Königsetappe Areeiro Ruivo
Wanderung im Gebiet des Pico Ruivo und Arieiro
Kleine traditionelle Häuschen
Farbenfroher Markt in Funchal

Die Blumeninsel

Aktiv und komfortabel unterwegs zwischen Lorbeerwäldern, Blumenpracht und wilder Berglandschaft

Highlights

  • Wanderungen durch vielseitige Landschaften entlang der Levadas, der Steilküste und der schroffen Bergwelt
  • Übernachtungen an drei verschiedenen Standorten in ausgewählten Unterkünften
  • Baden in Naturschwimmbecken
  • Individuelle Verlängerung möglich

Fakten

  • Reiseart: Gruppenreise
  • Dauer: 10 Tage
  • Teilnehmer: 6–12
  • Reiseleitung: deutsch
  • Schwierigkeit:
  • Übernachtung:
  • Tourcode: PORMAD
  • ab 1380 EUR zzgl. Flug

Darum geht´s:

Es ist wirklich keine weite Reise nötig, um einen wunderbaren Naturraum zu finden, der die Sinne beschwingt und belebt. Mit steilen Küsten und einer teils unvermutet wilden Berglandschaft thront Madeira im tiefblauen Atlantik – die schönsten und entlegensten Wanderabschnitte wurden in dieser Reise zusammengefasst.

Wandern an Levadas

Die Wanderungen führen mit unterschiedlichen Anfangs- und Endpunkten entlang der Levadas, einem alten, raffinierten Bewässerungssystem, zu schroffen Küsten, sowie über alte Versorgungswege durch die teils wilde und zerklüftete Bergwelt. Sie kehren in urige Dorfcafés ein und erleben so Madeira hautnah.

Blumen, Blumen, Blumen

Im ganzjährig milden Klima gedeihen endemische Heide- und Lorbeerwälder und fast übers ganze Jahr eine formen- und farbenreiche Blumenwelt. Die glitzernden Levadas ließen im von der Sonne verwöhnten Süden eine Kulturlandschaft mit tropischen Früchten und Wein entstehen.

Ausgesucht und lokal

Die ausgewählten Unterkunftsorte besitzen ihren ganz besonderen Charakter und harmonieren mit den Wanderungen. Hier genießen Sie Spezialitäten der einheimischen Küche und lassen den Tag bei einem Glas Madeirawein ausklingen.

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Sophie-Arléne Hensel
Sophie-Arléne Hensel
Reiseberatung Arktis & Europa

Seit ich denken kann, bekomme ich von der Welt nicht genug. Mit neugierigen Augen und einem Herzen voller Abenteuerlust stellte ich schon als Kind jeden Tag die Frage: "Wo gehen wir heute hin?". Dieser unstillbare Entdeckergeist ist nach wie vor mein treuer Gefährte und begleitet mich auf all meinen Reisen. Sei es eine Hundeschlittenfahrt durch die verschneiten Landschaften Skandinaviens, ein Roadtrip zu Costa Ricas vielfältigen Naturschätzen, eine Kajaktour zwischen den gigantischen Eisbergen der Antarktis oder als ich mir bei einer Safari in Südafrika einen Kindheitsraum erfüllte. Diese Momente bleiben unvergesslich und ich bin gespannt, zu welchen Abenteuern mich mein Entdeckergeist als Nächstes führt. Mehr

79 Bewertungen

Die dargestellte Bewertung ergibt sich automatisch aus allen von unseren Reisegästen nach Reiseende ausgefüllten Online-Fragebögen.

Hortensien wohin das Auge blickt

Das Besondere an dieser Reise

  • Aufstieg zum höchsten Gipfel Pico Ruivo (1862 m)
  • Genießertag in Funchal mit Stadtrundgang
Status Termin Bis Preis Details Informationen

Termine 2024

29.03.24 – 07.04.24 1430 EUR EZZ: 270 EUR
  • Die Mindestteilnehmerzahl ist erreicht.
12.04.24 – 21.04.24 1430 EUR EZZ: 270 EUR
  • ausgebucht
26.04.24 – 05.05.24 1480 EUR EZZ: 420 EUR
  • ausgebucht
  • Blumenfest
10.05.24 – 19.05.24 1480 EUR EZZ: 420 EUR
  • ausgebucht
  • Blumenfest
17.05.24 – 26.05.24 1480 EUR EZZ: 420 EUR
  • Mit Ihrer Buchung ist die Mindestteilnehmerzahl erreicht.
07.06.24 – 16.06.24 1430 EUR EZZ: 270 EUR
  • ausgebucht
  • Atlantikfestival
21.06.24 – 30.06.24 1430 EUR EZZ: 270 EUR
  • Die Mindestteilnehmerzahl ist erreicht.
  • Atlantikfestival
05.07.24 – 14.07.24 1430 EUR EZZ: 270 EUR
  • Mit Ihrer Buchung ist die Mindestteilnehmerzahl erreicht.
19.07.24 – 28.07.24 1430 EUR EZZ: 270 EUR
02.08.24 – 11.08.24 1430 EUR EZZ: 270 EUR
  • Mit Ihrer Buchung ist die Mindestteilnehmerzahl erreicht.
16.08.24 – 25.08.24 1430 EUR EZZ: 270 EUR
30.08.24 – 08.09.24 1380 EUR EZZ: 270 EUR
13.09.24 – 22.09.24 1380 EUR EZZ: 270 EUR
27.09.24 – 06.10.24 1380 EUR EZZ: 270 EUR
04.10.24 – 13.10.24 1430 EUR EZZ: 270 EUR
  • ausgebucht
11.10.24 – 20.10.24 1430 EUR EZZ: 270 EUR
18.10.24 – 27.10.24 1430 EUR EZZ: 270 EUR
01.11.24 – 10.11.24 1380 EUR EZZ: 270 EUR
08.11.24 – 17.11.24 1380 EUR EZZ: 270 EUR
15.11.24 – 24.11.24 1380 EUR EZZ: 270 EUR
22.11.24 – 01.12.24 1380 EUR EZZ: 270 EUR
23.12.24 – 01.01.25 0 EUR
25.12.24 – 03.01.25 0 EUR

