Aotearoa, dem „Land der langen weißen Wolke“. Von dichten tropischen Regenwäldern, kilometerlangen Sandstränden, gewaltigen glitzernden Gletschern bis zu den mit blendend weißem Schnee bedeckten Berggipfeln und Vulkanen unterliegt man der Faszination dieser Inseln am schönsten Ende der Welt.

Neuseelands ganze Fülle an überwältigender Natur

Nirgendwo sonst auf der Erde findet man so viel Abwechslung und atemberaubende Einblicke in die Natur. Erleben Sie die ungeheure Vielfalt Neuseelands, abseits der ausgetretenen Pfade. Sie reisen im Minibus und entdecken das Land aktiv zu Fuß. Auf dieser Tour erkunden Sie die Subtropen im Norden und stehen voller Bewunderung vor den Gletschern und Fjorden im Süden.

Aktiv durchs Land auf mehrtägigen Treks und im Seekayak

Sie werden die Ureinwohner Neuseelands, die Maori, treffen und am Fuße des höchsten Berges, des Mt. Cook (3754 m) stehen. Die aktiven Höhepunkte dieser Reise sind die Trekkingtouren am Tongariro und im Fjordland sowie eine dreitägige Seekajakfahrt. Die beste Art der Natur näher zu kommen, ist Bushwalking oder Tramping, wie in Neuseeland das Wandern genannt wird.

Sie haben Fragen?

Ich helfe Ihnen gern weiter. Rufen Sie mich an.

DIAMIR Mitarbeiterin Sabrina Idjen
Sabrina Idjen
Reiseberatung Ozeanien

Auf dem Äquator zu stehen, mich durch die verrücktesten Früchte auf dem Markt in Quito zu probieren, mit Schlittenhunden über zugefrorene Seen in Lappland zu preschen oder mit meinen Freundinnen einen Freudentanz auf der Harbour Bridge in Sydney aufzuführen, sind nur einige meiner schönsten Erinnerungen an viele Auslandsaufenthalte. Meine Herzensheimat habe ich jedoch in Neuseeland gefunden. Ein Land, das riesige Dünen, tropischen Regenwald und schneebedeckte Gipfel vereint und nur einen Katzensprung von der Südsee entfernt ist – ein Traum. Wenn es mich nicht gerade in die Ferne zieht, stecke ich meine Nase in Bücher und lebe nach dem Motto: Es gibt nicht zu viele Bücher, nur zu wenig Regal. Dabei sammle ich in meinem eigenen Bücherzimmer vor allem limitierte Erst- und Sonderausgaben meiner Lieblingsfantasybücher aus England. Außerdem bin ich koreanischer Popmusik verfallen, schaue gern Sport und sammle Washi Tapes. Mehr

9 Bewertungen

Die dargestellte Bewertung ergibt sich automatisch aus allen von unseren Reisegästen nach Reiseende ausgefüllten Online-Fragebögen.

Das sagen unsere Kunden

Herr Peter D.

sehr netter Service, kompetente Beratung

Kayaktour im Abel-Tasman-Nationalpark

Das Besondere an dieser Reise

  • Seekajaktouren im Abel-Tasman-Park
  • Übernachtungen im Zelt und in Wanderhütten
Status Termin Bis Preis Details Informationen

Termine 2024

25.11.24 – 20.12.24 3180 EUR EZZ: 150 EUR
Deutsch sprechende Reiseleitung

Termine 2025

17.02.25 – 14.03.25 3180 EUR EZZ: 150 EUR
Deutsch sprechende Reiseleitung

Zusatzkosten

  • Internationale Flüge: ab 1650 EUR
  • Einzelzimmerzuschlag in Auckland und Christchurch: 95 EUR
  • Einzelzelt-Zuschlag: 150 EUR
  • Abel-Tasman-Nationalpark: zweitägige Seekajaktour mit Übernachtung im Zelt (10. und 11. Tag): 180 NZD
  • Kosten für Verpflegung in einer Gruppenkasse: 300 NZD

Reiseverlauf

1. Tag

Ankunft in Auckland

Anflug mit Air NZ auf Auckland

Willkommen in Aotearoa! Nach Ihrer individuellen Anreise nach Auckland Transfer zum Hotel. Um 16 Uhr ist ein erster Treffpunkt in der Lobby des Hotels Rosepark, ab 19 Uhr findet das gemeinsames Abendessen und Begrüßungsgespräch statt. In der Zwischenzeit können Sie individuell die Millionenmetropole erkunden. Übernachtung im Hotel. (Fahrzeit ca. 25 min., 20 km).

