TADMTB Felix und Hilde geben Gas
Flussdurchquerung
TADMTB Axel auf altem Buchanka
Aussicht zum Pik Lenin

Pamir-Durchquerung mit dem Mountainbike via Bartang-Tal

Mit dem Mountainbike durch eines der schönsten und abenteuerlichsten Täler des gesamten Pamir

Highlights

  • Pamir-Durchquerung durch das Bartang-Tal
  • Gepäcktransport und technische Unterstützung durch Begleitfahrzeug
  • Begleitung durch erfahrene Mountainbike-Guides
  • Großes Finale: mit dem Mountainbike zum Basislager Pik Lenin

Fakten

  • Reiseart: Gruppenreise
  • Dauer: 14 Tage
  • Teilnehmer: 6–12
  • Reiseleitung: deutsch
  • Schwierigkeit:
  • Übernachtung:
  • Tourcode: TADBAR
  • ab 2490 EUR zzgl. Flug

Darum geht´s:

Der Pamir, der sich auf weit über 7000 Meter im Osten Tadschikistans erhebt, ist eine der spektakulärsten und zugleich einsamsten Hochgebirgsgegenden dieser Welt.

In acht Etappen durch das Bartang-Tal mit dem Mountainbike

Diese Reise führt von Duschanbe über den legendären Pamir Highway nach Rushan. Sie steigen auf Fahrräder um und radeln in acht Etappen durch das Bartang-Tal im Pamir hinauf zum 4020 m hoch gelegenen Karakul-See. Das Bartang-Tal, benannt nach dem gleichnamigen Fluss, ist eines der bestgehüteten Geheimnisse. Auf der Fahrt wechseln sich schroffe Felswände mit grünen Oasen ab. Die einzigartige Natur, die sich anfühlt wie auf einem anderen Planeten und die Abgeschiedenheit machen es zum Insidertipp.

Gipfelpanorama am Pik Lenin in Kirgistan

Auf der Fahrt zum Fuße des Pik Lenin (7134 m) erwartet Sie ein fantastisches Gipfelpanorama mit zahllosen 5000- und 6000-ern. Einen ganzen Tag können Sie im Jurtencamp am Fuße des gewaltigen Berges genüsslich entspannen oder Ausflüge unternehmen.

Fahrradbegeisterte haben diese Tour für Sie getestet

Einige Fahrradfreunde, darunter Diamir-Mitarbeiter, haben diese Reise für Sie getestet und waren auch von der grenzenlosen Gastfreundschaft der Pamiris beeindruckt. Unterwegs treffen Sie immer wieder Menschen, die trotz des einfachen Lebens, eine starke Lebensfreude ausstrahlen und sicher eröffnet es auch Ihnen einen ganz neuen Blickwinkel auf andere Kulturen und vielleicht sogar auf sich selbst.

Sie haben Fragen?

Ich helfe Ihnen gern weiter. Rufen Sie mich an.

Reiseleiter Olaf Schau
Olaf Schau
Reiseberatung Expeditionen, Pakistan

Meine Kollegen lachen, wenn ich erzähle, dass ich mal beim größten Reiseunternehmen in Deutschland, sogar mal in Österreich, gearbeitet habe. Das ist lange her, die „Gleise“ waren mir bald zu eingefahren und boten mir keinen Platz für Kreativität. Das konnte auch mein damals exzessives Faible für Skilanglauf-Marathons, lange Rennradtouren, auch Felsklettern und Laufen nicht kompensieren. Ich kam dann in einem Reisebüro zum Zug und eignete mir jegliches Wissen an, um es erfolgreich zu führen. In einer zweijährigen Auszeit radelte ich mit kompletter Ausrüstung über 12000 Kilometer nach Indien. Dann weiter durch Tibet über etliche 5000er Pässe, wandernd um den heiligen Berg Kailash und über den Himalaya. Ich lernte, dass es für jedes Problem (da gab es viele) eine Lösung gibt, wenn es auch manchmal dauert.
Seit 2010 wirbele ich bei Diamir und bin mit Herz und Begeisterung dabei; bereite organisatorisch den Weg für die möglichst perfekte Reise, welche überwiegend aktiv mit Bergen und Abenteuer sein dürfen.
Mit meiner Familie und den 3 Kindern bin ich gern draußen unterwegs: Radtour in Portugal, Backpacking in Vietnam, Rucksack-Baudentour mit Langlaufski im Riesengebirge, Paddeltouren, Wandern und Klettern.
Meine Lieblingsjahreszeit ist der Winter mit Schnee, da muss ich raus auf die schmalem Latten! Meine Augen leuchten bei Erzgebirgsüberquerung, 24-Stunden Skimarathon, Vasaloppet. Seit 1998 organisiere ich nebenbei die Fichkona – mein Baby – ein über 600 km langer Radmarathon, nonstop in 24 Stunden; selbst 5x erfahren. Mehr

