überwältigender Blick vom Berg Reinebringen
Nusfjord – Lofotenidylle
Å i Lofoten – am südlichsten Punkt der Inselgruppe
Königinnenweg von Stø nach Nyksund, Vesterålen

Wale, Wikinger und Weiße Nächte

Wanderreise zwischen schroffen Bergen und pittoresken Fischerdörfern auf den Lofoten und Vesterålen

Highlights

  • Die schönsten Tageswanderungen auf den Lofoten und den wenig besuchten Vesterålen
  • Bunte Fischerorte und alte Wikingersiedlungen erkunden
  • Optional: mit dem Hurtigruten-Postschiff im Trollfjord
  • Trockenfischherstellung im Fischerdorfmuseum Å i Lofoten

Fakten

  • Reiseart: Gruppenreise
  • Dauer: 15 Tage
  • Teilnehmer: 5–8
  • Reiseleitung: deutsch
  • Schwierigkeit:
  • Übernachtung:
  • Tourcode: NORWWT
  • ab 2220 EUR zzgl. Flug

Darum geht´s:

Die Lofoten – das sind beeindruckende Berge und schroffe Gipfel, offenes Meer und idyllische Buchten, unberührte Strände und faszinierende Landschaften. Diese großartige Gegend auf den der norwegischen Küste vorgelagerten Inseln ist Ziel dieser Wanderreise.

Im Schein der Mitternachtssonne

Die nicht untergehende Sonne während der Mittsommerzeit zaubert in den Nachtstunden fantastische Lichtspiele in die Inselwelt. Besonders schöne Stunden können Sie erleben, wenn Sie einmal den Tagesrhythmus verschieben und die eine oder andere Wanderung in der Nacht unternehmen. Sie benötigen dazu keine Taschenlampe; die Sonne schafft für mehrere Stunden eine Lichtstimmung wie beim Sonnenauf- oder untergang.

Vom Königinnenpfad zu den Sandstränden der Lofoten

Die Wanderungen führen auf teils einsamen Wanderwegen, teilweise über Schafpfade, wegloses Gelände und Geröllfelder. Dabei bieten wild-romantische Berge fantastische Aussichten und türkisblaue Strände faszinieren in abgelegenen Tälern. Neben den Wanderungen besuchen Sie natürlich auch die bekanntesten Sehenswürdigkeiten und die farbenfrohen Fischerdörfer der Inseln.

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Sylvia Wesser in arktischen Gefilden
Sylvia Wesser
Abteilungsleitung Nordamerika, Europa, Arktis & Antarktis

Mein erster Besuch auf Spitzbergen war mehr ein beruflicher Zufall als geplant und ist mir bis heute in lebhafter Erinnerung. Der Schritt aus dem Flugzeug und der erste Atemzug der klaren, reinen arktischen Luft – ein unvergessliches Gefühl. Die raue Schönheit der Fjorde, die wilde Landschaft, die bunten Häuschen und eine kleine Stadt voller Outdoor-Enthusiasten – für mich als Geografin ist die Arktis eine der schönsten und spannendsten Regionen am (oberen) Ende der Welt! Hier saß ich nun mehrere Stunden inmitten einer Kolonie von Krabbentauchern vor einer gigantischen Gletscherkulisse und schon nach wenigen Minuten wuselten die kleinen Vögel wieder aufgeweckt um mich herum, als wäre ich gar nicht da. Da hatte mich das Polarvirus endgültig gepackt! Seitdem ist das Reisen meine große Leidenschaft. Ob Skandinavien, die Wüste Namibias, der Dschungel Ecuadors oder zu den Inuit in Nordgrönland – Hauptsache raus! Mehr

14 Bewertungen

Die dargestellte Bewertung ergibt sich automatisch aus allen von unseren Reisegästen nach Reiseende ausgefüllten Online-Fragebögen.

