Stadt mit Wasser
In der Wahiba
Kamele am Strand
Muslimische Frau mit Hijab

Unterwegs im Land des Weihrauchs

Beliebter Oman-Klassiker inklusive Dubai und einem reizvollen Mix aus Wüste, Natur, Kultur und Baden

Highlights

  • Unser beliebter Oman-Klassiker inklusive Dubai
  • Reizvoller Mix aus Wüste, Natur, Kultur und Baden
  • Größte Sandwüste der Welt: Rub al-Khali
  • Nord-Süd-Querung der Wahiba-Wüste
  • Nizwa: ehemalige Hauptstadt des Oman
  • Exklave Musandam: „Norwegen Arabiens“
  • Dubai – Stadt der Superlative

Fakten

  • Reiseart: Gruppenreise
  • Dauer: 22 Tage
  • Teilnehmer: 6–12
  • Reiseleitung: deutsch
  • Schwierigkeit:
  • Übernachtung:
  • Tourcode: OMAVAE
  • DIAMIR Bestseller
  • ab 3690 EUR inkl. Flug

Darum geht´s:

Begleiten Sie uns durch das märchenhafte Sultanat Oman. Lassen Sie sich zwischen Marktständen mit Silberschmuck, Gewürzen und Weihrauch treiben und erleben Sie die gastfreundlichen Omanis hautnah. Von Nord nach Süd entdecken Sie die vielfältigen Schönheiten geformt von imposanten Gebirgsketten, weitreichende Wüstenlandschaften und malerische Burgen inmitten leuchtend grüner Palmenoasen. Tauchen Sie ein in das Sultanat Oman – wo der Orient noch lebendig ist.

Hauptstadt Maskat, Oasenstadt Nizwa und Jebel Shams (3007 m)

Eingestimmt durch den Markt von Maskat, erleben Sie auf dieser Reise die schönsten Seiten des Oman. Sie erkunden das mächtige Hadjar-Gebirge sowie den höchsten Berg des Landes, den Jebel Shams (3007 m) und tauchen ein in das Hinterland in und um Nizwa.

Von der Wüste Rub al-Khali auf die Halbinsel Musandam und Dubai

Schließlich gelangen Sie in die abgelegene Exklave Musandam an der Straße von Hormuz, wo Sie während einer Dhau-Fahrt Delphine beobachten können. Zwischendurch bleibt immer wieder Zeit für kurze Wanderungen oder einen Nachmittag am Meer. Zweifelsohne ein Höhepunkt ist die Durchquerung der Ramlat al-Wahiba und der Rub al-Khali, der größten zusammenhängenden Sandwüste der Erde. Unterwegs ergeben sich immer wieder Kontakte zu den gastfreundlichen und herzlichen Omanis, die zugleich eine sehr zurückhaltende und tolerante Art gegenüber Besuchern pflegen.

In der quirligen Metropole Dubai endet Ihre Reise, wo Sie Ihren Aufenthalt – wie auch in Maskat – individuell verlängern können.

Sie haben Fragen?

Ich helfe Ihnen gern weiter. Rufen Sie mich an.

Alexander Renn
Alexander Renn
Abteilungsleitung Asien, Arabien & Ozeanien

Ich bin Optimist durch und durch! Diese positive Lebenseinstellung und meine Neugier auf die Welt führten mich dann auch nach meiner Ausbildung für ein Work and Travel-Jahr auf den fünften Kontinent. Australien mit seiner atemberaubenden Vielfalt an Landschaft und Kulturen zog mich sofort in seinen Bann. Ich reiste als Backpacker von den endlosen Stränden der Gold Coast, hin zu den majestätischen Felsformationen des Outbacks und insbesondere in den abgelegenen Regionen wie dem Kakadu Nationalpark spürte ich meine tiefe Verbundenheit zur Natur. Zurück in Deutschland nahm ich diesen Impuls auf und studierte Umweltschutz und Landschaftsarchitektur und kam erstmalig über einen Kommilitonen in Kontakt mit DIAMIR. Seit über 15 Jahren kann ich nun meine Leidenschaft für das Reisen und das Entdecken der Welt im Team von DIAMIR an Sie weitergeben. Zunächst habe ich Sie mit viel Herzblut als Berater in die arabische Welt mitgenommen und Ihnen aus eigenem Erleben u. a. vom unvergesslichen Sternenhimmel in der jordanischen Wüste berichtet. Mittlerweile bin ich beruflich in Asien angekommen und koordiniere als Abteilungsleiter unser Angebot auf dem größten Kontinent, der mir auch privat sehr vertraut ist, da ich insbesondere zu Japan eine „familiäre“ Beziehung pflege. Egal was kommt, gemeinsam finden wir eine gute Lösung – für Sie, für unser Reiseangebot, für das Team. Wenn ich gefragt werde, wie ich entspanne – ich bin gern bei der Arbeit und liebe meinen Job, aber auch die Auszeiten irgendwo auf diesem schönen Planeten genieße ich, um Inspiration und neue Kraft zu tanken. Mehr

