TADMTB Gruppe im Bartang-Tal
Felix mit MTB Hochebene
TADMTB Siponi im Bartang
Ishkashim mit Hindukush

Pamir-Durchquerung mit dem Mountainbike via Wakhan-Korridor

Anspruchsvolle Bike-Tour durch den beeindruckenden Wakhan-Korridor und ins Reich der Marco Polo Schafe

Highlights

  • Pamir-Durchquerung durch den Wakhan-Korridor
  • Gepäcktransport und technische Unterstützung durch Begleitfahrzeug
  • Begleitung durch erfahrene Mountainbike-Guides
  • Zorkul-See-Naturschutzgebiet und Gunt-Tal
  • Heiße Quellen von Garm Chachma und Bibi Fatima

Fakten

  • Reiseart: Gruppenreise
  • Dauer: 17 Tage
  • Teilnehmer: 6–12
  • Reiseleitung: deutsch-englisch
  • Schwierigkeit:
  • Übernachtung:
  • Tourcode: TADWAK
  • ab 2890 EUR zzgl. Flug

Darum geht´s:

Der Pamir, der sich auf weit über 7000 Meter im Osten Tadschikistans erhebt, ist eine der spektakulärsten und zugleich einsamsten Hochgebirgsgegenden dieser Welt.

In neun Etappen durch den Pamir mit dem Höhepunkt Wakhan-Korridor

Diese Reise führt von Duschanbe über den legendären Pamir Highway nach Khorog. Sie steigen auf Fahrräder um und radeln in acht Etappen durch den landschaftlich und geschichtlich äußerst interessanten Whakan-Korridor bis in den Ost-Pamir an den 4000 m hoch gelegenen Karakul-See. Einzigartige Bergstraßen, ursprüngliche Natur mit roten Felswänden, grünen Tälern und heiße Quellen werden Sie auf Ihrer Reise begleiten und begeistern.

Naturschutzgebiet Zorkul-See und Gunt-Tal

Stück für Stück gewinnen Sie an Höhe bis wir im Ost Pamir auf über 4000 Meter durch das Zorkul-
Naturschutzgebiet fahren. Entlang des Weges baden Sie mehrfach in heißen Quellen, Sie
unternehmen einen Ausflug in das Reich der Marko Polo Schafe und erleben spektakuläre historische
Stätten aus der Zeit der alten Seidenstraße. Nach einem Transfer fahren Sie die letzte Etappe durch
das Gunt-Tal zurück nach Khorog, dem Ausgangspunkt unserer Radreise. Unser lokales Begleitpersonal
übernimmt während der Tour mit Allradfahrzeugen den Gepäcktransport und versorgt Sie mit
köstlichem Essen. Sie fahren unsere Etappen mit einem leichten Tagesrucksack und bei Bedarf können
Teilstücke mit dem Auto zurückgelegt werden.

Fahrradbegeisterte haben diese Tour für Sie getestet

Einige Fahrradfreunde, darunter DIAMIR-Mitarbeiter, haben diese Reise für Sie getestet und waren auch von der grenzenlosen Gastfreundschaft der Pamiris beeindruckt. Unterwegs treffen Sie immer wieder Menschen, die trotz des einfachen Lebens, eine starke Lebensfreude ausstrahlen und sicher eröffnet es auch Ihnen einen ganz neuen Blickwinkel auf andere Kulturen und vielleicht sogar auf sich selbst.

Sie haben Fragen?

Ich helfe Ihnen gern weiter. Rufen Sie mich an.