4 Bewertungen

Die dargestellte Bewertung ergibt sich automatisch aus allen von unseren Reisegästen nach Reiseende ausgefüllten Online-Fragebögen.

TADMTB Felix in Savnob

Das Besondere an dieser Reise

  • 8 Etappen, 491 km Fahrstrecke, 5330 Höhenmeter
  • Von Diamir-Mitarbeitern eingehend getestet
Status Termin Bis Preis Details Informationen

Termine 2024

26.08.24 – 08.09.24 2490 EUR EZZ: 150 EUR
Deutsch-englisch sprechende Reiseleitung

Zusatzkosten

  • Internationale Flüge: ab 800 EUR
  • Leihbike: auf Anfrage

Reiseverlauf

1. Tag

Ankunft Duschanbe – Stadtbesichtigung

Duschanbe

Ankunft am frühen Morgen in Duschanbe. Transfer ins Hotel und Zeit zum Ausruhen. Am frühen Nachmittag besichtigen Sie die Hauptstadt. Duschanbe ist das persische Wort für Montag, angelehnt an den am Montag stattfindenden Wochenmarkt, an dem die Stadt gegründet wurde. Heutzutage hat der Basar täglich geöffnet und Sie werden ihn gemeinsam erkunden. Mit einem Abendessen lassen Sie den Tag zusammen ausklingen. Übernachtung im Hotel.

1×F
2. Tag

Duschanbe – Kalaikum

Transport mit Jeeps

Die Anreise nach Khorog, dem Ausgangspunkt Ihrer Radreise, führt Sie zwei Tage in Geländewagen über den legendären Pamir Highway. Heute fahren Sie ein erstes 380 km langes Teilstück bis nach Kalaikum. Sie kommen am Nurek-Stausee vorbei und essen Mittag in einem landestypischen Gasthaus. Nach dem Mittagessen erreichen Sie die ersten Ausläufer des Pamirs und tauchen in die spektakuläre Gebirgswelt ein. Übernachtung im Homestay. (Fahrstrecke ca. 380 km).

1×(F/M/A)
3. Tag

Kalaikum – Rushan

Pamir Highway

Weitere 250 km auf dem größtenteils unbefestigten Pamir Highway liegen vor Ihnen. Der Weg führt durch die tiefe Schlucht, die der Panj, der Grenzfluss zu Afghanistan, in das Gebirge geschnitten hat. Am Nachmittag erreichen Sie Rushan und bereiten Ihre Fahrräder für den Start am nächsten Tag vor. Übernachtung im Homestay. (Fahrstrecke ca. 250 km).

1×(F/M/A)
4. Tag

1. Etappe: Rushan – Rasuj

TADMTB Gruppe im Bartang-Tal

Rushan liegt am Eingang des Bartang-Tals, welchem Sie von nun an fünf Tage quer durch das Hochgebirge folgen werden. Landschaftlich ist das Bartang-Tal eine der spektakulärsten Ecken des Pamirs: bar (weit) und tang (eng) wechseln sich hier ab und lassen Sie durch tief eingeschnittene Schluchten und weite Hochebenen fahren. Sie durchfahren heute das gleichnamige Dorf Bartang. Dort warten Hunderte Felsmalereien darauf, entdeckt zu werden. Ganz in der Nähe des Dorfes verbringen Sie Ihre erste Zeltnacht. Die Zeltlager sind komfortabel ausgestattet: Zweimannzelte zur Einzelnutzung, Duschzelt, Toilettenzelt, Gemeinschaftszelt mit Stühlen und Tischen. Übernachtung im Zelt. (Fahrstrecke Fahrrad ca. 64 km, 560 Hm).