37 Bewertungen

Die dargestellte Bewertung ergibt sich automatisch aus allen von unseren Reisegästen nach Reiseende ausgefüllten Online-Fragebögen.

In Maskat

Das Besondere an dieser Reise

  • Hafenstadt Sohar – vermutlicher Geburtsort von Sindbad dem Seefahrer
Status Termin Bis Preis Details Informationen

Termine 2024

02.11.24 – 23.11.24 3690 EUR EZZ: 290 EUR
Deutsch sprechende Reiseleitung
23.11.24 – 15.12.24 3690 EUR EZZ: 290 EUR
Deutsch sprechende Reiseleitung
  • 23-tägige Reise in umgekehrter Richtung
21.12.24 – 11.01.25 3890 EUR EZZ: 290 EUR
Deutsch sprechende Reiseleitung

Zusatzkosten

  • Rail & Fly, 2. Klasse: 80 EUR

Reiseverlauf

1. – 2. Tag

Anreise und Maskat

Maskat

Flug von Deutschland via Dubai nach Maskat, wo Sie am Morgen gegen 9:45 Uhr eintreffen. Transfer zum Hotel. Am Nachmittag Besuch des Souks. Übernachtung im Hotel.

1×A
3. – 5. Tag

Hajar al-Sharqi und die Ramlat al-Wahiba

Orangerot verschwindet der Sonnenball hinter den Dünenhängen.

Am Morgen besuchen Sie die Altstadt mit dem Sultanspalast und die große Moschee, bevor es entlang der Küste in Richtung Südosten geht. Über eine steile Bergpiste erklimmen Sie das Hochplateau des östlichen Hajar-Gebirges, wo Sie die geheimnisvollen 5000 Jahre alten Grabtürme erreichen. Anschließend erkunden Sie auf der Südseite der Berge das grüne Wadi Bani Khalid, in dessen klaren Felsenpools Sie sogar ein Bad nehmen können. Bei Mintirib geht es in die Sandwüste Ramlat al-Wahiba, die Sie komplett von Norden nach Süden durchqueren und in deren Dünen Sie zwei Nächte verbringen. 3 Übernachtungen im Zelt.

3×(F/A)
6. – 9. Tag

Die Ostküste und Salalah

Weihrauch im Souk von Salalah

Am Südrand der Wahiba treffen Sie auf den Indischen Ozean und können den Wüstensand abspülen. Anschließend folgen Sie der Ostküste in Richtung Süden. Ziele unterwegs sind z.B. die vulkanische Landspitze Ras Madrakah und der Canyon von Shuwaymiyah. Dieses abgelegene und selten besuchte Tal gehört zu den schönsten des Landes, so dass hier Zeit für eine Wanderung ist. Über eine neue spektakuläre Straße geht es entlang der Küste weiter. Auf dem Weg besuchen Sie Taqah und den historischen Weihrauchhafen Samhuram. Am Nachmittag des 8. Tages erreichen Sie Salalah, die Hauptstadt der Weihrauchregion Dhofar. Ein voller Tag steht hier zum Baden oder Spazierengehen am weiten Sandstrand zur freien Verfügung. 2 Übernachtungen im Zelt; 2 Übernachtung im Hotel.