Reiseleiter Olaf Schau
Olaf Schau
Reiseberatung Expeditionen, Pakistan

Meine Kollegen lachen, wenn ich erzähle, dass ich mal Lokführer war. Nicht wegen des Berufes, sondern weil das Fahren auf Gleisen nichts mit meinem exzessiven Faible für Skilanglauf-Marathons, lange Rennrad- und Paddeltouren, Felsklettern, Wandern und Laufen zu tun hat. Das merkte ich schnell selbst und kam in einem Reisebüro „zum Zug“, eignete mir alles Wissen an, um es erfolgreich zu führen. In einer 2-jährigen Auszeit radelte ich über 34.000 Kilometer nach Indien, weiter durch Tibet über mehrere 5000er Pässe, wanderte um den Heiligen Berg Kailash und über den Himalaya. Ich habe gelernt, dass es für jedes Problem (da gab es viele) eine Lösung gibt, wenn es auch manchmal dauert. Auch mit meiner Familie bin ich immer draußen unterwegs. Meine Lieblingsjahreszeit ist der Winter – dann muss ich raus auf die schmalen Latten! Am liebsten zu Erzgebirgsüberquerungen und 24-Stunden-Skimarathons. Seit 1998 organisiere ich die Fichkona – mein Baby – ein über 600 Kilometer langer Radmarathon vom Fichtelgebirge zum Kap Arkona, nonstop in 24 Stunden. Fünfmal bin ich selbst mitgefahren. Mehr

4 Bewertungen

Die dargestellte Bewertung ergibt sich automatisch aus allen von unseren Reisegästen nach Reiseende ausgefüllten Online-Fragebögen.

Radfahrer im Wakhan Korridor

Das Besondere an dieser Reise

  • 9 Etappen, 550 km Fahrstrecke, 6700 Höhenmeter
  • Von Diamir-Mitarbeitern eingehend getestet
Status Termin Bis Preis Details Informationen

Termine 2024

15.06.24 – 01.07.24 2890 EUR EZZ: 185 EUR
Deutsch-englisch sprechende Reiseleitung

Zusatzkosten

  • Internationale Flüge: ab 800 EUR
  • Leihbike: auf Anfrage

Reiseverlauf

1. Tag

Ankunft Duschanbe – Stadtbesichtigung

Familie in Duschanbe

Ankunft am frühen Morgen in Duschanbe. Transfer ins Hotel und Zeit zum Ausruhen. Am frühen Nachmittag besichtigen Sie die Hauptstadt. Duschanbe ist das persische Wort für Montag, angelehnt an den am Montag stattfindenden Wochenmarkt, an dem die Stadt gegründet wurde. Heutzutage hat der Basar täglich geöffnet und Sie werden ihn gemeinsam erkunden. Mit einem Abendessen lassen Sie den Tag zusammen ausklingen. Übernachtung im Hotel.

1×F
2. Tag

Duschanbe – Kalaikum

Transport mit Jeeps

Die Anreise nach Khorog, dem Ausgangspunkt Ihrer Radreise, führt Sie zwei Tage in Geländewagen (Toyota Landcruiser oder ähnlich) über den legendären Pamir-Highway. Heute fahren Sie ein erstes 250 km langes Teilstück bis nach Kalaikum. Der original Pamir-Highway verläuft hier über en Kaburabot-Pass (3258m). Die Strecke ist in einem desolaten Zustand, weshalb dieser Abschnitt nur wenig genutzt wird. Stattdessen fahren die meisten Fahrzeuge über die Südroute (Kulob), welche Sie auf der Rückreise wählen. Zum Mittagessen erreichen Sie die ersten Ausläufer des Pamirs und tauchen ein in die spektakulären Gebirgswelt. Sie erreichen Ihr Gästehaus am späten Nachmittag. Dort sind Sie in Mehrbettzimmern untergebracht. (Fahrzeit ca. 6-7h, 250 km).

1×(F/M/A)
3. Tag

Kalaikum – Khorog

Entlang des Pamir Highways

Weitere 250 km auf dem größtenteils unbefestigten Pamir Highway liegen vor Ihnen. Der Weg führt durch die tiefe Schlucht, die der Panj, der Grenzfluss zu Afghanistan, in das Gebirge geschnitten hat. Am Nachmittag erreichen Sie Khorog und bereiten Ihre Fahrräder für den Start am nächsten Tag vor. Übernachtung im Homestay. (Fahrzeit ca. 4-5h, 250 km).