2. Tag

Auckland – Thames auf der Coromandel Peninsula

Coromandel

Nach dem Frühstück Abfahrt von Auckland nach Thames auf die Coromandel Peninsula. Gemeinsamer erster Aufbau der Zelte im Dickson Holiday Park Thames. Im Anschluss Fahrt ins Kauranga Valley und Wanderung durch den Kauranga Valley Forest auf dem Pinnacles Walk und Billy Goat Track. Übernachtung im Zelt. (Fahrzeit ca. 4h, 310 km; Gehzeit ca. 4-5h, 500 m↑↓).

3. Tag

Thames – Hahei – Hot Water Beach

Idyllische Kulisse in Coromandel – Cathedral Cove

Fahrt von Thames via Square Kauri Tree zum paradiesischen Hahei Beach. Ihr Zeltplatz liegt direkt am Strand von Hahei.
Nach Ankunft unternehmen Sie eine Wanderung zur Cathedral Cove. Später können Sie am Hot Water Beach entspannen oder optional eine Seekajak-Tour unternehmen. Übernachtung im Zelt. (Fahrzeit ca. 1-2h, 70 km; Gehzeit ca. 2 h, 100 m↑↓)

4. Tag

Hahei – Rotorua

Die heißen Quellen von Rotorua

Heute verlassen Sie die Küste und fahren direkt in Teufels Küche in das Thermalgebiet Rotorua. Auf dem Weg besichtigen Sie
die Waihi-Goldmine.
Weiterfahrt nach Rotorua mit Besuch des Te-Puia-Thermalparks mit dem beeindruckenden Pohutu-Geysir als Höhepunkt und einer Maori-Kulturaufführung. Auf dem Zeltplatz können Sie in Hotpools entspannen und den Abend ausklingen lassen. Übernachtung im Zelt. (Fahrzeit ca. 4h, 240 km).

5. Tag

Rotorua – Taupo – Tongariro-Nationalpark

Maori

Am Morgen besuchen Sie Ohinemutu – eine Maori-Siedlung mit der St. Faith's Anglican Church. Auf der Fahrt von Rotorua nach Taupo stoppen wir Sie Huka Falls Lookout und wandern entlang des Waikato River zum Otumuheke Stream Spa Park. Danach bleibt noch Zeit, an der Bungee Bridge stoppen. In Turangi kaufen wir für den Tongariro Circuit ein und bereiten uns im Tongariro Holiday Park auf unsere 2-Tageswanderung vor. Übernachtung im Zelt. (Fahrzeit ca. 3h, 230 km).

6. Tag

Tongariro Northern Circuit vom Whakapapa Village zum Otuere Hut

Beim Tongariro Alpine Crossing

Sie fahren vom Tongariro Holiday Park zum Whakapapa Village, dem Start des Tongariro Northern Circuit. Die nicht geführte Trekkingtour bringt Sie zu einem UNESCO-Weltnaturerbe, das von drei aktiven Vulkanen beherrscht wird. Der Mt. Ruapehu ist mit 2797 m der höchste Berg der Nordinsel. Die erste Etappe führt zur Waihohonu Hut und weiter zum Otuere Hut. Übernachtung in einer Wanderhütte. (Fahrzeit ca. 2h, 23 km; Gehzeit ca. 8 h, 600 m↑↓).

7. Tag

Tongariro Northern Circuit von Otuere Hut zum Ketetahi Carpark

Wanderung bei Tongariro

Fortsetzung der Wanderung auf dem Tongariro Northern Circuit: 
Heute geht es vom Otuere Hut zu den smaragdfarbenen Emerald Lakes und weiter zum Ketetahi Car Park.
Wer möchte, kann noch den Abstecher zum mit 1868 m höchsten Punkt am Red Crater machen und wird dafür mit spektakulären Ausblicken belohnt. Abholung am Parkplatz von Ketetahi durch Ihren Reiseleiter und Fahrt zurück zum Zeltplatz. Übernachtung im Zelt. (Fahrzeit ca. 5min, 5 km; Gehzeit ca. 6h, 400- 900 m↑↓).