Zusatzkosten

  • Rail & Fly 2. Klasse: 75 EUR
  • Internationale Flüge: ab 450 EUR
  • Stopover in Lissabon: auf Anfrage
  • 5-tägige Verlängerung auf Madeira: ab 350 EUR
  • Stopp-Over Gebühren: 25 EUR

Reiseverlauf

1. Tag

Anreise

Blick auf Funchal

Flug über Lissabon nach Funchal. Begrüßung am Flughafen und ca. 25 min-Transfer zum Hotel in der Inselhaupstadt. Übernachtung in Funchal.

2. Tag

Funchal entdecken

Hortensien wohin das Auge blickt

Stadtrundgang in Funchal, wo heute Markttag ist. Bauern bieten exotisches Obst, Gemüse und Blumen feil. Die Fischer überbieten sich an fangfrischem Fisch. Besichtigung der Altstadt mit der Kathedrale und einer Madeiraweinprobe. Nachmittag zur freien Verfügung, z.B. für einen Besuch des Botanischen Gartens oder eines Museums. Am Abend dann das Begrüßungsessen mit vielen Spezialitäten der Insel. Übernachtung wie am Vortag.

1×(F/A)
3. Tag

Levada-Wanderung

Unterwegs im Gebirge

Die heutige Wanderung führt entlang zweier Levadas. Die Erste führt hinein das Tal der „Ribeira do Ponta do Sol“, die Zweite, etwas tiefer gelegene, wieder hinaus. Sie haben hier auf der Sonnenseite der Insel immer wieder schöne Einblicke in das Landleben und Ausblicke übers Meer. Übernachtung wie am Vortag. (Gehzeit ca. 3h, 10 km).

1×F
4. Tag

Höhenweg zum Pico Grande

Ginster im Gebirge

Heute wandern Sie im westlichen Teil des Gebirges auf einem großartigen Höhenweg zum Pico Grande. Weiter führt Sie die Strecke über Höhenrücken ins Nonnental. Uriges Mittagessen in einer Dorfkneipe. Transfer nach Porto Moniz, ein gemütlicher Ort mit Lava-Naturschwimmbecken. Übernachtung im Hotel. (Gehzeit ca. 3,5h, 250 m↑, 750 m↓, 10 km).

1×(F/M)
5. Tag

Janela-Tal

Ein gutes Gläschen Madeirawein

Die heutige Wanderung führt von Achada da Cruz entlang einer der ersten Levadas, durch sich ständig verändernden Wald, an den Ruinen einer alten Mühle vorbei zu einer kleinen Siedlung. Weiter durch mehrere Tunnel zu einer kleinen Siedlung. Im örtlichen Krämerladen können Sie mit etwas Glück vom selbst angebauten Wein des Besitzers kosten. Über Serpentinen hinab bis Porto Moniz. Übernachtung wie am Vortag. (Gehzeit ca. 5h, 800 m↓, 15 km).

1×F
6. Tag

Im Lorbeerwald

Uralte Wälder

Abwechslungsreiche Wanderung über einen stetig ansteigenden Weg in den letzten noch vorhandenen lichten Lorbeerwald der Insel. Rückfahrt nach Porto Moniz. Übernachtung wie am Vortag. (Gehzeit ca. 3,5h, 800 m↑, 8 km).

1×F
7. Tag

Pico Ruivo

Wolken an der madeirensischen Hauptkette

Grandiose Kammwanderung mit fantastischen Aussichten über die zentralen Berge der Insel. Nach dem Aufstieg auf den Gipfel des Pico Ruivo (1862 m), den höchsten Berg Madeiras, führt der gute Bergpfad über den Sattel des „Pico das Torres“ und über zahllose, in den Fels gehauene Treppen, Tunnel und Steigen zum „Pico do Arieiro“ (1818 m). Transfer nach Santa Cruz im Osten. Übernachtung im Hotel. (Gehzeit ca. 5h, 800 m↑, 500 m↓, 12 km).