1×(F/M/A)
4. Tag

1. Etappe: Khorog – Garm Chashma

Garm Shashma

Die Fahrradreise beginnen Sie in Khorog. Nach einem kurzen Stadtspaziergang am Vormittag, starten Sie Richtung Süden und folgen dem Panj flussaufwärts. Bei größtenteils geteerter Straße und wenig Verkehr genießen Sie die Ausblicke und nutzen die heutige Etappe um sich einzufahren. Ihr Ziel ist die heiße Quelle “Garm Chachma“. Die 60 Grad heiße Quelle ist in ein Bassin gefasst, von wo aus man den Ausblick über das Panj-Tal genießen kann. (Fahrstrecke Fahrrad ca. 45 km, 850 Hm).

1×(F/M/A)
5. Tag

2. Etappe: Garm Chashma – Ishkashim

Ishkashim mit Hindukush

Der heutige Tag beginnt mit einer Abfahrt. Von den heißen Quellen geht es wieder hinab ins Panj-Tal. Auf größtenteils ebener Strecke entlang des Flusses gelangen Sie nach Ishkashim. Auf dem Weg erleben Sie, was auch Marco Polo seiner Zeit so nachhaltig beeindruckt hat: die mächtigen Berge des Hindukusch, die im Süden immer deutlicher auftauchen und mit ihrer Schönheit und Wucht immer wieder zum Anhalten animieren. In Ishkashim schlafen Sie in einem typischen Pamir-Gästehaus. Bei leckerer lokaler Küche genießen Sie den Abend. Übernachtung im Homestay. (Fahrstrecke Fahrrad ca. 74 km, 850 Hm).

1×(F/M/A)
6. Tag

3. Etappe: Ishkashim – Vrang

Stupa in Vrang

In Ishkashim sind Sie am Panj-Knick angekommen. Der Fluss hat hier seinen südlichsten Punkt erreicht und biegt Richtung Osten ab. Sie folgen dem Flusslauf auf der wenig befahrenen Schotter- und Asphaltpiste. Bei gutem Wetter erblicken Sie schon bald die buchstäblich höchste Ehrung für die beiden Klassiker der kommunistischen Lehre, den Pik Marx (6723 m) und den Pik Engels (6507 m). Bei Kilometer 72 verlassen Sie die Hauptstraße und fahren ca. 5 Kilometer und 300 Höhenmeter hinauf zum Gästehaus. Ganz in der Nähe befinden sich die heißen Quellen Bibi-Fatima, in denen Sie nach den Anstrengungen baden gehen können. Übernachtung im Homestay. (Fahrstrecke Fahrrad ca. 76 km, 1350 Hm).

1×(F/M/A)
7. Tag

4. Etappe: Vrang – Hissor

Wakhan-Korridor

Der heutige Tag beginnt mit der Besichtigung eines historischen Highlights. Die Festung Jamchun thront auf 3000 m über dem Panj-Tal und ist mit 900 x 300 Metern eine der größten Festungsanlagen im Pamir. Erbaut 300 v. Chr. zeugt sie von der umfangreichen Geschichte, die dieses Tal früher als Handelsroute erlebt hat. Auf der relativ kurzen Strecke von nur 45 km nach Hissor erwarten Sie heute noch zahlreiche weitere Sehenswürdigkeiten: ein Pamir-Museum von Muborak Vakhani, ein buddhistisches Kloster und zahlreiche Schreine. Übernachtung im Homestay. (Fahrstrecke Fahrrad ca. 46 km, 400 Hm).

1×(F/M/A)
8. Tag

5. Etappe: Hissor – Khargush

Hirten nahe des Wakhan

Hissor liegt am Zusammenfluss von Whakan und Pamir. Zusammen bilden sie ab hier den Panj. Im geografischen Sinne beginnt hier auch der eigentliche Whakan-Korridor. Von hier aus geht die Tour weiter Richtung Ost-Pamir. Ein knackiger Anstieg mit ca. 300 Hm erwartet Sie gleich am Morgen. Von der Passhöhe werden Sie mit einem sensationellen Ausblick über das große Flussdelta belohnt. Mit etwas Glück sehen Sie im weiteren Verlauf Karawanen jenseits des Flusses. Unterhalb des Khargush-Passes (4344 m) verbringen Sie heute Ihre erste Zeltnacht. Das Zeltlager ist komfortabel ausgestattet: Zweimannzelte zur Einzelnutzung, Duschzelt, Toilettenzelt, Gemeinschaftszelt mit Stühlen und Tischen. Übernachtung Im Zelt. (Fahrstrecke Fahrrad ca. 62 km, 1400 Hm).