1×(F/M/A)
5. Tag

2. Etappe: Rasuj – Red River

TADMTB Siponi im Bartang

Nach der ersten Nacht im Freien und einem reichhaltigen Frühstück geht es weiter. Sie erwartet heute ein Farbspiel der Natur. Steile Felswände in rot, gelb und grau wechseln sich mit den üppig grünen Oasen der Dörfer ab. In Basid, einem kleinen Dorf am Wegesrand, werden Sie einen Schrein zu Ehren eines lokalen Heiligen besuchen. Am Nachmittag folgen Sie dem spektakulären Wegverlauf durch das tief eingeschnittene Tal bis zum Red River, einem Zufluss des Bartangs, der rotes Sediment befördert. Übernachtung im Zelt. (Fahrstrecke Fahrrad ca. 60 km, 700 Hm).

1×(F/M/A)
6. Tag

3. Etappe: Red River – Savnob

Savnob Abfahrt 12%

Eine kurze, aber knackige Etappe liegt vor Ihnen. Auf dem Weg nach Savnob öffnet sich nach einigen Kilometern das Bartang-Tal und gibt die Blicke auf die umstehenden schneebedeckten Gipfel frei. Sie sind im weiten Teil des Tales angekommen (genannt „bar“). Ein steiler namenloser Pass mit ca. 400 Hm ist die letzte Hürde, bevor Savnob erreicht wird. Am Nachmittag erkunden Sie das Dorf und besichtigen seine antike Wehranlage, den Schrein und die nahe gelegenen Höhlen. Sie übernachten in einem traditionellen Pamir-Haus. Übernachtung im Homestay. (Fahrstrecke Fahrrad ca. 25 km, 650 Hm).

1×(F/M/A)
7. Tag

4. Etappe: Savnob – Tanimas

Camp am Tanimas

Nach einem ausgedehnten Frühstück heißt es Abschied nehmen von Savnob. Die Gastfreundschaft und Herzlichkeit der Menschen in diesem abgelegenen Bergdorf werden Ihnen noch lange in Erinnerung bleiben. Nach 35 km und einer Passüberquerung (ca. 300 Hm) erreichen Sie Gudara, die letzte Siedlung im Tal. Dort betreten Sie den Berg-Badachschan-Nationalpark. Auf den nächsten 150 km werden Sie nur einzelnen Hirten begegnen. Der von nun an zunehmend schlechter werdende Weg mit losem Geröll, Sanddünen und kleineren Flussdurchquerungen, führt Sie durch das breite Tal des Tanimas-Flusses. Auf einer üppig grünen Wiese werden Sie heute das Camp aufstellen und den Abend am Lagerfeuer ausklingen lassen. Übernachtung im Zelt. (Fahrstrecke Fahrrad ca. 55 km, 1000 Hm).

1×(F/M)
8. Tag

5. Etappe: Tanismas – Konkuibel

Hochplateau mit Muzkul-Kette

Gut an die Höhe angepasst verlassen Sie die Täler und fahren hinauf in den Ost-Pamir. Kurz nach dem Start beginnt der Aufstieg über die steile Piste zum Kök-Jar-Pass (3760 m). Nach 600 Höhenmetern und einer kurzen Abfahrt öffnet sich vor Ihnen das Pamir-Hochplateau. Die schier unendliche Weite und der atemberaubende Anblick der über 6000 m hohen Muzkol-Kette in der Ferne machen deutlich, warum der Pamir auch das „Dach der Welt“ genannt wird. Ihr letztes Nachtlager im Zelt errichten wir am Kokuibel-Fluss, der sich mit seinen umliegenden Wiesenflächen wie ein grünes Band durch die Landschaft zieht. Übernachtung Im Zelt. (Fahrstrecke Fahrrad ca. 61 km, 1050 Hm).