1×F
8. Tag

Entlang der Steilküste

Blumenmeer am Pass Boca do Risco

Der Weg führt entlang der Levada über Machico, bevor es hinauf zum Pass Boca do Risco geht, wo Sie von der 400 m steil abfallenden Felsküste hinab auf das tiefblaue Meer schauen. Weiter folgen Sie dem alten Handelspfad, der früher Machico im Süden mit dem Fischerdorf Porto da Cruz im Norden verband. Abstieg durch Terrassenfelder und bäuerliche Kulturlandschaft. Am Abend gemeinsames Abschlussessen. Übernachtung wie am Vortag. (Gehzeit ca. 5h, 150 m↑, 400 m↓, 12 km).

1×(F/A)
9. Tag

Freizeit in Santa Cruz

Küstenwanderung

Heute haben Sie Gelegenheit die Reise gemütlich ausklingen zu lassen und das Örtchen Santa Cruz auf eigene Faust zu erkunden. Oder Sie fahren mit dem Bus in die naheliegende Inselhauptstadt Funchal und bummeln noch einmal durch die charakteristischen Straßen der Altstadt. Auch eine Wanderung an die Ostspitze Madeiras auf São Lourenço ist möglich. Übernachtung wie am Vortag.

1×F
10. Tag

Abreise

Korbschlittenfahrer in Funchal

Transfer zum Flughafen und Rückflug nach Deutschland oder individuelle Verlängerung auf Madeira.

1×F

Leistungen ab/an Funchal

  • Deutsch sprechende Reiseleitung ab/an Funchal (2. – 8. Tag)
  • Betreuung durch deutsch sprechenden Mitarbeiter vor Ort am An-/Abreisetag sowie am 9. Tag
  • alle Transfers laut Programm im Kleinbus oder Taxi
  • 9 Ü: Hotel im DZ
  • Mahlzeiten: 9xF, 1xM, 2xA

nicht in den Leistungen enthalten

  • An- und Abreise
  • nicht genannte Mahlzeiten und Getränke (ca. 180 €)
  • Touristen-Ökosteuer in allen Hotels in Santa Cruz 1 € p.P./Nacht
  • optionale Aktivitäten und Ausflüge
  • Eintritte
  • Trinkgelder
  • Persönliches

Reisen verursacht CO2
Wir kompensieren es!

Diese Reise verursacht einen CO2-Fußabdruck von 1811 kg. Gemeinsam mit unseren Freunden von Wilderness International kompensieren wir bereits 50 % dieser Emissionen durch aktiven Wildnisschutz in Kanada und Peru. Sind Sie dabei?

So funktioniert´s!

Veranstalter

Schulz Aktiv Reisen e. K.
Bautzner Str. 39
01099 Dresden
Deutschland

Diese Reise wird von einem DIAMIR-Partner veranstaltet. Für Buchung und Durchführung dieser Reise gelten ausschließlich die AGB von Schulz Aktiv Reisen e. K..

Hinweise

Mindestteilnehmerzahl: 6, bei Nichterreichen Absage durch den Veranstalter bis 23 Tage vor Abreise möglich

Der Abflug ist von folgenden Flughäfen möglich: Frankfurt, München, Hamburg, Düsseldorf, Berlin-Tegel, Stuttgart und Köln. Auf Anfrage (evtl. gegen Aufpreis) buchen wir auch gern den Flug von Zürich oder Wien.

Für alle Abreisen ab 2020 liegt die Teilnehmerzahl bei 6 bis 12 Teilnehmer.

Anforderungen

Normale bis gute Kondition für mittelschwere Wanderungen von 4 bis 7 Stunden mit teilweise großen Höhenunterschieden (lange Auf- und Abstiege) notwendig. Der höchster Punkt liegt auf 1862 m. Trittsicherheit und Schwindelfreiheit werden vorausgesetzt, auf einigen Wegstücken sind längere Tunnelwanderungen (aufrecht gehend, mit Taschenlampe) enthalten. Alle Wanderungen werden nur mit Tagesgepäck realisiert.

Mobilitätshinweis

Wir sind verpflichtet darauf hinzuweisen, dass diese Reise im Allgemeinen für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet ist. Im Einzelfall sprechen Sie uns bitte an.

Wissenswertes zu Ihrem Urlaubsland

Praktische Infos und Tipps erhalten Sie in unseren Länderinformationen sowie bei den jeweiligen Reisethemen.

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ab 2199 EUR inkl. Flug
Dauer 10 Tage / 5–14 Teilnehmer
Zur Reise

Die Bilder zeigen eine Auswahl zur Verfügung stehender Zimmerkategorien. Ihre gebuchte Kategorie kann abweichend sein.

Schulz Aktiv Reisen e. K.

Allgemeine Reisebedingungen (ARB)
Stand: 08.10.2021

Die nachfolgenden Allgemeinen Reisebedingungen (ARB) werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden (=Reisender) und dem Reiseveranstalter schulz aktiv reisen e.K./ schulz sportreisen, Inh. Frank Schulz (nachfolgend schulz genannt) zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Die ARB ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a ff. BGB und der Artikel 250 und 252 des EGBGB und füllen diese aus. Bei Buchung einer Pauschalreise ist Vertragspartner des Reiseveranstalters der Reisende – hierbei ist es unerheblich, ob der Reisende die Pauschalreise selbst in Anspruch nimmt oder er den Vertrag für einen anderen Reiseteilnehmer schließt.