1×(F/M/A)
9. Tag

6. Etappe: Khargush – Zorkul-See

Panorama der 7000m Gletscherberge

Nach dem Frühstück fahren Sie zur 15 Kilometer entfernten Grenz- und Wachstation Kargush. Hier trennen sich die Wege auf. Der Hauptstraße folgende geht es hoch zum gleichnamigen Kargush-Pass (4344 m). Sie folgen aber der Straße Richtung Osten in das Zorkul-Naturschutzgebiet. Der Zorkul-See wird Ihr heutiges Etappenziel. Der Weg dorthin führt entlang des Zorkul-Flusses durch wunderschöne Flussauen und die weitläufige Hochebene, begrenzt im Süden durch die über fünftausend Meter hohen Berge des kleinen Pamirs. Stück für Stück gewinnen Sie an Höhe. Es gibt zwar heute keinen größeren Pass oder längere Steigungen zu absolvieren, dennoch summieren sich die Höhenmeter heute und machen den Tag zu einer echten Herausforderung. Am Zorkul-See werden Sie auf 4180 m das höchste Camp der Tour erreichen. Das Panorama des kleinen Pamir mit seinen Fünftausendern und das Gefühl dem Ende der Welt immer näher zu kommen, machen diese Etappe zu einem unvergesslichen Erlebnis. (Fahrstrecke Fahrrad ca. 62 km, 850 Hm).

1×(F/M/A)
10. Tag

7. Etappe: Zorkul-See – Jarti Gumbez

Hochsteppe im Pamir

Nach einem ausgiebigen Frühstück im Camp geht es weiter mit dem Rad entlang des Zorkul-Sees bis zum Kuk-Dzhigit-See, an dem Sie Mittagspause machen.
Spätestens jetzt sind Sie im Reich der Marco Polo Schafe angekommen und können mit dem Fernglas und etwas Glück die seltenen Tiere beobachten. Sie kommen im Laufe des Vormittags außerdem an einer alten sowjetischen Militär- und Radarstation vorbei, sehen Petroglyphen und treffen einzelne Viehhirten. Nach dem Mittag steht der höchste Punkt unserer Reise an. Es gilt einen namenlosen Pass von 4420 Metern zu überwinden. Durch die bereits erreichte Höhe von über 4200 Metern ist der Aufstieg weniger anstrengend als zu erwarten. Nach einer 15 Kilometer langen Abfahrt über eine Schotterpiste erreichen Sie das Gästehaus an den heißen Quellen von Jarti Gumbez. Der Pass ist für Sie aber auch der Übergang in den kirgisischen Teil des Pamirs. Sie sind heute in einem privaten Gästehaus bei kirgisischen Gastgebern untergebracht. Sie haben sogar einen eigenen kleinen „Spa-Bereich“ mit Schwimmbecken angelegt. Sie sind hier in Mehrbettzimmern untergebracht und bekommen ein leckeres Abendessen aus der kirgisischen Hausmannskost serviert. Übernachtung im Homestay. (Fahrstrecke ca. 58 km, 770 Hm).

1×(F/M/A)
11. Tag

Pausentag in Jarti Gumbez

Pamir Highway

„Die Serengeti Zentralasiens“ so könnte man den Zorkul-Naturpark wohl auch nennen. Hier lebt die größte Population des Marco Polo Wildschafs. Große Herden ziehen durch die Berge und kommen morgens hinunter in die Niederungen zum Weiden. Um die Tiere zu beobachten fahren Sie am frühen Morgen noch vor dem Frühstück mit dem Auto in die abgelegenen Seitentäler Richtung chinesische Grenze. Mit etwas Glück können Sie die unter Schutz stehenden Wildschafe beobachten. Ein Fernglas im Gepäck und/oder Teleobjektiv sind hier sehr hilfreich. Nach einem Frühstücks-Picknick erkunden Sie die Gegend weiter zu Fuß. Das Verweilen in dieser entlegenen Gegend lohnt sich: weite Täler, hohe vergletscherte Berge und absolute Stille tragen von ganz allein zur Entspannung und inneren Ruhe bei. Nach dem Mittag im Guesthouse lassen Sie den Tag entspannt ausklingen. Der „Pamir-Spa“ ist dafür perfekt geeignet. Übernachtung wie am Vortag.