(4×F/3×A)
10. – 14. Tag

Rub al-Khali, das „Leere Viertel“

Wüstencamp

Im Osten von Salalah besuchen Sie Shisr – ein wichtiger Weihrauchkarawanenplatz, wo angeblich das legendäre Ubar ausgegraben worden ist. Von hier geht es in die Dünen der Rub al-Khali, der größten zusammenhängenden Sandwüste der Erde. Vier Tage verbringen Sie in dieser faszinierenden Landschaft, und immer wieder bleibt Zeit, eine der mächtigen Dünen zu erklimmen und die Stille und Einsamkeit zu genießen. Am Abend des 14. Tages erreichen Sie Nizwa, die alte Hauptstadt Omans, wo Sie zwei Nächte im Hotel verbringen werden. 4 Übernachtungen im Zelt; 1 Übernachtung im Hotel.

5×(F/A)
15. – 17. Tag

Nizwa und Inner-Oman

Stadt Nizwa

Am Vormittag besuchen Sie die mächtige Festung und den Souk in Nizwa. Der restliche Tag steht zur freien Verfügung, um sich ein wenig am Hotelpool zu erholen. Auf der Weiterfahrt nach Westen geht nach Bahla mit seinem urtümlichen Souk, zum Palast von Jabrin, dem wohl schönsten Fort des Landes, und auf das Hochplateau des Jebel Shams, dem mit 3000 m höchsten Berg des Landes. Tief unter Ihnen liegt das Wadi Nakhar, der „Grand Canyon“ Omans. Am nächsten Tag Besuch des idyllischen Bergdorfes Misfah, bevor es über einen spektakulären Pass auf die Nordseite der Berge ins Wadi Bani Awf geht. 1 Übernachtung im Hotel, 2 Übernachtungen im Zelt.

3×(F/A)
18. – 20. Tag

Batinah und Musandam

Boot im Wasser

Durch das Wadi Sahtan erreichen Sie wieder das Meer. Entlang der Küstenebene Batinah geht es weiter nach Sohar, angeblich die Heimatstadt von Sindbad dem Seefahrer. Etwas weiter nördlich überqueren Sie die Grenze zu den Vereinigten Arabischen Emiraten, die Sie zügig durchqueren. Hinter Ras al-Khaimah überqueren Sie wieder die Grenze zu Oman und können im Hafen von Khasab das Treiben der iranischen Schmuggler beobachten, bevor Sie den höchsten Berg von Musandam, den Jebel Harim, erkunden. Am nächsten Tag gehen Sie an Bord einer Dhau. Während Ihrer Fahrt durch den Khor Shimm, den größten und sehenswertesten der Fjorde von Musandam, bleibt viel Zeit zum Baden und Schnorcheln, und mit etwas Glück sehen Sie sogar Delphine. Die Nacht verbringen Sie im Hotel in Khasab. 2 Übernachtungen im Zelt, 1 Übernachtung im Hotel.

3×(F/A)
21. – 22. Tag

Dubai und Rückflug

Dubai

Ein letztes Mal überqueren Sie die omanisch-emiratische Grenze und erreichen am frühen Nachmittag die quirlige Metropole Dubai. Sie besuchen das interessant gestaltete Dubai Museum sowie natürlich den Souk. Am nächsten Morgen Transfer zum Flughafen Dubai und Rückflug nach Deutschland, Ankunft gegen Mittag des 22. Tages. 1 Übernachtung im Hotel.

1×F

Leistungen

  • Linienflug ab/an Frankfurt
  • Deutsch sprechende Reiseleitung
  • Flughafentransfers
  • alle Fahrten im Geländewagen (max. 4 Teilnehmer pro Wagen)
  • Dhaufahrt in Musandam
  • Campingausrüstung exkl. Schlafsack und Isomatte
  • Koch, Kochutensilien und Expeditionsküche
  • alle Eintritte laut Programm
  • 13 Ü: Zelt
  • 7 Ü: Hotel im DZ
  • Mahlzeiten: 19×F, 18×A

nicht in den Leistungen enthalten

  • sonstige Mahlzeiten
  • Getränke zu den Restaurantmahlzeiten
  • 2x Visa Oman
  • Ausreisesteuern VAE (zus. ca. 70 EUR)
  • Trinkgelder
  • Persönliches

Reisen verursacht CO2
Wir kompensieren es!

Diese Reise verursacht einen CO2-Fußabdruck von 3995 kg. Gemeinsam mit unseren Freunden von Wilderness International kompensieren wir bereits 50 % dieser Emissionen durch aktiven Wildnisschutz in Kanada und Peru. Sind Sie dabei?

So funktioniert´s!