Diese ARB gelten ausdrücklich nicht, wenn der Reisende keine Pauschalreise i.S. der §§ 651a ff. BGB, sondern lediglich einzelne Reiseleistungen (z.B. Nur-Hotel, Mietwagen) von schulz bucht oder schulz ausdrücklich als Reisevermittler einer Pauschalreise eines anderen Reiseveranstalters oder einzelner Reiseleistung (z.B. Nur-Flug) oder verbundener Reiseleistungen gemäß § 651w BGB tätig wird und den Reisenden vor Buchung gesondert und unmissverständlich darauf hinweist. In diesen Fällen kommen die Allgemeinen Reisebedingungen/Geschäftsbedingungen des vermittelten Pauschalreiseveranstalters bzw. Leistungserbringers zur Anwendung, sofern diese wirksam einbezogen wurden.

1. Abschluss des Pauschalreisevertrages
1.1 Grundlage dieses Angebotes ist die Reiseausschreibung von schulz im für den Zeitpunkt der Reise gültigen Katalog bzw. Prospekt, auf seiner Website, in einem individuellen Angebot oder einem sonstigen Medium von schulz, nebst ergänzenden Informationen von schulz für die jeweilige Reise, soweit diese dem Reisenden bei Buchung vorliegen.
Durch die Reiseanmeldung (Buchung) bietet der Reisende schulz den Abschluss des Pauschalreisevertrages für die angegebenen Personen verbindlich an. Der Reisende hat für alle Vertragsverpflichtungen von 
Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.2 Der Vertrag kommt mit Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) von schulz zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird schulz dem Reisenden eine Reisebestätigung auf einem 
dauerhaften Datenträger übermitteln. Sofern der Vertragsschluss bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit erfolgt, hat der Reisende einen Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform; gleiches gilt bei einem Vertragsschluss außerhalb von Geschäftsräumen.

1.3 Weicht die Reisebestätigung inhaltlich von der Reiseanmeldung ab, so gilt diese Reisebestätigung als ein neues Angebot, an das schulz für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf 
der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, sofern schulz auf die Änderung hingewiesen hat und diesbezüglich seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Reisende innerhalb der Bindungsfrist schulz gegenüber die Annahme ausdrücklich oder schlüssig durch (An-) Zahlung des Reisepreises erklärt.

1.4 schulz weist darauf hin, dass Buchungen von Pauschalreisen im Fernabsatz (z.B. telefonisch, per E-Mail) nicht nach den §§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB widerrufen werden können. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch dann, wenn der Vertrag über die Pauschalreise zwischen schulz und dem Reisenden, der Verbraucher ist, außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden.

2. Bezahlung
2.1 Nach Vertragsschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig, sofern der Sicherungsschein gemäß § 651r Abs. 4 Satz 1 BGB, Art. 252 EGBGB an den Reisenden in Textform übermittelt wurde und der Reisepreis 500 Euro überschreitet.

Sofern die im jeweiligen Angebot enthaltenen Flüge, Übernachtungsleistungen oder Reiseversicherungen seitens der Leistungsträger von schulz diesem gegenüber sofort zur Zahlung fällig werden oder ein 
Flugticket sofort nach bestätigter Buchung ausgestellt werden muss, behält sich schulz das Recht vor, eine höhere Anzahlung in Rechnung zu stellen. Hierüber wird der Reisende von schulz vor Buchungsabschluss in einer nach Art. 250 § 3 EGBGB und in der Reisebestätigung in einer nach Art. 250 § 6 EGBGB vorgeschriebenen Weise informiert.

2.2 Der Restbetrag, bzw. wenn keine Anzahlung fällig war der Gesamtreisepreis, ist, sofern die Reise nicht mehr aus den in Ziff. 7.1 genannten Gründen abgesagt werden kann und der Sicherungsschein in Textform übermittelt wurde, 21 Tage vor Reiseantritt zur Zahlung fällig. Sofern eine Reise noch aus den in Ziff. 7.1 genannten Gründen abgesagt werden kann, ist der Restbetrag für diese Reise erst zu dem Zeitpunkt fällig, in dem die Reise durch schulz nicht mehr abgesagt werden kann.

2.3 Bei kurzfristigen Buchungen, d.h. Buchungen, die so kurzfristig vor Reiseantritt erfolgen, dass der gesamte Reisepreis bereits fällig ist oder schulz die Reise nicht mehr wegen Nichterreichung der Teilnehmerzahl absagen kann, ist der gesamte Reisepreis sofort zur Zahlung nach in Textform erfolgter Übermittlung des Sicherungsscheines fällig.

2.4 Prämien für Versicherungen und sonstige Auslagen wie Storno- und Umbuchungsentgelte sind nach Rechnungsstellung vollständig zur Zahlung fällig.