1×(F/M/A)
12. Tag

Transfer nach Jelondi

TADMTB Pose

Nach dem Frühstück im Gästehaus geht es dann mit den Fahrzeugen weiter auf eine ca. 220 Kilometer lange Fahrt zurück auf den Pamir Highway Richtung Khorog dem Beginn der Radreise. Der Zwischenstopp am alten sowjetischen Shorbulog-Observatorium ist bei gutem Wetter Pflicht, denn von dort sieht man an klaren Tagen den 7509 Meter hohen Muztag Ata. Er liegt in China und sein Name heißt übersetzt „Vater der Eisberge“. Über den Koitezek-Pass (4122 m) führt der Pamir Highway zurück in den Westpamir. Das Tagesziel Jelondi liegt am oberen Ausgang des Gunt Tals auf 3500 Meter. Hier befinden sich die namensgebenden heißen Quellen, in den Sie am Abend baden können. (Fahrzeit ca. 5-6h, 220 km).

1×(F/M/A)
13. Tag

8. Etappe: Jelondi – Vuzh

Straßenschuild Pamir Highway

Den Abschluss Ihrer Radreise durch den Pamir bildet die Abfahrt durch das Gunt-Tal an den Start der Reise nach Khorog. Die knapp 130 Kilometer teilen Sie in zwei Etappen auf und fahren so den Großteil der hart erkämpften Höhenmeter in den Ostpamir wieder hinab. An beiden Tagen fahren Sie zirka 1000 Höhenmeter hinab und müssen kaum ernsthafte Steigungen erklimmen. Die vielen Begegnungen mit Einheimischen und die wunderschöne Landschaft des Gunt-Tals mit seinen zahlreichen Gletschern machen die letzten beiden Tage zu echten Genussetappen am Ende der Reise. Sie übernachten heute in einem kleinen aber sehr feinen Gästehaus im typischen Pamirstil. (Fahrstrecke Fahrrad ca. 75 km, 200 Hm).

1×(F/M/A)
14. Tag

9. Etappe: Vuzh – Khororg

Pamir Mountainbike-Abenteuer

Tag zwei der Gunttal-Abfahrt und letzter Radtag der Reise – wir laden noch einmal zum Genießen ein! Sie kommen am frühen Nachmittag in Khorog an und haben genug Zeit für ein ausgiebiges Mittag sowie zum Entspannen im Hotel oder dem nahegelegenen Park. Am Nachmittag verpacken Sie die Räder im Hotel transportsicher für die Heimreise. Beim Abendessen auf der Dachterrasse des Hotels stoßen Sie auf die zurückgelegte Radstrecke an. An diesem Ort begann 11 Tage zuvor Ihre Radreise. (Fahrstrecke Fahrrad ca. 55 km, 300 Hm).

1×(F/M/A)
15. Tag

Fahrt von Khorog nach Kalaikum

Auf dem Pamir Highway zwischen Khorog und Kalaikum

Mit dem Geländewagen geht es zurück nach Duschanbe. Wie auch auf der Hinfahrt in den Pamir nehmen Sie sich zwei Tage für den Transfer Zeit. Zu lang ist die Strecke komplett nach Duschanbe. Auch ein zweites Mal bleibt diese Strecke an keiner Stelle uninteressant. Die Blicke nach Afghanistan, die sagenhafte Landschaft des Pamirs und die abenteuerliche Straße lassen die Fahrt nicht langweilig werden. Sie starten früh und kommen am frühen Nachmittag nach Kalaikum in das bekannte gemütliches Gästehaus. (Fahrzeit ca. 4-5h, 250 km).