8. Tag

Tongariro National Park – Wellington

Blick über Wellington

Fahrt vom Tongariro Holiday Park über die Dessert Road nach Wellington. Stopp in Hunterville. Gegen Mittag Ankunft in Wellington. Erleben Sie die „coolest little capital“ Wellington. Besichtigen Sie das imposante Parlamentsgebäude Beehive und das Nationalmuseum Te Papa. Abends lockt das Wellingtoner Nachtleben, ein perfekter Abschluss des Tages. Übernachtung im Hostel im DZ mit Gemeinschafts-Sanitäranlagen. (Fahrzeit ca. 4h, 350 km).

9. Tag

Wellington – Picton – Abel-Tasman-Nationalpark

Marlborough Sounds mit doppeltem Regenbogen

Sie setzten Ihre Reise von Wellington nach Marahau fort. Nach der Fährüberfahrt zur Südinsel erkunden Sie von Picton aus die bergige Landschaft der Marlborough Sounds. Die Fahrt führt Sie ins sonnenverwöhnte Marahau, wo Ihre Abenteuer im Abel-Tasman-Nationalpark beginnen. Übernachtung im Zelt. (Fahrzeit ca. 4h, 170 km).

10. – 12. Tag

Optionale Seekajaktouren zur Moskito Bay im Abel-Tasman-Nationalpark

Kayaktour im Abel-Tasman-Nationalpark

Eine attraktive Form, die bizarre Granitküste mit ihren herrlichen Buchten und goldgelben Sandstränden zu erkunden, ist eine Paddeltour im Abel Tasman NP (optional zubuchbar). Start ist die Sandy Bay in Marahau. Auf Ihren Touren bleibt genug Zeit, sich an der artenreichen Meeresfauna mit Seevögeln zu erfreuen oder einfach nur zu baden. Möglich sind Abstecher zu Lagunen, einsamen Stränden oder nach Tonga Island. In dem Meeresreservat tummeln sich Kormorane und sonnen sich die Seerobben. Vom Onetahuti Beach aus besteht die Chance, ein Teilstück auf dem Abel Tasman Coast Track zur Awaroa Bay zu wandern. Die Tour endet mit einer gemütlichen Paddeltour zurück nach Marahau. Am späten Nachmittag gehen Sie wieder an Land. Wer nicht Kajak fahren möchte oder kann, kann vom Zeltplatz aus z. B. auf dem Abel Tasman Track laufen, wir können versuchen, für Sie ein Bett in einer Hütte auf dem Track zu reservieren (gegen Aufpreis). Oder Sie fahren mit dem Wassertaxi zur Anchorage Bay und laufen von dort zurück nach Marahau. Selbstverständlich können Sie auch einfach freie Zeit am Strand genießen. 2 Übernachtungen auf dem DOC Zeltplatz von Moskito Bay ohne sanitäre Einrichtungen und eine Übernachtung im Zelt in der Old McDonalds Farm in Marahau. (Paddelzeit ca. 4 – 6 Stunden).

13. Tag

Abel-Tasman-Nationalpark – Punakaiki

Die Pancake Rocks im Westen der Südinsel

Ihre Reise geht heute von Motueka nach Punakaiki an der rauen Westcoast. Unterwegs machen Sie Halt am Hope Saddle, Murchison und dem Kilkenny Lookout.
Nach Ankunft an den Pancake Rocks führt Sie ein Spaziergang durch die seltsamen Felsformationen. Sie wandern etwa drei Stunden auf dem Pororari Loop – Teil des neuen Great Walks Paparoa Track. Übernachtung im Zelt . (Fahrzeit ca. 4h, 280 km; Gehzeit ca. 3-4 h, 100 m↑↓).

14. Tag

Punakaiki – Fox-Gletscher

Gute Laune auf dem Franz-Josepf-Gletscher

Heute geht es von Punakaiki nach Hokitika, der Jade-Hochburg Neuseelands. Hier wandern Sie durch die Hokitika Gorge.
Im Anschluss begeben Sie sich auf den Weg zum Glacier Country und machen in Franz-Josef und Fox-Gletscher Wanderungen. Optional können Sie die Gletscher auch bei einem Hubschrauberflug von oben bestaunen. Übernachtung im Zelt. (Fahrzeit ca. 3-4h, 240 km; Gehzeit ca. 4 h, 600 m↑↓).