2.5 Sofern der Reisende die Anzahlung oder Restzahlung trotz erhaltenen Sicherungsscheins nicht zum jeweiligen Fälligkeitstag leistet, ist schulz berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Reisenden mit den in Ziffer 4.1 ff. geregelten Stornierungskosten zu belasten. Dies gilt nicht, wenn ein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Reisenden besteht oder schulz zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen nicht bereit und in der Lage ist oder seine gesetzlichen Informationspflichten nicht erfüllt hat.

3. Leistungen und Leistungsänderungen
3.1 Die Leistungsverpflichtung von schulz ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Katalog bzw. Prospekt, der Website, einem individuellen Angebot oder einem sonstigen Medium von schulz unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Informationen, Hinweise und Erläuterungen sowie der für die gebuchte Pauschalreise relevanten vorvertraglichen Informationen nach Art. 250 § 3 EGBGB.

3.2 Mitarbeiter von Leistungsträgern (z.B. Fluggesellschaften, Hotels) sowie Reisemittler sind von schulz nicht bevollmächtigt, Zusicherungen oder Auskünfte zu geben, sowie Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung, die Buchungsbestätigung oder der vorvertraglichen Informationen nach Art. 250 § 3 EGBGB von schulz hinausgehen, im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Pauschalreisevertrages abändern.

3.3 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von schulz nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Pauschalreise nicht beeinträchtigen. Darüber hinaus müssen diese Änderungen vor Reisebeginn erklärt werden. schulz hat den Reisenden auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten.

3.4 Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung nach Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB oder einer Abweichung von einer besonderen Vorgabe des Reisenden, die Inhalt des Pauschalreisevertrages wurde, ist der Reisende berechtigt, innerhalb einer von schulz gesetzten angemessenen Frist
a) die mitgeteilte Änderung der Reiseleistung oder Abweichung der besonderen Vorgabe anzunehmen, 
b) ohne Stornokosten vom Vertrag zurückzutreten, oder  
c) die Teilnahme an einer von schulz gegebenenfalls angebotenen Ersatz-Pauschalreise zu erklären.

Wenn der Reisende gegenüber schulz nicht oder nicht innerhalb der gesetzten, angemessenen Frist reagiert, gilt die Änderung bzw. Abweichung als angenommen. Hierüber, sowie über die erhebliche Änderung bzw. Abweichung einer besonderen Vorgabe wird der Reisende von schulz unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zusammen mit der Mitteilung über dessen Rechte nebst Fristsetzung zur Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise unterrichtet.

3.5 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Sofern die durchgeführte Ersatz-Pauschalreise oder geänderte Pauschalreise im Vergleich zur ursprünglich geschuldeten Pauschalreise nicht von mindestens gleichwertiger Beschaffenheit ist, ist der Reisepreis gemäß § 651m Abs. 1 BGB zu mindern; sofern schulz bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten entstehen, ist dem Reisenden der Differenzbetrag gemäß § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.

3.6 Eine Änderung der in der jeweiligen Reiseausschreibung angegebene Mindestteilnehmerzahl stellt keine Leistungsänderung dar, sofern schulz die Reise mit einer verringerten Teilnehmerzahl ohne Leistungseinschränkung und ohne Änderung des Reisepreises durchführt, außer die Reise wurde ausdrücklich als Gruppenreise ausgeschrieben oder der Reisende hat die Mindestteilnehmerzahl m ausdrücklich zur Buchungsgrundlage gemacht und schulz hat dies ausdrücklich bestätigt.

4. Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn, Vertragsübertragung (Ersatzperson)
4.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber schulz unter den am Ende der ARB angegebenen Kontaktdaten zu erklären. Falls die Reise über einen Reisemittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

4.2 Tritt der Reisende vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert schulz den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann schulz eine angemessene Entschädigung vom Reisenden verlangen. Dies gilt nicht, sofern der Rücktritt von schulz zu vertreten ist oder wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle derjenigen Vertragspartei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

4.3 schulz hat diesen ihm zustehenden Entschädigungsanspruch in den nachfolgenden Stornopauschalen festgelegt. Die Berechnung erfolgt unter Berücksichtigung des Zeitpunktes des vom Reisenden erklärten Rücktritts bis zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen und den zu erwartenden Erwerb durch eine anderweitige Verwendung der Reiseleistungen.

Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei schulz oder dem Reisemittler wie folgt berechnet:
a) bei Reisen mit Eigenanreise: 
 - bis 35. Tag vor Reisebeginn 20% 
 - vom 34. bis 26. Tag vor Reisebeginn 30% 
 - vom 25. bis 18. Tag vor Reisebeginn 50% 
 - vom 17. bis 8. Tag vor Reisebeginn 70% 
 - ab dem 7. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt der Reise 90% des Gesamtpreises.

b) bei Reisen inklusive Flugbeförderung: 
 - bis 35. Tag vor Reisebeginn 20% 
 - vom 34. bis 26. Tag vor Reisebeginn 40% 
 - vom 25. bis 18. Tag vor Reisebeginn 60% 
 - vom 17. bis 8. Tag vor Reisebeginn 80% 
 - ab dem 7. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt der Reise 90% des Gesamtpreises.

c) besondere Stornopauschale: 
 Sonderangebote/Specials, separat ausgewiesene Flüge, individuell ausgearbeitete Pauschalreisen sowie Gruppenreisen unterliegen besonderen Stornierungsbedingungen, auf die in der jeweiligen Reiseausschreibung bzw. im jeweiligen Angebot und der Reisebestätigung nach Art. 250 §§ 3, 6 EGBGB ausdrücklich hingewiesen wird.