1×(F/M/A)
9. Tag

6. Etappe: Konkuibel – Karakul

Karakul Ortschaft

Am Vormittag erblicken Sie zum ersten Mal den Karakul-See (3923 m) in der Ferne. Er ist das größte Gewässer Tadschikistans und beherbergt trotz seiner Höhe eine Vielzahl von Tieren und Pflanzen. Gegen Mittag erreichen Sie den Pamir Highway. Untypisch für Mountainbiker, aber nach fünf Tagen und 300 km Schotter- und Geröllpiste freuen Sie sich über die hier gut asphaltierte Straße und rollen noch 20 Kilometer bis nach Karakul leicht bergab. Dort kehren Sie in ein kirgisisches Gästehaus ein. Nicht nur die Landschaft ändert sich im Ost-Pamir komplett, auch die Menschen und Kultur. In Karakul leben ausschließlich Kirgisen. Am Nachmittag haben Sie Zeit für Spaziergänge durch das Dorf oder zum Entspannen bei einer Tasse Tee im gemütlichen Gästehaus mit Banja (landestypische Sauna). (Fahrstrecke Fahrrad ca. 56 km, 400 Hm).

1×(F/M/A)
10. Tag

7. Etappe: Karakul – Bordobö

Rasst mit Aussicht auf die Pamir-Berge

Nach einem ausgiebigen Frühstück im Homestay fahren Sie weiter auf dem Pamir-Highway Richtung Osch. Die Straße führt immer an der chinesischen Grenze entlang und führt Sie über den Uy-Buloq-Pass hinauf zum tadschikischen Grenzposten. Nach der Ausreise aus Tadschikistan geht es hinauf zum Kyzyl-Art-Pass, dem höchsten Punkt der Reise auf 4250 m. Das Schwerste ist geschafft – Zeit für ein Foto. Ihre Beine können sich nun auf der Abfahrt zum 20 km entfernten kirgisischen Grenzposten entspannen. Und wieder einmal ändert sich die Landschaft komplett. Nach der Grenze tauchen Sie in die weiten Grassteppen Kirgistans ein, auf denen Pferde- und Schafsherden weiden und vereinzelt Jurten stehen. In Sary Tash erreichen Sie am späten Nachmittag das Gästehaus. (Fahrstrecke Fahrrad ca. 98 km, 850 Hm).

1×(F/M/A)
11. Tag

8. Etappe: Bordobö – Pik Lenin

Yurtenlager mit Blick auf den Pik Lenin

Die letzte Etappe führt Sie an den Fuß des 7134 m hohen Pik Lenin. Sie fahren durch das weitgezogene Alai-Hochtal, begrenzt durch den Pamir im Süden und das Alai-Gebirge im Norden. Mit seinen zahllosen 5000er- und 6000er-Gipfeln, bietet es eine atemberaubende Kulisse für die heutige Etappe. Am frühen Nachmittag eröffnet sich dann der Blick auf den Pik Lenin, den Sie auf Ihrer Fahrt zum Jurten-Camp nicht mehr aus den Augen verlieren. Geschafft! Hinter Ihnen liegen acht Etappen und knapp 500 km. Es ist Zeit zum Anstoßen! Im Camp am Fuße des Pik Lenin sind Sie bestens versorgt. Große beheizte Jurten und sogar eine Banja sorgen für einen kleinen Campingkomfort. Übernachtung in einer Jurte. (Fahrtstrecke Fahrrad ca. 65 km, 600 Hm).

1×(F/M/A)
12. Tag

Jurten-Camp am Pik Lenin

Jurte am Pik Lenin

„Entspannen und genießen“ heißt das Motto des heutigen Tages. Sie haben die Möglichkeit, die Umgebung zu Fuß oder mit dem Pferd zu erkunden oder einfach nur im Camp den Tag zu genießen. Heute verpacken Sie Ihre Räder in die Kartons und Koffer, die während der Tour auf den Fahrzeugen transportiert wurden. Bei einem guten kirgisischen Abendessen in der beheizten Jurte lassen Sie den letzten Abend in der Natur ausklingen. Übernachtung in einer Jurte.

1×(F/M/A)
13. Tag

Transfer nach Osch/Flug nach Bischkek

Blick auf Osch.

Nach dem Frühstück heißt es Abschied nehmen vom Pik Lenin. Sie fahren mit den Fahrzeugen zurück Richtung Pamir Highway und dann weiter nach Osch durch das Alai-Gebirge. Mit seinen roten Sandsteinfelsen, Wiesen und Waldflächen bietet es noch einmal eine herrliche Kulisse auf Ihrer Fahrt. In Osch haben Sie Zeit für einen Stadtspaziergang mit Basarbesuch, um letzte Souvenirs einzukaufen. Bei einem gemeinsamen Abendessen können Sie die gewonnenen Eindrücke noch einmal in Ruhe Revue passieren lassen. Von Osch fliegen Sie nach Bischkek (ca. 50 Minuten Flugzeit). Übernachtung im Hotel.