15. Tag

Fox-Gletscher – Wanaka

Sektakulärer Sonnenaufgang über dem Lake Matheson

Genießen Sie am frühen Morgen einen einstündigen Rundgang um den Spiegelsee Lake Matheson, wo sich die Südalpen im stillen Wasser spiegeln. Die Fahrt über den Haast-Pass bietet beeindruckende Ausblicke auf Buschlandschaften und gigantische Wasserfälle.
Optional ist eine Wanderung zum Diamond Lake möglich, bevor Sie den Tag am malerischen Lake Wanaka mit Blick auf die Mt. Aspiring Berge ausklingen lassen. Übernachtung im Zelt. (Fahrzeit ca. 3-4h, 330 km; Gehzeit ca. 5h, 440 m↑↓).

16. Tag

Wanaka – Queenstown – Te Anau

Per Boot auf den Southern Lakes bei Te Anau

Weiter geht die Reise von Wanaka nach Queenstown über die beeindruckende Crown Range. In Queenstown haben Sie einen freien Tag zur Verfügung, um Aktivitäten wie eine Wanderung auf den Ben Lomond, Queenstown Hill, die Fahrt mit der Gondola, die Fahrt mit der SS Earnslaw, Jetboating oder Bungee-Jumping zu unternehmen. Am Nachmittag fahren Sie weiter nach Te Anau. Übernachtung im Zelt. (Fahrzeit ca. 3-4h, 240 km).

17. Tag

Te Anau – Tageswanderung auf dem Kepler Track

Inmitten des Fjordlands

Heute können Sie eine Tageswanderung auf dem berühmten Kepler Track unternehmen und dabei aus mehrere Varianten wählen. Entweder starten sie am Rainbow Reach und wandern entlang des Lake Te Anau nach Brod Bay oder Sie wählen den Weg von den Control Gates zum Luxmore Hut und zurück. Alternativ ist auch eine Wanderung von Rainbow Reach zur Iris Burn Hut möglich. Übernachtung im Zelt. (Gehzeiten zwischen ca. 6-8h, Höhenmeter zwischen 100 und 800 m↑↓ ).

18. Tag

Te Anau – Milford Sound

Die idyllische Kulisse von Milford Sound

Die Gruppe fährt von Te Anau zum berühmten Milford Sound. Dort unternehmen Sie eine Bootstour, um in die faszinierende Welt des Milford Sound einzutauchen. Auf dem Rückweg nach Te Anau haben Sie Zeit für Fotostopps und kurze Spaziergänge. Anschließend geht es weiter nach Tuatapere, wo Sie sich auf den Humpridge Track vorbereiten. Übernachtung im Zelt. (Fahrzeit ca. 4-5h, 340 km; Bootstour ca. 1-2h).

19. – 21. Tag

Wandern auf dem Humpridge Track

Der Silberfarn ist Neuseelands Nationalpflanze und immer toll anzuschauen.

Die nächsten drei Tage verbringen Sie auf einer geführten Wanderung auf dem Humpridge Track. Sie laufen von der Last Light Lodge zum Rarakau Car Park, weiter zur Okaka Lodge und schließlich zur Port Craig Lodge durch eine beeindruckende Landschaft. Sie erleben subalpine Zonen, historische Viadukte und einen Panoramablick auf das Fjordland, den südlichen Ozean und Stewart Island. 2 Übernachtungen im Mehrbettzimmer in einer Lodge und eine Übernachtung im Zweibettzimmer in einer Lodge. (Gehzeit täglich ca. 6-8 h, 900 m↑↓).

22. Tag

Tuatapere – Dunedin – Portobello Otago Peninsula

Gelbaugenpinguin

Die Fahrt führt von Tuatapere durch die Catlins nach Dunedin und weiter nach Portobello auf der Otago Peninsula. Unterwegs machen Sie Halt in Dunedin, der schottischsten Stadt außerhalb Schottlands und besuchen am Abend die Albatros- und Blaue-Pinguin-Kolonien. Übernachtung im Zelt. (Fahrzeit ca. 3-4h, 280 km).