4.4 Dem Reisenden bleibt es in jedem Fall unbenommen, schulz nachzuweisen, dass schulz durch den Rücktritt lediglich eine wesentlich niedrigere angemessene Entschädigung verlangen kann.

4.5 schulz behält sich vor, anstelle der vorstehenden Stornopauschalen eine höhere, konkret berechnete Entschädigung zu fordern, soweit schulz das Entstehen wesentlich höherer Aufwendungen als die jeweils anwendbare Stornopauschale nachweisen kann. In diesem Fall ist schulz verpflichtet, die geforderte 
Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, konkret zu beziffern und auf Verlangen des Reisenden zu begründen.

4.6 Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird von schulz ausdrücklich empfohlen. Diese ist nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages und kann bei einem Rücktritt vom Reisevertrag nicht erstattet werden; gleiches gilt für den Anteil einer in einem Versicherungspaket enthaltenen Reiserücktrittsversicherung.

4.7 Ist schulz infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, ist die Erstattung unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt zu leisten.

4.8 Das gesetzliche Recht des Reisenden, auf einem dauerhaften Datenträger gemäß § 651e BGB eine Vertragsübertragung auf einen anderen Reisenden zu erklären (Stellung eines Ersatzteilnehmers), bleibt durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt, sofern diese Mitteilung schulz nicht später als sieben Tage vor Reiseantritt zugeht. Im Übrigen haften der Ersatzteilnehmer und der Reisende schulz gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Ersatzteilnehmers entstehenden angemessenen und tatsächlich anfallenden Mehrkosten.

5. Umbuchungen durch den Reisenden vor Reisebeginn 
5.1 Ein rechtlicher Anspruch des Reisenden auf eine Änderung hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt selbstverständlich nicht, sofern eine Umbuchung aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter vorvertraglicher Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB nötig ist; eine solche Umbuchung wird für den Reisenden kostenfrei durchgeführt.

5.2 Umbuchungswünsche hinsichtlich des Reiseziels finden grundsätzlich nur dann Berücksichtigung, wenn das neue Reiseziel mindestens gleichwertig ist.

5.3 Sofern schulz auf Wunsch des Reisenden eine Umbuchung nach Ziffer 5.1 Satz 1 vornimmt, werden dem Reisenden bis zum 34. Tag vor Reiseantritt die schulz durch die Umbuchung entstehenden Aufwendungen in Rechnung gestellt, worunter insbesondere Umbuchungs- oder Stornokosten (bei nicht erstattbaren Tarifen) für gebuchte Flüge oder Übernachtungs- und sonstige Zielgebietsleistungen fallen. Diese entstehenden und nachweisbaren Aufwendungen werden dem Reisenden vor einer Umbuchung klar und deutlich mitgeteilt, ebenso wie ein aufgrund der Umbuchung geänderter Reisepreis aufgrund tagesaktueller Preise für die bei den Leistungsträgern von schulz nötigen Neubuchungen oder abweichender Saisonzeiten. Für jede erfolgte Umbuchung wird zusätzlich ein Umbuchungsentgelt in Höhe von 40 Euro für den seitens schulz entstandenen Arbeits- und Zeitaufwand je Reiseteilnehmer in Rechnung gestellt. Dem Reisenden bleibt es unbenommen schulz nachzuweisen, dass schulz durch die erfolgte Umbuchung nur eine wesentlich niedrigere angemessene Entschädigung für den Aufwand verlangen darf.

5.4 Spätere Umbuchungswünsche des Reisenden als in 5.3 geregelt, können, sofern ihre Durchführung möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziff. 4.3 zu den dort geltenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. 

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die schulz ordnungsgemäß angeboten hat, aus Gründen, die vom Reisenden zu vertreten sind, nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf eine anteilige Erstattung des Reisepreises. Gleiches gilt, wenn eine Leistung nicht in Anspruch genommen werden kann, da der Reisende bestimmte Voraussetzungen (z.B. gesundheitliche Vorgaben) nicht erfüllt, obwohl schulz seine vorvertraglichen Informationspflichten diesbezüglich erfüllt hat. schulz wird sich bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. schulz empfiehlt den Abschluss einer Reiseabbruch-Versicherung.
 
7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl und Kündigung durch schulz 
7.1 schulz kann wegen Nichterreichens einer Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn schulz

a) in der vorvertraglichen Unterrichtung hinsichtlich der  gebuchten Pauschalreise die Mindestteilnehmerzahl beziffert, sowie den Zeitpunkt angibt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, und

b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angibt.

Der Rücktritt ist dem Reisenden gegenüber spätestens an dem Tag, der in der vorvertraglichen Unterrichtung und der Reisebestätigung angegeben ist, zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren 
Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat schulz unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.

Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, hat schulz unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach erklärtem Rücktritt, durch den Reisenden geleistete Zahlungen zurückzuerstatten.

7.2 schulz kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch schulz nachhaltig stört oder sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Hierunter fallen insbesondere auch falsche Angaben zum Alter und Nichterfüllung von spezifischen Voraussetzungen für die jeweilige Reise, sofern schulz vorvertraglich darauf klar und deutlich hingewiesen hat. Die Kündigung von schulz ist ausgeschlossen, sofern ein vertragswidriges Verhalten aufgrund einer Verletzung von vorvertraglichen Informationspflichten entstanden ist. 

Kündigt schulz, so behält schulz den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die schulz aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von seinen Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

8. Mitwirkungspflichten des Reisenden
8.1 Reiseunterlagen
Der Reisende hat schulz oder seinen Reisemittler, bei dem er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. E-Ticket-Belege, Hotelvoucher) nicht innerhalb der von schulz mitgeteilten Frist erhält.

8.2 Mängelanzeige
schulz ist verpflichtet, dem Reisenden die Pauschalreise frei von Reisemängeln zu erbringen. Sollte dies nicht der Fall sein, ist der Reisende verpflichtet, einen Reisemangel schulz gegenüber unverzüglich anzuzeigen. Hierzu hat der Reisende seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von schulz vor Ort bekannt zu geben. Ist ein Vertreter von schulz vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, hat der Reisende die aufgetretenen Mängel schulz direkt gegenüber bekannt zu geben. Die Kontaktdaten eines vor Ort vorhandenen Vertreters von schulz nebst dessen Erreichbarkeit sowie die Kontaktdaten von schulz für eine Reisemängelanzeige sind der Reisebestätigung zu entnehmen. Der Reisende hat darüber hinaus die Möglichkeit, seine Mängelanzeige auch den Reisemittler, bei dem er die Pauschalreise gebucht hat, zu übermitteln.

Der Vertreter von schulz ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

Soweit schulz infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.

8.3 Fristsetzung vor Kündigung
Will ein Reisender den Pauschalreisevertrag wegen eines erheblichen Reisemangels der in § 651i BGB bezeichneten Art nach § 651l BGB kündigen, so hat der Reisende schulz zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe durch schulz verweigert wird oder eine sofortige Abhilfe notwendig ist.

8.4 Gepäckverspätung und -beschädigung
a) Der Reisende hat nach luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen bei Flugreisen Schäden an seinem Reisegepäck oder einen Gepäckverlust oder Gepäckverspätung unverzüglich vor Ort der zuständigen Fluggesellschaft mittels Schadensanzeige (P.I.R.) anzuzeigen und sich aus Nachweisgründen eine Bestätigung in Textform aushändigen zu lassen. Sowohl Fluggesellschaften als auch schulz lehnen in der Regel diesbezügliche Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt wurde. Die Schadenanzeige ist bei einer Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei einer Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten.

b) Darüber hinaus ist die Beschädigung, der Verlust bzw. die Gepäckverspätung unverzüglich schulz gem. den Ausführungen in Ziffer 8.2 bekannt zu geben. Eine Bekanntgabe an schulz entbindet den Reisenden nicht von der Pflicht der fristgemäßen Schadenanzeige an die zuständige Fluggesellschaft gemäß lit. a).

9. Beschränkung der Haftung
9.1 Die vertragliche Haftung von schulz für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit diese nicht schuldhaft herbeigeführt wurden. Gelten für eine Reiseleistung internationale Übereinkünfte oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungserbringer nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch schulz gegenüber dem Reisenden hierauf berufen. Sofern sich aus internationalen Übereinkünften oder auf diesen beruhenden gesetzlichen Vorschriften weitergehende Ansprüche ergeben, bleiben diese von der Haftungsbeschränkung unberührt.

9.2 schulz haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wie z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und der Adresse des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass diese für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von schulz sind. schulz haftet jedoch für diese Leistungen, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten seitens schulz ursächlich waren.

9.3 schulz haftet nicht für Leistungen, die durch den Reisenden im Rahmen der Pauschalreise in Anspruch genommen werden und nicht von schulz oder deren Vertreter vor Ort, sondern beispielsweise durch das Hotel oder andere Personen oder Firmen in eigener Verantwortung vermittelt oder veranstaltet werden.

10. Geltendmachung von Ansprüchen, Verbraucherstreitbeilegung
10.1 Ansprüche nach den §§ 651i Abs. 3 Nr. 2, 4-7 BGB hat der Reisende gegenüber schulz geltend zu machen. Die Geltendmachung kann durch den Reisenden auch über den Reisemittler, bei dem er die Pauschalreise gebucht hat, erfolgen. Es wird empfohlen, die Ansprüche auf einem dauerhaften Datenträger geltend zu machen.

10.2 Die reisevertraglichen Ansprüche des Reisenden verjähren in zwei Jahren; die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.

10.3 schulz weist nach § 36 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz) darauf hin, dass schulz nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt und hierzu auch gesetzlich nicht verpflichtet ist. Sollte sich nach Drucklegung eine gesetzliche Pflicht zur Teilnahme an einem solchen Streitbeilegungsverfahren ergeben oder sollte schulz freiwillig daran teilnehmen, wird schulz die Reisenden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger informieren.