1×(F/M/A)
16. Tag

Transfer Kalaikum – Duschanbe

Nurek-Stausee

Den zweiten Teil der Rückfahrt durch den Pamir bewältigen Sie auf der Südroute des Pamir-Highway. Fast die komplette Strecke bis Duschanbe ist asphaltiert. Mit kurzen Stopps zum Mittagessen sowie am Nurek Stausee, erreichen Sie Duschanbe am späten Nachmittag. Am Abend lassen Sie die Reise bei einem gemeinsamen Abendessen in einem Restaurant noch einmal Revue passieren. (Fahrstrecke 370 km).

1×(F/M)
17. Tag

Rückflug nach Deutschland

Turkish Airlines über Istanbul

Zeitiger Transfer zum Flughafen und Rückflug nach Deutschland oder Anschlussprogramm.

Leistungen ab/an Duschanbe

  • lokaler englischsprachiger MTB-Guide
  • zusätzlicher Deutsch sprechender Guide ab 10 Teilnehmern
  • alle Transfers und Fahrten in privaten Fahrzeugen
  • Gepäcktransport durch Begleitfahrzeug
  • lokales Begleitpersonal während der Tour (Guides, Koch, Fahrer)
  • Campingausrüstung (Isomatte, Campingtoilette, Duschzelt, Gemeinschaftszelt)
  • Vollverpflegung während der Radtour inklusive Snacks und Getränke (Tee, Wasser, Kaffee)
  • Zweimannzelte zur Einzelnutzung für jeden Teilnehmer
  • technischer Support bei Pannen sowie ein Ersatzfahrrad pro Gruppe
  • alle Eintritte und Genehmigungen laut Programm
  • alle Nationalparkgebühren laut Programm
  • 9 Ü: Gästehaus im MBZ (Gemeinschaftsbad)
  • 3 Ü: Hotel im DZ
  • 2 Ü: Gästehaus im DZ (Gemeinschaftsbad)
  • 2 Ü: Zelt
  • Mahlzeiten: 16×F, 15×M, 14×A

nicht in den Leistungen enthalten

  • An-/Abreise
  • nicht genannte Mahlzeiten und Getränke
  • Flughafengebühren im Reiseland
  • Fahrrad (eigenes Fahrrad muss mitgebracht werden)
  • evtl. zusätzliche Snacks für die Radetappen
  • optionale Ausflüge
  • Trinkgelder
  • Persönliches

Reisen verursacht CO2
Wir kompensieren es!

Diese Reise verursacht einen CO2-Fußabdruck von 3040 kg. Gemeinsam mit unseren Freunden von Wilderness International kompensieren wir bereits 50 % dieser Emissionen durch aktiven Wildnisschutz in Kanada und Peru. Sind Sie dabei?

So funktioniert´s!

Veranstalter

Epic Trails
Feldstraße 13
98527 Suhl
Deutschland

Diese Reise wird von einem DIAMIR-Partner veranstaltet. Für Buchung und Durchführung dieser Reise gelten ausschließlich die AGB von Epic Trails.

Hinweise

Mindestteilnehmerzahl: 6, bei Nichterreichen Absage durch den Veranstalter bis 60 Tage vor Abreise möglich

Homestays (private Gästehäuser) sind teilweise recht einfach, bestehend aus einem oder mehreren Schlafräumen und einem Aufenthaltsraum. Die Unterbringung erfolgt oft direkt im Haus oder im Anbau der gastgebenden Familie. Zudem gibt es oft nur einfachste Außentoiletten und nur eingeschränkte Wasch- bzw. Duschmöglichkeiten.

Einzelzimmerzuschlag
Der Einzelzimmerzuschlag bezieht sich auf die Übernachtung in den Hotels in Duschanbe, Khorog und Bischkek. In den Gästehäusern in Kalai-Kumb, Garm-Chashma, Ishkashim, Yamchun, Langar, Zorkul und Vudz versuchen wir Einzelzimmerwünsche zu berücksichtigen, können die Einzelzimmerbelegung aber nicht garantieren. Während der Zeltnächte ist die Einzelnutzung eines Zweimannzeltes im Reisepreis enthalten.