Veranstalter

Bedu Expeditionen
Johann-Karg-Str. 4d
85540 Haar
Deutschland

Diese Reise wird von einem DIAMIR-Partner veranstaltet. Für Buchung und Durchführung dieser Reise gelten ausschließlich die AGB von Bedu Expeditionen.

Hinweise

Mindestteilnehmerzahl: 6, bei Nichterreichen Absage durch den Veranstalter bis 21 Tage vor Abreise möglich

Anforderungen

Interesse und Toleranz für andere Kulturen, Bereitschaft zum Komfortverzicht, Teamgeist, gute körperliche Verfassung für Pisten- und Dünenfahrten sind Voraussetzung für diese Reise.

Mithilfe bei den Camparbeiten wie Zeltaufbauen, Essenvorbereitungen und Spülen ist erforderlich.

Mobilitätshinweis

Wir sind verpflichtet darauf hinzuweisen, dass diese Reise im Allgemeinen für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet ist. Im Einzelfall sprechen Sie uns bitte an.

Wissenswertes zu Ihrem Urlaubsland

Praktische Infos und Tipps erhalten Sie in unseren Länderinformationen sowie bei den jeweiligen Reisethemen.

Die Bilder zeigen eine Auswahl zur Verfügung stehender Zimmerkategorien. Ihre gebuchte Kategorie kann abweichend sein.

Bedu Expeditionen

Allgemeine Reisebedingungen Bedu Expeditionen

Die nachstehenden Reisebedingungen werden Bestandteil des zwischen dem Reiseveranstalter und dem Kunden abgeschlossenen Pauschalreisevertrages i.S.d. § 651a BGB und ergänzen insoweit die gesetzlichen Bestimmungen. Sofern in den nachstehenden Bedingungen der etwas sonderliche Begriff „dauerhafter Datenträger“ verwendet wird, ist darunter gemäß § 126b BGB jedes Medium zu verstehen, dass es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und das geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben. Hierzu zählen unter anderem E-Mails, USB-Sticks, CD-ROMs, DVDs, Papier, Speicherkarten und Computerfestplatten.

1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, fernmündlich oder über elektronische Medien erfolgen kann, nachdem der Kunde vom Reiseveranstalter i.S. des Art.250 §§ 1-3 EGBGB ordnungsgemäß informiert wurde, bietet der Kunde Bedu Expeditionen Peter Franzisky (im folgenden Bedu Expeditionen) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich für 10 Tage an. Grundlage dieses Angebots ist die Reiseausschreibung durch Bedu Expeditionen. Orts- und Internetbeschreibungen anderer Anbieter sind für uns nicht bindend.
1.2 Bei einer Anmeldung für mehrere Reiseteilnehmer haftet der Anmelder für deren vertragliche Verpflichtungen wie für seine eigenen, sofern er dies durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung durch Bedu Expeditionen zustande und bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragschluss wird Bedu Expeditionen dem Kunden die Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln bzw. in den Fällen des Art. 250 §6 I EGBGB in Papierform übermitteln.
1.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Bedu Expeditionen vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt und sofern der Reiseveranstalter auf die Änderungen hingewiesen und im Übrigen seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat.
1.5 Reisevermittler wie Reisebüros sind nicht bevollmächtigt, vom Inhalt des Reisevertrages abweichende Zusicherungen zu geben.
1.6 Vermittelt Bedu Expeditionen ausdrücklich in fremdem Namen Fremdleistungen, wie Flüge und Mietwagen, so richten sich solche Verträge nach den Gesetzen und etwaigen Bedingungen dieses fremden Vertragspartners, soweit diese einbezogen wurden. Bei Vermittlung haftet Bedu Expeditionen nur für die ordnungsgemäße Vermittlung, nicht für die vertragsgemäße Leistung selbst.
1.7 Der Reiseveranstalter weist darauf hin, dass Buchungen von Pauschalreisen im Fernabsatz (z.B. telefonisch, per E-Mail) nicht nach den §§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB widerrufen werden können. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch dann, wenn der Vertrag über die Pauschalreise zwischen dem Reiseveranstalter und dem Kunden, der Verbraucher ist, außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden.