1×(F/M)
14. Tag

Rückflug nach Deutschland

Turkish Airlines – Top 10 Airline Worldwide

Zeitiger Transfer zum Flughafen und Rückflug nach Deutschland oder Anschlussprogramm.

1×F

Leistungen ab Duschanbe/an Bischkek

  • lokaler englischsprachiger MTB Guide
  • zusätzlicher Deutsch sprechender Guide ab 10 Teilnehmern
  • Inlandsflug Osch – Bischkek in Economy Class
  • alle Transfers und Fahrten in privaten Fahrzeugen
  • Gepäcktransport durch Begleitfahrzeug
  • lokales Begleitpersonal während der Tour (Guides, Koch, Fahrer)
  • Campingausrüstung (Isomatte, Campingtoilette, Duschzelt, Gemeinschaftszelt)
  • Zweimannzelte zur Einzelnutzung für jeden Teilnehmer
  • Vollverpflegung während der Radtour inklusive Snacks und Getränke (Tee, Wasser, Kaffee)
  • technischer Support bei Pannen sowie ein Ersatzfahrrad pro Gruppe
  • alle Eintritte und Genehmigungen laut Programm
  • alle Nationalparkgebühren laut Programm
  • 5 Ü: Gästehaus im MBZ (Gemeinschaftsbad)
  • 4 Ü: Zelt
  • 2 Ü: Hotel im DZ
  • 2 Ü: Jurte (Gemeinschafts-WC/Dusche)
  • Mahlzeiten: 14×F, 12×M, 10×A

nicht in den Leistungen enthalten

  • An-/Abreise
  • nicht genannte Mahlzeiten und Getränke
  • Flughafengebühren im Reiseland
  • Fahrrad (eigenes Fahrrad muss mitgebracht werden)
  • evtl. zusätzliche Snacks für die Radetappen
  • optionale Ausflüge
  • Trinkgelder
  • Persönliches

Reisen verursacht CO2
Wir kompensieren es!

Diese Reise verursacht einen CO2-Fußabdruck von 3015 kg. Gemeinsam mit unseren Freunden von Wilderness International kompensieren wir bereits 50 % dieser Emissionen durch aktiven Wildnisschutz in Kanada und Peru. Sind Sie dabei?

So funktioniert´s!

Veranstalter

Epic Trails
Feldstraße 13
98527 Suhl
Deutschland

Diese Reise wird von einem DIAMIR-Partner veranstaltet. Für Buchung und Durchführung dieser Reise gelten ausschließlich die AGB von Epic Trails.

Hinweise

Mindestteilnehmerzahl: 6, bei Nichterreichen Absage durch den Veranstalter bis 60 Tage vor Abreise möglich

Der Inlandsflug von Osch nach Bischkek wird überwiegend durch Air Manas bedient. Als Reiseveranstalter sind wir verpflichtet, Ihnen mitzuteilen, dass alle Luftfahrtunternehmen Kirgistans auf der Liste derjenigen Fluggesellschaften stehen, die keine Betriebserlaubnis für Langstreckenflüge in die EU haben. Die kirgisischen Behörden arbeiten intensiv an der Verbesserung und haben große Summen zur Verfügung gestellt, um von dieser Liste gestrichen zu werden. Air Manas ist eine sehr gute Airline, die zu 95 % die Strecke Bischkek – Osch und zurück bedient. Sie zählt nach einheimischen Vorgaben zu einer sicheren Airline.

Homestays (private Gästehäuser) sind teilweise recht einfach, bestehend aus einem oder mehreren Schlafräumen und einem Aufenthaltsraum. Die Unterbringung erfolgt oft direkt im Haus oder im Anbau der gastgebenden Familie. Zudem gibt es oft nur einfachste Außentoiletten und nur eingeschränkte Wasch- bzw. Duschmöglichkeiten.