Infrastruktur im Pamir
Der Pamir ist infrastrukturell schlecht erschlossen und viele Straßen sind in einem desolaten Zustand. Es kann daher vorkommen, dass wir die Straßen nicht passieren können (z.B. witterungsbedingt, Verkehrssituation). Es kann daher zu Veränderungen im Programmablauf kommen. Das Programm wie oben aufgeführt, stellt die optimale Variante dar. Unsere Reisetermine orientieren sich an den meist zu dieser Zeit günstigen Wetterverhältnissen vor Ort.

Anforderungen

Die Durchquerung des Pamir, des zweithöchsten Gebirges der Welt, ist ein Highlight, erfordert aber auch eine sehr gute Kondition.

Ausdauer: schwer
Die Tour ist durch die klimatischen Bedingungen und insbesondere die Höhe konditionell sehr anspruchsvoll. Voraussetzung sind eine gute Kondition für Etappen mit bis zu 100 km. Sie sind an mehreren Tagen auf über 4000 Metern unterwegs. Durch die Höhe und das extreme Klima sind die Tagesetappen fordernd und werden von unseren Teilnehmern oft als anstrengender empfunden als vergleichbare Etappen in den Alpen. Der Reiseverlauf gewährt eine schrittweise Höhenanpassung. Diese Tour ist keine Sportveranstaltung. Es ist genug Zeit zum Fotografieren oder Schieben, sollte es mal zu steil werden.

Fahrtechnik: leicht bis mittel
Die Tour ist fahrtechnisch einfach zu bewältigen. Sie fahren zu 30 % auf dem zumeist asphaltierten Pamir Highway. Zu 70 % sind Sie auf Fahrwegen mit Schotter sowie teilweise Geröll und Sand unterwegs.

Durchschnittliche Etappenlänge mit dem Rad: 60 km/750 hm

In den meisten Gruppen herrscht ein unterschiedliches sportliches Niveau unter den Teilnehmern. Das ist kein Problem, wir passen uns dem an. Die Touren sind so konzipiert, dass jede Etappe auch bei langsamer Fahrweise pünktlich zum Abendessen geschafft wird. Ambitionierte Fahrer können an vielen Teilstücken vorausfahren.

Zusatzinformationen

Leihräder im Pamir sind nur in Ausnahmefällen auf Anfrage möglich.

Mobilitätshinweis

Wir sind verpflichtet darauf hinzuweisen, dass diese Reise im Allgemeinen für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet ist. Im Einzelfall sprechen Sie uns bitte an.

Wissenswertes zu Ihrem Urlaubsland

Praktische Infos und Tipps erhalten Sie in unseren Länderinformationen sowie bei den jeweiligen Reisethemen.

Die Bilder zeigen eine Auswahl zur Verfügung stehender Zimmerkategorien. Ihre gebuchte Kategorie kann abweichend sein.

Epic Trails

Allgemeine Reisebedingungen (ARB) von EPIC TRAILS

Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter zu Stande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4 - 11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus.

1.Abschluss des Reisevertrages / Verpflichtung für Mitreisende
1.1.
Für alle Buchungswege gilt:
a) Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
b) Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
c) Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung des Reiseveranstalters vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.
1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch den Reiseveranstalter zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden eine Reisebestätigung schriftlich oder in Textform übermitteln.

2. Bezahlung
2.1 Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem Kunden der Sicherungsschein übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 60 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 8 genannten Grund abgesagt werden kann.
2.2 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.2 Satz 2 bis 5.5 zu belasten.

3. Leistungsänderungen
3.1 Abweichungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
3.3. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.
3.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen.

4. Preiserhöhung
Nachträgliche Preiserhöhungen nach Vertragsabschluss durch den Reiseveranstalter sind nicht zulässig.

5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Stornokosten
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.
5.3 Der Reiseveranstalter hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt berechnet:

Bis 90 Tage vor Reiseantritt 20 %,
ab 89 bis 60 Tage vor Reiseantritt 40 %,
ab 59 bis 30 Tage vor Reiseantritt 60 %,
ab 29 bis 15 Tage vor Reiseantritt 80 %,
ab 13 bis 7 Tage vor Reiseantritt 90 %,
ab 6 Tagen vor Reiseantritt oder Nichtantritt der Reise 100% des Reisepreises.