2. Zahlung 
2.1 Mit Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Der Restbetrag ist bei Gruppenreisen 20 Tage, bei individuellen Reisen ohne Mindestteilnehmerzahl 30 Tage vor Reiseantritt zu zahlen, wenn feststeht, dass die Reise nicht mehr wegen Nichterreichens einer Mindestteilnehmerzahl abgesagt werden kann. Bei kurzfristigen Buchungen innerhalb dieser Fristen wird der Gesamtreisepreis sofort nach Erhalt des Sicherungsscheines fällig. Bedu Expeditionen hat die Kundengelder bei der R+V Versicherung abgesichert.
2.2 Die vollständige Zahlung des Reisepreises ist Voraussetzung für die Aushändigung der Reiseunterlagen. Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet und zahlt der Kunde auch nach Mahnung und Nachfristsetzung nicht, kann Bedu Expeditionen vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt. Bedu Expeditionen kann als Entschädigung eine Rücktrittspauschale entsprechend Ziffer 5 verlangen.
2.3 Rücktritts-, Bearbeitungs-, Umbuchungs- oder Versicherungskosten sind sofort nach Erhalt der Rechnung fällig.

3. Leistungen
3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Katalog bzw. dem Detailprogramm von Bedu Expeditionen sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung und weiteren rechtsgültigen Vereinbarungen. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung durch Bedu Expeditionen.
3.2 Die im Katalog bzw. dem Detailprogramm enthaltenen Angaben sind für Bedu Expeditionen bindend. Wir können jedoch vor Vertragschluss eine Änderung erklären, über die der Reisende vor Vertragsschluss informiert wird. 
3.3 Beschriebene Tierbeobachtungen können nicht garantiert werden, da es sich um Naturerlebnisse mit freilebenden, wilden Tieren handelt, deren Verhalten nicht zu 100% vorhersehbar ist. Im Fall keiner Sichtung ist keine Erstattung des Reisepreises möglich.

4. Leistungsänderungen
4.1 Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden, nicht vorhersehbar waren und die von Bedu Expeditionen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4.2 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat Bedu Expeditionen den Kunden unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger zu informieren. Bei einer solchen erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn Bedu Expeditionen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung durch Bedu Expeditionen diesem gegenüber geltend zu machen. 

5. Rücktritt, Vertragsübertragung, Umbuchung oder Abbruch durch den Kunden
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist grundsätzlich formlos möglich. Dem Kunden wird jedoch empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Dem Rücktritt steht der Fall gleich, dass ein Reiseteilnehmer aus Gründen, die der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat, die Reise nicht antritt oder ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den mit den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet. 
5.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann Bedu Expeditionen statt des Reisepreises eine angemessene Entschädigung die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen, soweit der Rücktritt nicht von Bedu Expeditionen zu vertreten ist und/oder keine unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände i.S.d. § 651h III BGB vorliegen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes ersparter Aufwendungen sowie dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann. 
5.3 Bedu Expeditionen ist berechtigt, folgende pauschale Mindestentschädigung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis und unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und gewöhnlich möglicher anderweitiger Verwendungen der Reiseleistungen zu verlangen:

Bis zum 60. Tag vor Reisebeginn 20%
ab 59. bis 45. Tag vor Reisebeginn 30%
ab 44. bis 22. Tag vor Reisebeginn 40%
ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 50%
ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 60%
ab 6. Tag bis 4. Tag vor Reisebeginn 80%
ab 3. Tag vor Reisebeginn 90%
am Tag des Reisebeginns und bei Nichtantritt 95%

Es bleibt dem Kunden unbenommen, uns nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist, als die Pauschale.

5.4 Bedu Expeditionen behält sich vor, anstelle der Pauschalen eine höhere konkrete Entschädigung gemäß Ziffer 5.2 zu verlangen, wenn wir nachweisen, dass diese Kosten tatsächlich entstanden sind.

5.5 Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Bedu Expeditionen kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende gegenüber Bedu Expeditionen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
5.6 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsschluss auf Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart besteht nicht, sofern der Reiseveranstalter seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine solche Umbuchung vorgenommen, kann Bedu Expeditionen eine Umbuchungspauschale pro Reisenden von 25 Euro bis 60 Tage vor Reiseantritt erheben. Danach können, sofern überhaupt möglich, Umbuchungswünsche nur nach Rücktritt vom Vertrag gemäß Ziffer 5.2 bis 5.4 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. In Einzelfällen sind Umbuchungen, die nur geringen Aufwand verursachen, bei Zahlung der Bearbeitungspauschale möglich.
5.7 Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen, die ihm zuzurechnen sind, nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Bedu Expeditionen wird sich jedoch bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Bedu Expeditionen ist berechtigt, 20 % des erstatteten Betrages als Ausgleich seiner Kosten einzubehalten.