Einzelzimmerzuschlag
Der Einzelzimmerzuschlag bezieht sich auf die Übernachtung in den Hotels in Duschanbe und Bischkek. In den Gästehäusern in Kalai-Kumb, Khorog, Garm-Chashma, Ishkashim, Karakul und Sary-Tash versuchen wir Einzelzimmerwünsche zu berücksichtigen, können die Einzelzimmerbelegung aber nicht garantieren. In den Jurten am Pik Lenin sind wir in Gruppen von maximal 5 Personen pro Jurte untergebracht. Die Jurten stehen nicht zur Einzelnutzung zur Verfügung. Während der Zeltnächte ist die Einzelnutzung eines Zweimannzeltes im Reisepreis enthalten.

Anforderungen

Die Durchquerung des Pamir, des zweithöchsten Gebirges der Welt, ist ein Highlight, erfordert aber auch eine sehr gute Kondition.

Ausdauer: schwer
Die Tour ist durch die klimatischen Bedingungen und insbesondere die Höhe konditionell sehr anspruchsvoll. Voraussetzung ist eine gute Kondition für Etappen mit bis zu 100 km. Sie sind an mehreren Tagen auf über 4000 Metern unterwegs. Durch die Höhe und das extreme Klima sind die Tagesetappen fordernd und werden von unseren Teilnehmern oft anstrengender empfunden als vergleichbare Etappen in den Alpen. Der Reiseverlauf gewährt eine schrittweise Höhenanpassung. Diese Tour ist keine Sportveranstaltung. Es ist genug Zeit zum Fotografieren oder Schieben, sollte es mal zu steil werden.

Fahrtechnik: leicht bis mittel
Die Tour ist fahrtechnisch einfach zu bewältigen. Sie fahren zu 30 % auf dem zumeist asphaltierten Pamir Highway. Zu 70% sind Sie auf Fahrwegen mit Schotter sowie teilweise Geröll und Sand unterwegs. Im Bartang-Tal müssen einige Flüsse durchquert werden.

In den meisten Gruppen herrscht ein unterschiedliches sportliches Niveau unter den Teilnehmer/innen. Das ist kein Problem, wir passen uns dem an. Die Touren sind so konzipiert, dass jede Etappe auch bei langsamer Fahrweise pünktlich zum Abendessen geschafft wird. Ambitionierte Fahrer können an vielen Teilstücken vorausfahren.

Zusatzinformationen

Leihräder im Pamir sind nur in Ausnahmefällen auf Anfrage möglich.

Mobilitätshinweis

Wir sind verpflichtet darauf hinzuweisen, dass diese Reise im Allgemeinen für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet ist. Im Einzelfall sprechen Sie uns bitte an.

Wissenswertes zu Ihrem Urlaubsland

Praktische Infos und Tipps erhalten Sie in unseren Länderinformationen sowie bei den jeweiligen Reisethemen.

TADMTB Gruppe im Bartang-Tal

Reiseberichte

Dirk Dannecker, 14.11.2019

Paar Handbreit unterm Himmel – Durchquerung des Pamir mit dem Mountainbike

Weiterlesen
Martin Herda, 05.02.2016

Pamir-Durchquerung mit dem Mountainbike

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Die Bilder zeigen eine Auswahl zur Verfügung stehender Zimmerkategorien. Ihre gebuchte Kategorie kann abweichend sein.

Epic Trails

Allgemeine Reisebedingungen (ARB) von EPIC TRAILS

Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter zu Stande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4 - 11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus.

1.Abschluss des Reisevertrages / Verpflichtung für Mitreisende
1.1.
Für alle Buchungswege gilt:
a) Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
b) Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
c) Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung des Reiseveranstalters vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.
1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch den Reiseveranstalter zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden eine Reisebestätigung schriftlich oder in Textform übermitteln.

2. Bezahlung
2.1 Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem Kunden der Sicherungsschein übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 60 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 8 genannten Grund abgesagt werden kann.
2.2 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.2 Satz 2 bis 5.5 zu belasten.

3. Leistungsänderungen
3.1 Abweichungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
3.3. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.
3.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen.

4. Preiserhöhung
Nachträgliche Preiserhöhungen nach Vertragsabschluss durch den Reiseveranstalter sind nicht zulässig.

5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Stornokosten
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.
5.3 Der Reiseveranstalter hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt berechnet:

Bis 90 Tage vor Reiseantritt 20 %,
ab 89 bis 60 Tage vor Reiseantritt 40 %,
ab 59 bis 30 Tage vor Reiseantritt 60 %,
ab 29 bis 15 Tage vor Reiseantritt 80 %,
ab 13 bis 7 Tage vor Reiseantritt 90 %,
ab 6 Tagen vor Reiseantritt oder Nichtantritt der Reise 100% des Reisepreises.