Die hier genannten prozentualen Entschädigungen gelten auch für die Stornierung von Zusatzleistungen (z.B. Mietfahrrad, Einzelzimmer, etc.).
5.4 Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.
5.5 Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
5.6 Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.

6. Umbuchungen
6.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziel, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann der Reiseveranstalter bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben. Bis 90 Tage vor Reiseantritt 30,00 €, bis 30 Tage vor Reiseantritt 50,00 €.
6.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 5.2 bis 5.5 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.

8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn er
a) in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat und
b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angibt oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung verweist.
Ein Rücktritt ist spätestens am 60. Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunden gegenüber zu erklären.
Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.
Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

9. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

10. Mitwirkungspflichten des Reisenden
10.1 Reiseunterlagen
Der Kunde hat den Reiseveranstalter zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält.
10.2 Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.
Versäumt der Reisende schuldhaft dem Reiseveranstalter einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein.
Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.
Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter des Reiseveranstalters am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter des Reiseveranstalters am Urlaubsort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit des Vertreters des Reiseveranstalters bzw. des Reiseveranstalters wird in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet.
Der Vertreter des Reiseveranstalters ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
10.3 Fristsetzung vor Kündigung
Will ein Kunde/Reisender den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651 c BGB bezeichneten Art nach § 651 e BGB oder aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, dem Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden/Reisenden gerechtfertigt wird.
10.4 Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung
Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt der Veranstalter dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck dem Vertreter des Reiseveranstalters bzw. dem Reiseveranstalter anzuzeigen.

11. Beschränkung der Haftung
11.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grobfahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit ein Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkung unberührt.
11.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind.
Der Reiseveranstalter haftet jedoch für Leistungen, welche die Beförderung des Reisenden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, oder wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich geworden ist.

12. Geltendmachung von Ansprüchen: Adressat, Ausschlussfristen
12.1 Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB hat der Kunde/Reisende spätestens innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen.
12.2 Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einem Samstag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
12.3 Die Geltendmachung kann fristwahrend gegenüber dem Reiseveranstalter unter der nachfolgend/vorstehend angegebenen Anschrift erfolgen.
12.4 Nach Ablauf der Frist kann der Kunde/Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
12.5 Die Frist aus 12.1 gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 10.3., wenn Gewährleistungsrechte aus den §§ 651c Abs. 3, 651d, 651e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen.

13. Verjährung
13.1 Ansprüche des Kunden/Reisenden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen.
13.2 Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.
13.3 Die Verjährung nach Ziffer 13.1 und 13.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einem Samstag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
13.4 Schweben zwischen dem Kunden/Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde/Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

14. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.
Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug bzw. die Flüge durchführen wird bzw. werden.
Sobald der Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss er den Kunden informieren.
Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird.
Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot („Black List“) ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air- ban/index_de.htm

15. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
15.1 Der Reiseveranstalter wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass- Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
15.2 Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
15.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Vertrags- und Rechtsverhältnisse zwischen dem Reiseveranstalter und dem Reisenden richten sich nach deutschem Recht. Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.

Reiseveranstalter:
Epic Trails, Inhaber: Stefan Ebert, Feldstraße 13, 98527
Suhl; Tel.: +49 (0) 3681 -8049191
Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen, jedoch zusätzlich buchbar, ihr Abschluss wir empfohlen. Bei Eintritt eines Versicherungsfalls ist die zuständige Versicherungsgesellschaft unverzüglich zu benachrichtigen. Der Reiseveranstalter ist mit der Schadenregulierung nicht befasst.

Stand: 01.07.2018

Schwierigkeit: schwer

Schwere Touren mit sportlichem Anspruch und mehrtägigen, überdurchschnittlichen körperlichen Anstrengungen, denen Sie auch mental gut gewachsen sein müssen. Die maximale Trekkingdauer pro Tag ist nicht länger als 10 Stunden. Eine Vielzahl von Zeltübernachtungen und Entbehrungen infolge auftretender klimatischer Extreme sind zu erwarten. Sie sollten im Alltag regelmäßig Sport treiben.