6. Sonderkosten
Alle Sonderkosten, die als Folge oder im Zusammenhang mit Änderungen des vorgesehenen Reiseverlaufs aus dem Kunden zurechenbaren Gründen während der Reise entstehen, gehen zu seinen Lasten und sind mit sofortiger Fälligkeit an den jeweiligen Anspruchsinhaber zu zahlen. 

7. Rücktritt oder Kündigung durch Bedu Expeditionen, Mindestteilnehmerzahl
Bedu Expeditionen kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Vertrag kündigen:
7.1 - bis 21 Tage vor Reisebeginn, wenn eine in der Reiseausschreibung für die bestätigte Reise angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. In diesem Fall kann der Kunde die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn Bedu Expeditionen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich dem Reiseveranstalter gegenüber geltend zu machen. Sofern der Reisende von seinen Rechten keinen Gebrauch macht, wird der bezahlte Reisepreis unverzüglich (spätestens innerhalb von 14 Tagen) erstattet. 
7.2 - wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch Bedu Expeditionen nachhaltig schwerwiegend stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt Bedu Expeditionen, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Reisende. 

8. Haftung des Reiseveranstalters
8.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der bestätigten Reiseleistungen auf der Grundlage des jeweiligen Angebotes.
8.2 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
8.3 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich der Reiseveranstalter hierauf berufen.
8.4 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die nicht Bestandteil des Reisevertrages sind und die der Reisende ohne Vermittlung des Reiseveranstalters direkt gebucht und in Anspruch genommen hat (z.B. Veranstaltungen, Ausflüge, Besuche, etc.).

9. Obliegenheiten des Kunden
9.1 Der Kunde hat den Reiseveranstalter umgehend davon in Kenntnis zu setzen, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (Flugscheine, Leistungsgutscheine und Reiseinformationen) innerhalb der mitgeteilten Frist vor Reiseantritt nicht erhalten hat.
9.2 Bedu Expeditionen ist gesetzlich verpflichtet, die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert der Reise mindern. Der Kunde ist zur Wahrung seiner Rechte gesetzlich verpflichtet, dem Reiseveranstalter unter nachstehender Kontaktadresse oder seiner Reiseleitung bzw. lokalen Agentur einen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Die jeweils Angesprochenen sind nicht berechtigt, Ansprüche anzuerkennen. Sie dürfen lediglich bestätigen, die Beanstandung des Reisenden entgegengenommen zu haben. 
9.3 Vertragliche Minderungsansprüche (§ 651m BGB) und Schadensersatzansprüche (§ 651n BGB) sind ausgeschlossen, sofern der Kunde die Mängelanzeige schuldhaft unterlässt.
9.4 Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Bedu Expeditionen kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbracht wird. Bedu Expeditionen kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. 
9.5 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer vom Reisenden zu setzenden angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende den Reisevertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter bei der Buchung erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist.
9.6 Bei Verlust und Beschädigung sowie Verspätungen von Reisegepäck sind umgehend der Reiseveranstalter bzw. dessen Reiseleitung und zusätzlich das Beförderungsunternehmen zu benachrichtigen. Das Beförderungsunternehmen ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung (bei Flugbeförderung international als P.I.R. = Property Irregularity Report bezeichnet) verpflichtet. Bei Flugbeförderung ist die Schadensanzeige bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht fristgerecht ausgefüllt worden ist. 
9.7 Ansprüche in Fällen der Nichtbeförderung, Annullierungen und Verspätungen aus der EU Verordnung Nr. 261/2004 sind ausschließlich an die ausführende Fluggesellschaft zu richten.

10. Versicherungen
Bedu Expeditionen empfiehlt den Abschluss folgender Versicherungen: Reisenotruf- und Reisekrankenversicherung jeweils mit Deckung von Rückführungskosten, Reisegepäck-, Reiseunfall und Reisehaftpflicht-Versicherung. Zudem empfiehlt Bedu Expeditionen den Abschluss einer Reiserücktritts- und Reiseabbruchkostenversicherung. Diese sichert dem Reisenden einen Erstattungsanspruch gegen die Versicherung gemäß deren Versicherungsbedingungen. 