Naturschönheit Lofoten

Das Besondere an dieser Reise

  • Mitternachtssonne: Wanderungen zu jeder Tageszeit
  • Kleine Gruppe – viel Flexibilität
Status Termin Bis Preis Details Informationen

Termine 2024

26.05.24 – 09.06.24 2220 EUR EZZ: 420 EUR
Deutsch sprechende Reiseleitung
  • Die Mindestteilnehmerzahl ist erreicht.
02.06.24 – 16.06.24 2280 EUR EZZ: 420 EUR
Deutsch sprechende Reiseleitung
09.06.24 – 23.06.24 2280 EUR EZZ: 420 EUR
Deutsch sprechende Reiseleitung
  • Die Mindestteilnehmerzahl ist erreicht.
  • Schnell buchen und Traumurlaub sichern. Nur noch 2 Plätze frei.
16.06.24 – 30.06.24 2280 EUR EZZ: 420 EUR
Deutsch sprechende Reiseleitung
  • ausgebucht
23.06.24 – 07.07.24 2280 EUR EZZ: 420 EUR
Deutsch sprechende Reiseleitung
  • Die Mindestteilnehmerzahl ist erreicht.
  • Einzelzimmerzuschlag sparen: ½ Doppelzimmer w buchbar
30.06.24 – 14.07.24 2280 EUR EZZ: 420 EUR
Deutsch sprechende Reiseleitung
  • ausgebucht
07.07.24 – 21.07.24 2280 EUR EZZ: 420 EUR
Deutsch sprechende Reiseleitung
  • ausgebucht
14.07.24 – 28.07.24 2280 EUR EZZ: 420 EUR
Deutsch sprechende Reiseleitung
  • Die Mindestteilnehmerzahl ist erreicht.
21.07.24 – 04.08.24 2280 EUR EZZ: 420 EUR
Deutsch sprechende Reiseleitung
28.07.24 – 11.08.24 2280 EUR EZZ: 420 EUR
Deutsch sprechende Reiseleitung
  • Mit Ihrer Buchung ist die Mindestteilnehmerzahl erreicht.
04.08.24 – 18.08.24 2280 EUR EZZ: 420 EUR
Deutsch sprechende Reiseleitung
  • ausgebucht
11.08.24 – 25.08.24 2280 EUR EZZ: 420 EUR
Deutsch sprechende Reiseleitung
  • Die Mindestteilnehmerzahl ist erreicht.
  • Einzelzimmerzuschlag sparen: ½ Doppelzimmer m/w buchbar (jeweils 1 verfügbar)
18.08.24 – 01.09.24 2280 EUR EZZ: 420 EUR
Deutsch sprechende Reiseleitung
25.08.24 – 08.09.24 2220 EUR EZZ: 420 EUR
Deutsch sprechende Reiseleitung
  • Mit Ihrer Buchung ist die Mindestteilnehmerzahl erreicht.
  • Sie reisen zu zweit? Mit Ihrer Buchung ist die Mindestteilnehmerzahl erreicht.

Zusatzkosten

  • Internationale Flüge: ab 490 EUR

Reiseverlauf

1. Tag

Ankunft in Evenes

Nyksund auf den Vesterålen

Individuelle Anreise nach Evenes. Empfang durch den Reiseleiter. Fahrt nach Nyksund, ein kleiner, mit Leben erfüllter Ort an der Westküste der Vesterålen. Übernachtung in einem gemütlichen Ferienhaus.

2. Tag

Zu den Rødhamran-Bergen

Mitternachtsausflug auf den Vesterålen

Einstiegswanderung von Øvergården zu den Rødhamran-Bergen, wo der Aufstieg mit einem fantastischen Ausblick zu den Vestbygdinseln, der langgestreckten Insel Andøya und der mit einem hufeisenförmigen Gebirge versehenen Insel Skogsøya, belohnt wird. Genießen Sie heute zum ersten Mal das norwegische Lebensgefühl inmitten wunderschönster Natur. Übernachtung wie am Vortag. (Gehzeit ca. 3-4h, 450 m↑↓, 4,5 km).

3. Tag

Wanderung im Klodalen

Wanderung im Tal Klodalen auf den Vesterålen

Wanderung zum Klodalen, einem Tal mit sieben ursprünglichen Seen, in dem auch Elche leben. Sie erreichen den Fuß der Fingamheia. Über den Anstieg zum Vottestadtinden erreichen Sie den höchsten Punkt der Tagesetappe, bevor Sie Richtung Nyksund absteigen. Als optionaler Berg steht der Jennskarttinden am Pfadesrand zur Auswahl (zusätzliche Gehzeit ca. 1,5h, 650 m ↑↓). Übernachtung wie am Vortag. (Gehzeit ca. 4-5h, 500 m↑↓, 6 km).