23. Tag

Otago Peninsula – Twizel

Mount Cook - Hooker Valley

Die Gruppe fährt von Dunedin zu den Moeraki Boulders und besucht eine Gelbaugen-Pinguinkolonie am Moeraki Lighthouse. Im Anschluss geht es weiter durch die Southern Alps zum Mt. Cook mit Zwischenstopps an verschiedenen Sehenswürdigkeiten entlang der Strecke. Übernachtung im Zelt. (Fahrzeit ca. 4h, 320 km).

24. Tag

Ausflug in den Mount-Cook-Nationalpark

Blick auf den Mount Cook

Heute haben sie die Möglichkeit, verschiedene Wanderungen im Mt.-Cook-Nationalpark zu unternehmen. Ein Höhepunkt ist der beschwerliche aber unbedingt lohnende Aufstieg zur Müller Hut, von wo aus Sie vis a vis den Mt. Cook im Blick haben. Wer es beschaulicher ausklingen lassen möchte, läuft etwa drei Stunden zum Hooker Lake und genießt danach im The Hermitage Hotel Kaffee und Kuchen mit Ausblick auf den Mt. Cook. Übernachtung im Zelt. (Fahrzeit ca. 20min, 25 km; Müller Hut Gehzeit ca. 6h, 1150 ↑↓m)

25. Tag

Twizel – Christchurch

Lupinenblüte am Lake Tekapo

Die letzte Etappe führt Sie entlang des welligen Hügellandes des Mackenzie Country zu den vergletscherten Alpen der Canterbury Plains. Bewundern Sie am türkisfarbenen Lake Tekapo die Steinkirche des Good Shepherd. Die Reise endet in Christchurch, der Garden City. In Christchurch haben Sie noch Zeit zur freien Verfügung, um die Stadt zu erkunden. Übernachtung im Hotel.

26. Tag

Abreise

Eine Straßenbahn aus Christchurch

Transfer zum Flughafen und Heimreise.

Leistungen ab Auckland/an Christchurch

  • Deutsch sprechende Reiseleitung
  • alle Transfers und Fahrten in privaten, klimatisierten Fahrzeugen
  • alle Boots- und Fährüberfahrten laut Programm
  • geführtes Wanderprogramm und ungeführtes Trekkingprogramm
  • Zelt- und Materialmiete
  • alle Nationalparkgebühren laut Programm
  • 18 Ü: Zelt
  • 3 Ü: Hütte im MBZ
  • 2 Ü: Hotel im DZ
  • 1 Ü: Herberge im DZ
  • 1 Ü: Lodge (einfach)

nicht in den Leistungen enthalten

  • An-/Abreise
  • nicht genannte Mahlzeiten und Getränke
  • ETA-Registrierung
  • optionale Ausflüge und Eintritte
  • evtl. Zusatzübernachtung vor/nach der Tour
  • Persönliches
  • Trinkgelder

Reisen verursacht CO2
Wir kompensieren es!

Diese Reise verursacht einen CO2-Fußabdruck von 7979 kg. Gemeinsam mit unseren Freunden von Wilderness International kompensieren wir bereits 50 % dieser Emissionen durch aktiven Wildnisschutz in Kanada und Peru. Sind Sie dabei?

So funktioniert´s!

Veranstalter

RAWAKAS GmbH
Clausen Dahl Strasse 25
01219 Dresden
Deutschland

Diese Reise wird von einem DIAMIR-Partner veranstaltet. Für Buchung und Durchführung dieser Reise gelten ausschließlich die AGB von RAWAKAS GmbH.

Hinweise

Mindestteilnehmerzahl: 7, bei Nichterreichen Absage durch den Veranstalter bis 21 Tage vor Abreise möglich

Bitte haben Sie Verständnis, dass die auf dieser Reise beschriebenen Tierbeobachtungen nicht garantiert werden können. Es handelt sich um intensive Naturerlebnisse mit freilebenden, wilden Tieren, deren Verhalten nicht zu 100% vorhersagbar ist. Im unwahrscheinlichen Fall keiner Sichtung ist dennoch keine Reisepreis-Erstattung möglich. Wir und unsere Partner vor Ort setzen jedoch all unsere Erfahrung und Kenntnisse ein, um bestmögliche Sichtungschancen zu erreichen.

Sollten Unterkünfte in der Hochsaison, zu Festivals oder Zusatzterminen nicht verfügbar sein, buchen wir eine gleichwertige Alternative für Sie. Dies stellt keinen Minderungsgrund dar.