11. entfallen

12. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
12.1 Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren.
12.2 Steht bei der Buchung das ausführende Luftfahrtunternehmen noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden das Luftfahrtunternehmen zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird. Sobald der Reiseveranstalter weiß, welches Luftfahrtunternehmen den Flug durchführen wird, muss er den Kunden informieren.
12.3 Wechselt die dem Kunden als ausführendes Luftfahrtunternehmen genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird.
12.4 Die Schwarze Liste der Luftfahrtunternehmen gegen die eine EU-Betriebsuntersagung ergangen ist, wird laufend unter der Internetseite http://air-ban.europa.eu aktualisiert.

13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
13.1 Bedu Expeditionen unterrichtet die Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von eventuell notwendigen Visa, sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt. Der Kunde ist jedoch für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen, wenn sie durch eine Falsch- oder Nichtinformation durch den Veranstalter bedingt sind.
13.2 Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Kunden nicht eingehalten werden, so dass der Kunde deshalb an der Reise verhindert ist, kann der Reiseveranstalter den Kunden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.
13.3 Bedu Expeditionen haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende Bedu Expeditionen mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, Bedu Expeditionen hat die Verzögerung zu vertreten.
13.4 Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten oder die Kosten eines Rücktransfers, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter nicht, unzureichend oder unrichtig informiert hat. 
13.5 Der Reisende soll sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren. Gegebenenfalls soll ärztlicher Rat über Thrombose- und andere Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf Informationen insbesondere der Gesundheitsämter, von reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, von Tropenmedizinern, von reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.

14. Rechtswahl und Gerichtsstand
14.1 Auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und Bedu Expeditionen findet deutsches Recht Anwendung, insbesondere die Vorschriften des Reisevertrages des Bürgerlichen Gesetzbuches. 
14.2 Der Kunde kann Bedu Expeditionen nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von Bedu Expeditionen gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Kunden maßgeblich. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.
14.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Reisenden und Bedu Expeditionen anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Reisenden ergibt.
b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Reisende angehört, für den Reisenden günstiger sind als die vorgenannten Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

15. Datenschutz und Sonstiges
15.1 Alle von Bedu Expeditionen erfassten Daten, die der Reiseteilnehmer im Rahmen seiner Reiseanmeldung an Bedu Expeditionen weitergeleitet hat, werden nach Maßgabe der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bedingungen, insbesondere dem Bundesdatenschutzgesetz und der DSGVO, ausschließlich für die Betreuung des Kunden und zur Reiseabwicklung verwendet. Ausführliche
Informationen zur Verarbeitung von Kunden daten sind unter www.bedu.de/kontakt/datenschutz.html zusammengefasst.
15.2 Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online- Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.
15.3 Bedu Expeditionen weist nach § 36 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz) darauf hin, dass Bedu Expeditionen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt und hierzu auch gesetzlich nicht verpflichtet ist. Sollte sich nach Drucklegung eine gesetzliche Pflicht zur Teilnahme an einem solchen Streitbeilegungsverfahren ergeben oder wir freiwillig daran teilnehmen, wird Bedu Expeditionen die Reisenden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger informieren.
15.4 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

16. Reiseveranstalter
Bedu Expeditionen 
Peter Franzisky
Johann-Karg-Str. 4d
D-85540 Haar bei München
Tel. 089-6243 9791, Fax 089-6243 9885
E-Mail: mail@bedu.de
www.bedu.de www.visit-oman.com

USt-ID: DE220220423

Reiseveranstalter-Insolvenz- und Haftpflichtversicherung: 
R+V Allgemeine Versicherung AG
Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Tel. 0611 533-5859,
www.ruv.de

Räumlicher Geltungsbereich der Versicherung: weltweit

Auf den Reisevertrag findet deutsches Recht Anwendung

Stand: Dezember 2021

Schwierigkeit: leicht

Leichte Touren ohne besondere körperliche Anstrengung, die allenfalls bei Tagesausflügen auftreten. Etappen zu Fuß sind nicht länger als 3 Stunden. Lange Transfers bilden die Ausnahme und klimatische Extreme sind nicht zu erwarten. Touren für Einsteiger. Keine Vorbereitung oder Anforderungen notwendig.