4. Tag

Auf dem berühmten Königinnenweg

Königinnenweg von Stø nach Nyksund, Vesterålen

Heute unternehmen Sie eine abwechslungsreiche Wanderung auf dem Königinnenweg von Stø nach Nyksund oder eventuell in umgekehrter Richtung. Der Weg über die Berge bietet fantastische Ausblicke. Es bleibt genug Zeit für kleine und größere Pausen, um das umliegende Panorama auf sich wirken zu lassen. Übernachtung wie am Vortag. (Gehzeit ca. 5h, ca. 800 m↑↓, 10 km).

5. Tag

Auf die Inselgruppe der Lofoten

Wunderschönes Hamnøy auf den Lofoten

Heute verlassen Sie die Vesterålen und fahren auf die Lofoten. Besuch der „blauen Stadt“ Sortland. Weiter geht es über Stokmarknes, mit Hurtigrutenmuseum, nach Melbu zur Fähre. Nach der kurzen Überfahrt Fahrt über Svolvaer zur nächsten Unterkunft. Optional besteht die Möglichkeit ab Stokmarknes mit der Hurtigruten auf einer ihrer schönsten Etappen bis Svolvaer zu fahren. Die Fahrt führt durch den Raftsund und in den bekannten „Trollfjord“. (optional, Preis ab ca. 45 € pro Person). Übernachtung in einer gemütlichen Hütte.

6. Tag

Besteigung des Matmora

Matmora-Besteigung, Lofoten

Ein ganz besonderer Höhepunkt steht heute auf dem Programm: Sie besteigen den höchsten Berg auf dieser Tour, den Matmora mit 788 m. Einmal oben angekommen, werden Sie mit einem fantastischen Panoramablick über die umgebende Gebirgswelt bis hin zu den Lofoten belohnt. Übernachtung wie am Vortag. (Gehzeit ca. 6h, 900 m↑↓).

7. Tag

Umrundung des Stor-Kongsvatnet

Dorf Vikten auf den Lofoten

Nach der gestrigen Gipfelbesteigung geht es heute etwas ruhiger zu, aber bei der Umrundung des Stor-Kongsvatnet sind trotzdem ein paar Höhenmeter zu bewältigen und auch Verlängerungen sind bei dieser Wanderung gut möglich. Alternativ kann der Nachmittag für einen Besuch von Kabelvåg mit Museum, Galerie und Aquarium genutzt werden. Übernachtung wie am Vortag. (Gehzeit ca. 4h, 250 m↑↓, 12 km).

8. Tag

Panorama-Ausblicke an der Klepstadtheia

Aufstieg auf den Klepstadheia, Lofoten

Aufstieg auf den Klepstadheia an der Westküste der Insel Austvågøya, direkt an der Brücke nach Gimsøy. Vom Gipfel sehen Sie die Ostküste der mittleren und südlichen Lofoten. Anschließend fahren Sie nach Henningsvær. Der Blick von der Mole inspiriert nicht nur Maler, für die dieser Ausblick ein beliebtes Motiv ist. Verschiedene Cafés und zwei Galerien laden zum Verweilen ein. Übernachtung wie am Vortag. (Gehzeit ca. 4h, 550 m↑↓, 4 km).

9. Tag

Wikingermuseum und Fahrt nach Reine

Naturschönheit Lofoten

Die Fahrt führt uns über Leknes in die Gemeinde Flakstad, entlang einer schönen Küstenstraße mit herrlichen Ausblicken. Unterwegs Besuch im Wikingermuseum in Borg, eine Rekonstruktion des 90 m-Langhauses eines bedeutenden Häuptlingssitzes. Beim Betreten des von offenen Feuern und Tranlampen beleuchteten Wohnraums fühlt man sich in die Eisenzeit um das Jahr 900 n. Chr. versetzt. Am frühen Abend erreichen Sie die Unterkunft im kleinen Fischerort Reine. Der ort besticht durch seine malerische Lage am Nordpolarmeer und den umliegenden majestätischen Gipfeln. Übernachtung in einer Hütte.