Anforderungen

Die angebotene Trekking- und Rundreise ist für Teilnehmer gedacht, die sich auch im sonstigen Leben aktiv und sportlich betätigen. Die wichtigsten Voraussetzungen sind entsprechende Motivation, eine gewisse Flexibilität, ein gesundes Maß an Schwindelfreiheit und Trittsicherheit sowie eine gute Kondition, um auf den Trekkingtouren den eigenen Rucksack mit der Ausrüstung für drei Tage tragen zu können. Um die Schönheit des ganzen Landes ausgiebig zu erleben, fahren Sie mit einem Kleinbus die verschiedensten Ziele an. Dabei kommen insgesamt ca. 4000 km zusammen.

Mobilitätshinweis

Wir sind verpflichtet darauf hinzuweisen, dass diese Reise im Allgemeinen für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet ist. Im Einzelfall sprechen Sie uns bitte an.

Wissenswertes zu Ihrem Urlaubsland

Praktische Infos und Tipps erhalten Sie in unseren Länderinformationen sowie bei den jeweiligen Reisethemen.

Vor-/Nachprogramme

Gesicht der Südsee – Willkommen im Paradies!
FIJBAD

Fiji

Ein Südseetraum

Baden und Strand
ab 860 EUR zzgl. Flug
Dauer 5 Tage / ab 2 Teilnehmer
Zum Reisebaustein
Cook Island Maori
CKIMML

Cook-Inseln

Bei den Maori der Südsee

Baden und Strand
ab 960 EUR zzgl. Flug
Dauer 5 Tage / ab 2 Teilnehmer
Zum Reisebaustein
Der Hooker Valley Track am Mount Cook

Reisebericht

André Ulbrich, 07.02.2018

Neuseeland – „Koanga“ Freude! Willkommen im Land der langen weißen Wolke.

Weiterlesen

Das könnte Sie auch interessieren

Auf dem Amos Chapple Motutapu Track, Queenstown
NEUARA

Neuseeland

Arataki – Die schönsten Wander- und Trekkingtouren

Intensive Wanderreise – Tongariro Crossing, Vulkantrekking am Taranaki, Abel Tasman, Fiordland und Mount Cook
ab 4670 EUR zzgl. Flug
Dauer 25 Tage / 7–11 Teilnehmer
Zur Reise
Doubtful Overnight Cruise
NEUNAT

Neuseeland

Natur pur am schönsten Ende der Welt

Kaleidoskop Aotearoa: Baumriesen, unberührte Fjorde und Wanderungen durch die vielfältige Natur Neuseelands
ab 7190 EUR zzgl. Flug
Dauer 22 Tage / 5–9 Teilnehmer
Zur Reise
Auf dem Weg zum Mount Cook
NEUROS

Neuseeland

Naturwunder Neuseelands

Vom hohen Norden bis tief in den Süden zu Stewart Island mit neun Nationalparks und zwei Meeresschutzgebieten
ab 5300 EUR zzgl. Flug
Dauer 22 Tage / 2–14 Teilnehmer
Zur Reise

Die Bilder zeigen eine Auswahl zur Verfügung stehender Zimmerkategorien. Ihre gebuchte Kategorie kann abweichend sein.

RAWAKAS GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen der RAWAKAS GmbH

1. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen oder zuschicken. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme erklärt.

2. Bezahlung
Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheins, im Sinne von § 651k, Abs. 3 BGB, werden 10 % des Reisepreises als Anzahlung fällig. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung wird 21 Tage vor Reisebeginn fällig. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis 75,- € nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt werden. Die Reiseunterlagen werden dem Kunden nach Eingang seiner Zahlung beim Veranstalter/Reisebüro zugesandt oder ausgehändigt.

3. Leistungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die im Prospekt enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.

4. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbartem Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen und dem Kunden zumutbar sind. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Nach Abschluss des Reisevertrages sind Änderungen des Reisepreises nur für nach Abschluss des Reisevertrages eingetretene Erhöhungen der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen, wie der Hafen- und Flughafengebühren oder Änderungen der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse möglich. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter bei einer
a) auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung, den konkreten Erhöhungsbetrag,
b) bei einer vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten Preiserhöhung, den Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz, der sich bei Teilung der zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels errechnet, verlangen. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Veranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. Verändern sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Wechselkurse dergestalt, dass sich Kosten für die Reise erhöhen, so ist der Reiseveranstalter berechtigt die tatsächlich hierdurch entstandenen Mehrkosten für die Reise zu fordern. Preiserhöhungen sind nur möglich, wenn zwischen dem Zugang der Reisebestätigung beim Kunden und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen und Ersatzpersonen
Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, vor Reisebeginn von der Reise zurückzutreten. Der Reiserücktritt kann formlos erfolgen. Es empfiehlt sich jedoch aus Beweisgründen die Schriftform. Wenn der Kunde zurücktritt oder wenn er die Reise aus Gründen (mit Ausnahme Fälle Höherer Gewalt) nicht antritt, die von dem Veranstalter nicht zu vertreten sind, verliert der Veranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Veranstalter angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sind ersparte Aufwendungen und die mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Der Reiseveranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren. Bis zum 60.Tag vor Reise-antritt 10% des Reisepreises, mindestens 50,- €. Ab dem 59. Tag bis einschließlich 30. Tag vor Reiseantritt 20%, ab 29. bis einschließlich dem 15. Tag vor Reiseantritt 40%, ab dem 14. bis einschließlich 7. Tag vor Reiseantritt 75%, ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90% des Reisepreises. Der Kunde hat das Recht den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich niedriger Kosten entstanden sind, als die von dem Reiseveranstalter in der im Einzelfall anzuwendenden Pauschale ausgewiesenen Kosten. Es wird empfohlen, eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen. Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung), kann der Reiseveranstalter bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben. Bei Flugreisen: Bis 60. Tag vor Reiseantritt 100,- €. Bei Reisen, die keine Flugleistungen beinhalten: bis 30. Tag vor Reiseantritt 50,- €. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf dieser Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß den oben genannten Rücktrittsbedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Im Falle eines Rücktritts kann der Reiseveranstalter vom Kunden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: a) ohne Einhaltung einer Frist: Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, das die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge. b) Bis 21 Tage vor Reiseantritt: Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Teilnehmerzahl. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurück zu befördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

9. Haftung des Reiseveranstalters
Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für: - die gewissenhafte Reisevorbereitung, - die sorgfältige Auswahl und die Überwachung der Leistungsträger, - die Richtigkeit der Beschreibung aller im Katalog angegebenen Reiseleistungen, sofern der Reiseveranstalter nicht gemäß Ziffer 3 vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat, - die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen. Der Reiseveranstalter haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person.

10. Gewährleistung
Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung einer Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde . Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen durch schriftliche Erklärung kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Er schuldet dem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.

11. Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen. Ein Schadenersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

12. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

13. EU Black List der Fluggesellschaften
Wir nutzen keine in dieser Liste aufgeführten Fluggesellschaften. Die von uns genutzten Fluggesellschaften sowie die jeweils aktuelle EU Black List kann jederzeit angefordert werden.

14. Anmeldung von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen.

15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

16. Gültigkeit
Irrtümer und Druckfehler bei Preisangaben und Terminen vorbehalten. Mit Erscheinen des Kataloges 2014 verlieren alle vorher erschienenen Kataloge ihre Gültigkeit!

17. Veranstalter

RAWAKAS GmbH: Clausen-Dahl Str. 25, 01219 Dresden;
Telefon: 03 51. 42 45 08 92
Telefax: 03 51. 42 45 08 93
HRB-Nummer: Dresden 32941 ; Geschäftsführer: Sven Uschner
Internet: www.rawakas.de ; E-Mail: info@rawakas.de

Stand: 01. Oktober 2015

Bei nicht von der RAWAKAS GmbH durchgeführten Reisen und Leistungen tritt die RAWAKAS GmbH lediglich als Vermittler auf!

Schwierigkeit: mittelschwer

Mittelschwere Touren mit häufigen körperlichen Anstrengungen, für die eine gute Kondition und mentale Belastbarkeit erforderlich ist. Extreme Temperaturen oder längere Transfers können auftreten. Die Länge der Trekkingetappen übersteigt dabei nicht 8 Stunden am Tag. Teilweise Übernachtungen im Zelt möglich. Regelmäßige sportliche Betätigung ist von Vorteil.