Die hier genannten prozentualen Entschädigungen gelten auch für die Stornierung von Zusatzleistungen (z.B. Mietfahrrad, Einzelzimmer, etc.).
5.4 Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.
5.5 Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
5.6 Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.

6. Umbuchungen
6.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziel, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann der Reiseveranstalter bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben. Bis 90 Tage vor Reiseantritt 30,00 €, bis 30 Tage vor Reiseantritt 50,00 €.
6.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 5.2 bis 5.5 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.

8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn er
a) in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat und
b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angibt oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung verweist.
Ein Rücktritt ist spätestens am 60. Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunden gegenüber zu erklären.
Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.
Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

9. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

10. Mitwirkungspflichten des Reisenden
10.1 Reiseunterlagen
Der Kunde hat den Reiseveranstalter zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält.
10.2 Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.
Versäumt der Reisende schuldhaft dem Reiseveranstalter einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein.
Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.
Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter des Reiseveranstalters am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter des Reiseveranstalters am Urlaubsort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit des Vertreters des Reiseveranstalters bzw. des Reiseveranstalters wird in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet.
Der Vertreter des Reiseveranstalters ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
10.3 Fristsetzung vor Kündigung
Will ein Kunde/Reisender den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651 c BGB bezeichneten Art nach § 651 e BGB oder aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, dem Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden/Reisenden gerechtfertigt wird.
10.4 Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung
Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt der Veranstalter dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck dem Vertreter des Reiseveranstalters bzw. dem Reiseveranstalter anzuzeigen.

11. Beschränkung der Haftung
11.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grobfahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit ein Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkung unberührt.
11.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind.
Der Reiseveranstalter haftet jedoch für Leistungen, welche die Beförderung des Reisenden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, oder wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich geworden ist.

12. Geltendmachung von Ansprüchen: Adressat, Ausschlussfristen
12.1 Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB hat der Kunde/Reisende spätestens innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen.
12.2 Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einem Samstag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
12.3 Die Geltendmachung kann fristwahrend gegenüber dem Reiseveranstalter unter der nachfolgend/vorstehend angegebenen Anschrift erfolgen.
12.4 Nach Ablauf der Frist kann der Kunde/Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
12.5 Die Frist aus 12.1 gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 10.3., wenn Gewährleistungsrechte aus den §§ 651c Abs. 3, 651d, 651e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen.

13. Verjährung
13.1 Ansprüche des Kunden/Reisenden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen.
13.2 Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.
13.3 Die Verjährung nach Ziffer 13.1 und 13.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einem Samstag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
13.4 Schweben zwischen dem Kunden/Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde/Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

14. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.
Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug bzw. die Flüge durchführen wird bzw. werden.
Sobald der Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss er den Kunden informieren.
Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird.
Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot („Black List“) ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air- ban/index_de.htm

15. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
15.1 Der Reiseveranstalter wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass- Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
15.2 Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
15.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Vertrags- und Rechtsverhältnisse zwischen dem Reiseveranstalter und dem Reisenden richten sich nach deutschem Recht. Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.

Reiseveranstalter:
Epic Trails, Inhaber: Stefan Ebert, Feldstraße 13, 98527
Suhl; Tel.: +49 (0) 3681 -8049191
Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen, jedoch zusätzlich buchbar, ihr Abschluss wir empfohlen. Bei Eintritt eines Versicherungsfalls ist die zuständige Versicherungsgesellschaft unverzüglich zu benachrichtigen. Der Reiseveranstalter ist mit der Schadenregulierung nicht befasst.

Stand: 01.07.2018

Schwierigkeit: schwer

Schwere Touren mit sportlichem Anspruch und mehrtägigen, überdurchschnittlichen körperlichen Anstrengungen, denen Sie auch mental gut gewachsen sein müssen. Die maximale Trekkingdauer pro Tag ist nicht länger als 10 Stunden. Eine Vielzahl von Zeltübernachtungen und Entbehrungen infolge auftretender klimatischer Extreme sind zu erwarten. Sie sollten im Alltag regelmäßig Sport treiben.