Bei Vertragsschluss im elektronischen Rechtsverkehr wird auf die europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ verwiesen.

11. Pass-, Visa und Gesundheitsvorschriften
11.1 schulz unterrichtet die Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von eventuell notwendigen Visa, sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt.

11.2 Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn schulz nicht, nicht ausreichend oder falsch informiert hat.

11.3 schulz haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende schulz mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass schulz eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

12. Informationen zur Identität ausführender Luftfahrtunternehmen 
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet schulz, den Reisenden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaften sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist schulz verpflichtet, dem Reisenden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug bzw. die Flüge durchführen wird bzw. werden. Sobald schulz weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss schulz den Reisenden informieren. Wechselt die dem Reisenden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss schulz den Reisenden über den Wechsel informieren. schulz muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Reisende so rasch wie möglich über den Wechselunterrichtet wird.

Die Liste der Fluggesellschaften, denen der Betrieb in der EU untersagt ist (sog. „Black List“) kann auf folgender Internetseite abgerufen werden: https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de

13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
13.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und schulz findet deutsches Recht Anwendung.

13.2 Der Reisende kann schulz nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von schulz gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend. Für Klagen gegen Reisende, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sind, wird als Gerichtsstand der Sitz von schulz vereinbart, sofern diese ARB aufgrund eines fehlenden Rahmenvertrages zur Abwicklung von Geschäftsreisen für das Unternehmen des Reisenden anwendbar sind. Gleiches gilt für Reisende, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in einem Drittland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist

13.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Pauschalreisevertrag zwischen dem Reisenden und schulz anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Reisenden ergibt, oder

b) wenn und insoweit auf den Pauschalreisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Reisende angehört, für den Reisenden günstiger sind, als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

Reiseveranstalter:
schulz aktiv reisen e.K. / schulz sportreisen 
Inhaber Frank Schulz 
Bautzner Straße 39, 01099 Dresden

Tel. +49 (0)351 266 255 · Fax +49 (0)351 266 256

info@schulz-aktiv-reisen.de / info@schulz-sportreisen.de 
www.schulz-aktiv-reisen.de / www.schulz-sportreisen.de

Datenschutzhinweis:
Die im Rahmen der Buchung der Pauschalreise von den Reisenden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden elektronisch verarbeitet und von schulz aktiv reisen e.K. / schulz sportreisen, Inh. Frank Schulz und deren Leistungsträgern (Beförderungsunternehmen, Hotels, Incoming-Agenturen, Datenbankanbieter Einreise- und gesundheitspolizeilicher Vorschriften) genutzt und im weltweit genutzten Reservierungssystem (GDS) AMADEUS/SABRE verarbeitet und gespeichert, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Aufgrund eines US-Bundesgesetzes zur Terroristenfahndung sind die Fluggesellschaften gezwungen, die Flug- und Reservierungsangaben jedes Passagiers vor der Einreise in die USA der US-Transportsicherheitsbehörde (TSA) mitzuteilen. Ohne diese Datenübermittlung ist eine Einreise in die USA nicht möglich – dies betrifft auch Zwischenlandungen sowie Umsteigeflüge. Auch bei Flügen in andere Staaten, die lediglich den Luftraum der USA tangieren, müssen diese Daten ebenfalls zwingend übermittelt werden.

Die Vorschriften der DSGVO finden Anwendung. Die ausführlichen Datenschutzhinweise einschließlich der Rechte der Reisenden sind auf www.schulz-aktiv-reisen.de/Datenschutz hinterlegt, können unter den Kontaktdaten von schulz aktiv reisen e.K. / schulz sportreisen, Inh. Frank Schulz angefordert werden bzw. werden zum Zeitpunkt der Erhebung der Daten (Reiseanfrage / Reisebuchung) zur Verfügung gestellt.

Fernabsatzverträge:
schulz aktiv reisen e.K. / schulz sportreisen, Inh. Frank Schulz weist darauf hin, dass Buchungen von Pauschalreisen im Fernabsatz (z.B. telefonisch, per E-Mail) nicht nach den §§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB widerrufen werden können. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch dann, wenn der Vertrag über die Pauschalreise zwischen schulz aktiv reisen e.K. / schulz sportreisen, Inh. Frank Schulz und dem Reisenden, der Verbraucher ist, außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden.

Reiseversicherungen:
schulz aktiv reisen e.K. / schulz sportreisen, Inh. Frank Schulz empfiehlt generell den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung und einer Auslandsreise-Krankenversicherung einschließlich Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit.
 

Schwierigkeit: moderat

Moderate Touren bei denen durchschnittliche körperliche Anstrengungen in moderatem Umfang auftreten. Die Tageswanderetappen sind dabei nicht länger als 6 Stunden und extreme Temperaturen beeinträchtigen die Reise eher selten. Mit einfachen Unterkünften muss gerechnet werden. Aktivurlaub für Reisende, die sich sportlich unregelmäßig fit halten.