10. Tag

Wandern mit Blick nach Moskenes

Lofoten - Strand von Utakleiv

Sie starten heute mit einer Wanderung über die Djupfjordheia, die sich durch den großen Reichtum an Abwechslung und die herrliche Fernsicht bis zum Hermannsdaltind und der Nachbarinsel Værøy auszeichnet. Ihr heutiges Ziel ist Moskenes, von wo aus es zurück zu Ihrer Unterkunft geht. Übernachtung wie am Vortag. (Gehzeit ca. 5-6h, ca. 600 m↑↓).

11. Tag

Sandstrand in der Kvalvika-Bucht

Kvalvika-Bucht, Lofoten

Fahrt nach Fredvang und Wanderung von Krystad zur Kvalvika-Bucht. Der Weg führt vorbei an mehreren Seen durch eine Schlucht zum Nordmeer, wo sich in einer Bucht zwei weiße Sandstrände auftun. Bei guter Sicht und ausreichend Elan empfehlen wir noch den technisch leichten Aufstieg zum Ryten, von dem man eine wundervolle Aussicht über die herrlichen Strände und den Nordteil der Insel Moskenes und Flakstad genießen kann (zusätzliche Gehzeit ca. 3h, 500 m↑↓). Übernachtung wie am Vortag. (Gehzeit ca. 4-5h, ca. 450 m↑↓, 5 km).

12. Tag

Nusfjord und Entlang der Felsenküste

Nusfjord - Lofotenidylle

Fahrt nach Nesland und Wanderung von diesem abgelegenen ehemaligen Fischerdorf mit seinen bunten Holzhäusern zum viel besuchten Nusfjord (UNESCO-Weltkulturerbe). Entlang der Felsenküste genießen Sie immer wieder herrliche Ausblicke auf den Vestfjord und das norwegische Festland. Übernachtung wie am Vortag. (Gehzeit ca. 4h, ca. 340 m↑↓, 6 km).

13. Tag

Reinebgringen und Museumsdorf Å

überwältigender Blick vom Berg Reinebringen

Wanderung von Reine auf den Reinebringen, einen Aussichtspunkt mit atemberaubendem Panorama – das Postkartenmotiv der Lofoten! Fahrt nach Å, einem Fischerdorf mit Trankocherei, Bäckerei, Schmiede und einem Museum mit allem Wissenswerten über den Trockenfisch, das bekannteste regionale Produkt der Lofoten. Übernachtung wie am Vortag. (Gehzeit ca. 2,5h, ca. 450 m↑↓).

14. Tag

Freier Tag

Å i Lofoten

Der heutige Tag steht Ihnen zur freien Verfügung und für Ihre eigenen Erkundungen. Vielleicht möchten Sie sich gern einmal im Angeln ausprobieren? Oder Optional: Seekajaktour auf dem Reinefjord und Wanderung von einer der abgelegensten Ortschaften der Lofoten zu einem Sandstrand auf der unbesiedelten Außenseite der Lofoten. Übernachtung wie am Vortag.

15. Tag

Hamnøy – Evenes

Rückfahrt von Hamnøy nach Evenes über die LOFAST. Individuelle Heim- oder Weiterreise.

Leistungen ab/an Evenes

  • Deutschsprachige Reiseleitung
  • alle Fahrten im Kleinbus
  • Geführte Wanderungen laut Programm
  • 14 Ü: Hütte im DZ (Gemeinschaftsbad)

nicht in den Leistungen enthalten

  • An-/Abreise
  • nicht genannte Mahlzeiten und Getränke (Gemeinschaftskasse, ca. 15 € pro Person/Tag)
  • Eintritte
  • optionale Ausflüge (z.B. Seekajaktour ab ca. 115 € pro Person, Hurtigrutenfahrt durch den Trollfjord ab ca. 45 € pro Person, Wal-und Seevogelsafari ca. 135 pro Person)
  • Trinkgelder
  • Persönliches

Reisen verursacht CO2
Wir kompensieren es!

Diese Reise verursacht einen CO2-Fußabdruck von 1824 kg. Gemeinsam mit unseren Freunden von Wilderness International kompensieren wir bereits 50 % dieser Emissionen durch aktiven Wildnisschutz in Kanada und Peru. Sind Sie dabei?

So funktioniert´s!

Veranstalter

Elch Adventure Tours GmbH
Reisewitzer Straße 16
01159 Dresden-Löbtau
Deutschland

Diese Reise wird von einem DIAMIR-Partner veranstaltet. Für Buchung und Durchführung dieser Reise gelten ausschließlich die AGB von Elch Adventure Tours GmbH.

Hinweise

Mindestteilnehmerzahl: 5, bei Nichterreichen Absage durch den Veranstalter bis 28 Tage vor Abreise möglich

Die Verpflegung erfolgt auf Basis einer Gruppenkasse. Der genaue Betrag richtet sich nach der Gruppengröße. Sie sollten mit ca. 15 Euro pro Person pro Tag rechnen.

An- und Abreise/Transferzeiten
Die Flughafentransfers orientieren sich am Direktflug von Eurowings von/nach Frankfurt nach Evenes bzw. am Flug mit Norwegian ab/an Berlin.
Späteste Flugankunft in Evenes: 15:00 Uhr
Frühester Abflug von Evenes: 14:30 Uhr

Anforderungen

Schwindelfreiheit und Trittsicherheit sowie gute Kondition für mehrstündige Wanderungen auf meist naturnahen und unbefestigten, teils ausgesetzten Wanderpfaden sind Voraussetzung für die Teilnahme an dieser Reise. Teilweise führen die Wanderungen über wegloses steiles Wiesengelände, grobe Geröllfelder oder schmale Pfade. Die Wanderungen an 6. und 10. Tag entsprechen eher Schwierigkeitsgrad 3. Mithilfe bei allen anfallenden Arbeiten (z.B. Einkaufen, Kochen) wird erwartet.

Zusatzinformationen

Zur Reise wird ein Gruppentransfer angeboten, am Anreisetag für Flüge bis 15:00 Uhr, am Rückreisetag für Flüge ab 14:30 Uhr. Bitte informieren Sie uns vorab, wenn Sie planen, die Flüge selbstständig zu buchen, damit wir Ihnen die aktualisierten Gruppentransferzeiten mitteilen können.

Die Unterbringung erfolgt in der Regel im Doppelzimmer (bei einer Übernachtung eventuell im Durchgangszimmer), pro Termin stehen nur zwei Einzelzimmer zur Verfügung (weitere Einzelzimmer gibt es aus Kapazitätsgründen nicht).

Mobilitätshinweis

Wir sind verpflichtet darauf hinzuweisen, dass diese Reise im Allgemeinen für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet ist. Im Einzelfall sprechen Sie uns bitte an.

Wissenswertes zu Ihrem Urlaubsland

Praktische Infos und Tipps erhalten Sie in unseren Länderinformationen sowie bei den jeweiligen Reisethemen.

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ab 2790 EUR zzgl. Flug
Dauer 8 Tage / 8–16 Teilnehmer
Zur Reise

Die Bilder zeigen eine Auswahl zur Verfügung stehender Zimmerkategorien. Ihre gebuchte Kategorie kann abweichend sein.

Elch Adventure Tours GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen Elch Adventure Tours GmbH

1. Abschluss des Reisevertrages

Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Elch Adventure Tours - im folgenden „Reiseveranstalter“ genannt - den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen oder zuschicken. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme erklärt.

2. Bezahlung

Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheins, im Sinne von § 651k, Abs. 3 BGB, werden 10 % des Reisepreises als Anzahlung fällig. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung wird 21 Tage vor Reisebeginn fällig. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis 75,- EUR nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt werden. Die Reiseunterlagen werden dem Kunden nach Eingang seiner Zahlung beim Veranstalter/Reisebüro zugesandt oder ausgehändigt.

3. Leistungen

Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die im Prospekt enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.

4. Leistungsänderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbartem Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen und dem Kunden zumutbar sind. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Ggf. wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen und Ersatzpersonen

Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, vor Reisebeginn von der Reise zurückzutreten. Der Reiserücktritt kann formlos erfolgen. Es empfiehlt sich jedoch aus Beweisgründen die Schriftform. Wenn der Kunde zurücktritt oder wenn er die Reise aus Gründen (mit Ausnahme Fälle Höherer Gewalt) nicht antritt, die von dem Veranstalter nicht zu vertreten sind, verliert der Veranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Veranstalter angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sind ersparte Aufwendungen und die mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Der Reiseveranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren.

Bis zum 60.Tag vor Reiseantritt 10 % des Reisepreises,
ab dem 59. Tag bis einschließlich 30. Tag vor Reiseantritt 20 %,
ab 29. bis einschließlich dem 15. Tag vor Reiseantritt 50 %,
ab dem 14. bis einschließlich 7. Tag vor Reiseantritt 75%,
ab dem 6. Tag vor Reiseantritt oder Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises.

Der Kunde hat das Recht den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, als die von dem Reiseveranstalter in der im Einzelfall anzuwendenden Pauschale ausgewiesenen Kosten. Wurde der Vertrag am oder nach dem 01.07.2018 geschlossen, ist der Reiseveranstalter auf Verlangen des Kunden verpflichtet, die Höhe der Entschädigung zu begründen. Wir empfehlen, den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung), kann der Reiseveranstalter bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Reisendem erheben.

Bei Flugreisen: Bis 60. Tag vor Reiseantritt 100,- EUR.
Bei Reisen, die keine Flugleistungen beinhalten: bis 30.Tag vor Reiseantritt 50,- EUR.

Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf dieser Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß den oben genannten Rücktrittsbedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Im Falle eines Rücktritts kann der Reiseveranstalter vom Kunden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

a) ohne Einhaltung einer Frist: Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, das die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

b) Bis 21 Tage vor Reiseantritt: Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Teilnehmerzahl. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände (höhere Gewalt)
Vor dem 01.07.2018 geschlossene Verträge können nach den bis dahin gültigen gesetzlichen Bestimmungen aufgrund höherer Gewalt, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar war, sowohl vom Reiseveranstalter als auch vom Kunden gekündigt werden.

9. Haftung des Reiseveranstalters
Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für: - die gewissenhafte Reisevorbereitung, - die sorgfältige Auswahl und die Überwachung der Leistungsträger, - die Richtigkeit der Beschreibung aller im Katalog angegebenen Reiseleistungen, sofern der Reiseveranstalter nicht gemäß Ziff. 3 vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat, - die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen. Der Reiseveranstalter haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person.

10. Gewährleistung
Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung einer Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfebedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Er schuldet dem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.

11. Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird (bei Vertragsabschlüssen ab dem 01.07.2018 gilt: soweit ein Schaden des Kunden nicht schuldhaft herbeigeführt wird) oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen. Ein Schadenersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

12. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

13. EU Black List der Fluggesellschaften
Wir nutzen keine in dieser Liste aufgeführten Fluggesellschaften. Die von uns genutzten Fluggesellschaften sowie die jeweils aktuelle EU Black List kann jederzeit angefordert werden oder ist auf der Internetseite ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de einsehbar. Wir sind gemäß EU-Verordnung Nr. 2111/2005 verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu unterrichten. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so muss diejenige/n Fluggesellschaft/en benannt werden, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird/werden und es ist sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht/feststehen. Wechselt die dem Kunden als ausführendes Luftfahrtunternehmen genannte Fluggesellschaft, so muss der Kunden über den Wechsel durch uns informiert und unverzüglich alle angemessenen Schritte eingeleitet werden, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird.

14. Anmeldung von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende bei Verträgen, die vor dem 01.07.2018 abgeschlossen worden sind, innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Ansprüche des Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren bei Verträgen, die vor dem 01.07.2018 geschlossen wurden, in einem Jahr. Mit Vertragsschluss ab dem 01.07.2018 verjähren Ansprüche des Kunden wegen Reisemängeln nach den dann geltenden §§ 651i bis j BGB in zwei Jahren. Ansprüche nach den §§ 651i Abs. 3 Nr. 2, 4-7 BGB hat der Reisende gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Die Geltendmachung kann durch den Reisenden auch über den Reisemittler, bei dem er die Pauschalreise gebucht hat, erfolgen. Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Reiseveranstalter an Dritte, die nicht Reiseteilnehmer sind, ist ausgeschlossen. Es wird nach § 36 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz) darauf hingewiesen, dass der Reiseveranstalter nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt und hierzu auch gesetzlich nicht verpflichtet ist. Sollte sich nach Drucklegung eine gesetzliche Pflicht zur Teilnahme an einem solchen Streitbeilegungsverfahren ergeben oder sollte der Reiseveranstalter freiwillig daran teilnehmen, werden die Reisenden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger informiert.

15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

16. Gültigkeit
Irrtümer und Druckfehler bei Preisangaben und Terminen vorbehalten. Mit Erscheinen des Kataloges 2020 verlieren alle vorher erschienenen Kataloge ihre Gültigkeit!

17. Datenschutzbestimmungen
Unsere Datenschutzpraxis steht im Einklang mit den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie weiterer Vorschriften des Datenschutzes, insbesondere der ab 25.05.2018 gültigen Datenschutzverordnung DSGVO. Die im Zusammenhang mit der Reise erfassten Daten der Reiseteilnehmer werden ausschließlich zur Durchführung der Reise und zur Kundenbetreuung (Katalogzusendung) verwendet. Selbstverständlich können Sie dem Versand unserer Informationen jederzeit widersprechen. Sie sind berechtigt, auf Antrag und unentgeltlich, Auskunft über die von Ihnen gespeicherten Daten zu erhalten. Des Weiteren haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung unrichtiger Daten. Weitere Informationen zum Datenschutz unter www.elch-adventure-tours. de/datenschutz

18. Vermittlung von Fremdleistungen
Bei der Buchung weiterer Fremdleistungen wie Versicherungen oder Flüge, die nicht Teil der Leistungsausschreibung sind, haftet der Veranstalter ausschließlich für die Vermittlung der Fremdleistung, nicht aber für die Erbringung der Leistungsinhalte. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen und Stornobedingungen des jeweiligen Vertragspartners. Elch Adventure Tours GmbH tritt bei von ELCHTOURS-Partnern durchgeführten Reisen ebenso lediglich als Vermittler auf!

19. Impressum
Elch Adventure Tours GmbH
Wistaudaer Straße 9
01561 Priestewitz | OT Baselitz
Telefon: 035249 159864
HRB-Nummer: 17591 Dresden
Geschäftsführer: Hartwig Richter

Internet: www.elchtours.de
E-Mail: elch@elchtours.de

Stand: 20. Juni 2021

Bei nicht von Elch Adventure Tours GmbH (ELCHTOURS-Partner) durchgeführten Reisen tritt Elch Adventure Tours GmbH lediglich als Vermittler auf!
Webmaster/ Öffentlichkeitsarbeit: F. Krause
e-mail: web@elchtours.de
Für den Inhalt der Texte zeichnet die Elch Adventure Tours GmbH verantwortlich

Fremdveranstalter
Bei nicht von Elch Adventure Tours GmbH veranstalteten Reisen tritt Elch Adventure Tours GmbH lediglich als Vermittler auf. Es gelten die AGB's des jeweiligen Veranstalters. Haftungsausschluss/Rechtliches/Internetauftritt Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Internetseiten ("Links"), die außerhalb des Verantwortungsbereiches des Autors liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem der Autor von den Inhalten Kenntnis hat und es ihm technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern. Der Autor erklärt daher ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung die verlinkten Seiten frei von illegalen Inhalten waren. Der Autor hat keinerlei Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung und auf die Inhalte der gelinkten/verknüpften Seiten. Deshalb distanziert er sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten /verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise sowie für Fremdeinträge in vom Autor eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen und Linklisten. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist.

Schwierigkeit: moderat

Moderate Touren bei denen durchschnittliche körperliche Anstrengungen in moderatem Umfang auftreten. Die Tageswanderetappen sind dabei nicht länger als 6 Stunden und extreme Temperaturen beeinträchtigen die Reise eher selten. Mit einfachen Unterkünften muss gerechnet werden. Aktivurlaub für Reisende, die sich sportlich unregelmäßig fit halten.