Unterwegs im Land des Weihrauchs

21.12.2024 – 11.01.2025

Teilnehmer

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Reisepass
  1. Reisepassnummer (O ist immer eine Null)
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  3. Austellungsort
  4. gültig bis
  5. Die Schreibweise des Namens muss mit der maschinenlesbaren Zeile des Ausweisdokuments übereinstimmen.

Formblatt gem. Richtlinie (EU) 2015/2302 zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a BGB

Bedu Expeditionen Peter Franzisky, Johann-Karg-Str. 4 d, 85540 Haar, Tel. 089-6243 9791, Fax 089-6243 9885, e-Mail mail@bedu.de, http://www.bedu.de

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des BGB

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Bedu Expeditionen trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt Bedu Expeditionen über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall einer Insolvenz des Reiseveranstalters.

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

  • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
  • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
  • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
  • Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
  • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
  • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
  • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
  • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
  • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
  • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
  • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Bedu Expeditionen hat eine Insolvenzabsicherung mit der R-V Versicherung abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die zuständige Behörde (R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Telefon: +49 611 533-5859, www.ruv.de) kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Bedu Expeditionen verweigert werden.

Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de

Bedu Expeditionen

Allgemeine Reisebedingungen Bedu Expeditionen

Die nachstehenden Reisebedingungen werden Bestandteil des zwischen dem Reiseveranstalter und dem Kunden abgeschlossenen Pauschalreisevertrages i.S.d. § 651a BGB und ergänzen insoweit die gesetzlichen Bestimmungen. Sofern in den nachstehenden Bedingungen der etwas sonderliche Begriff „dauerhafter Datenträger“ verwendet wird, ist darunter gemäß § 126b BGB jedes Medium zu verstehen, dass es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und das geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben. Hierzu zählen unter anderem E-Mails, USB-Sticks, CD-ROMs, DVDs, Papier, Speicherkarten und Computerfestplatten.

1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, fernmündlich oder über elektronische Medien erfolgen kann, nachdem der Kunde vom Reiseveranstalter i.S. des Art.250 §§ 1-3 EGBGB ordnungsgemäß informiert wurde, bietet der Kunde Bedu Expeditionen Peter Franzisky (im folgenden Bedu Expeditionen) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich für 10 Tage an. Grundlage dieses Angebots ist die Reiseausschreibung durch Bedu Expeditionen. Orts- und Internetbeschreibungen anderer Anbieter sind für uns nicht bindend.
1.2 Bei einer Anmeldung für mehrere Reiseteilnehmer haftet der Anmelder für deren vertragliche Verpflichtungen wie für seine eigenen, sofern er dies durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung durch Bedu Expeditionen zustande und bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragschluss wird Bedu Expeditionen dem Kunden die Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln bzw. in den Fällen des Art. 250 §6 I EGBGB in Papierform übermitteln.
1.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Bedu Expeditionen vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt und sofern der Reiseveranstalter auf die Änderungen hingewiesen und im Übrigen seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat.
1.5 Reisevermittler wie Reisebüros sind nicht bevollmächtigt, vom Inhalt des Reisevertrages abweichende Zusicherungen zu geben.
1.6 Vermittelt Bedu Expeditionen ausdrücklich in fremdem Namen Fremdleistungen, wie Flüge und Mietwagen, so richten sich solche Verträge nach den Gesetzen und etwaigen Bedingungen dieses fremden Vertragspartners, soweit diese einbezogen wurden. Bei Vermittlung haftet Bedu Expeditionen nur für die ordnungsgemäße Vermittlung, nicht für die vertragsgemäße Leistung selbst.
1.7 Der Reiseveranstalter weist darauf hin, dass Buchungen von Pauschalreisen im Fernabsatz (z.B. telefonisch, per E-Mail) nicht nach den §§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB widerrufen werden können. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch dann, wenn der Vertrag über die Pauschalreise zwischen dem Reiseveranstalter und dem Kunden, der Verbraucher ist, außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden.

2. Zahlung 
2.1 Mit Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Der Restbetrag ist bei Gruppenreisen 20 Tage, bei individuellen Reisen ohne Mindestteilnehmerzahl 30 Tage vor Reiseantritt zu zahlen, wenn feststeht, dass die Reise nicht mehr wegen Nichterreichens einer Mindestteilnehmerzahl abgesagt werden kann. Bei kurzfristigen Buchungen innerhalb dieser Fristen wird der Gesamtreisepreis sofort nach Erhalt des Sicherungsscheines fällig. Bedu Expeditionen hat die Kundengelder bei der R+V Versicherung abgesichert.
2.2 Die vollständige Zahlung des Reisepreises ist Voraussetzung für die Aushändigung der Reiseunterlagen. Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet und zahlt der Kunde auch nach Mahnung und Nachfristsetzung nicht, kann Bedu Expeditionen vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt. Bedu Expeditionen kann als Entschädigung eine Rücktrittspauschale entsprechend Ziffer 5 verlangen.
2.3 Rücktritts-, Bearbeitungs-, Umbuchungs- oder Versicherungskosten sind sofort nach Erhalt der Rechnung fällig.

3. Leistungen
3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Katalog bzw. dem Detailprogramm von Bedu Expeditionen sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung und weiteren rechtsgültigen Vereinbarungen. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung durch Bedu Expeditionen.
3.2 Die im Katalog bzw. dem Detailprogramm enthaltenen Angaben sind für Bedu Expeditionen bindend. Wir können jedoch vor Vertragschluss eine Änderung erklären, über die der Reisende vor Vertragsschluss informiert wird. 
3.3 Beschriebene Tierbeobachtungen können nicht garantiert werden, da es sich um Naturerlebnisse mit freilebenden, wilden Tieren handelt, deren Verhalten nicht zu 100% vorhersehbar ist. Im Fall keiner Sichtung ist keine Erstattung des Reisepreises möglich.

4. Leistungsänderungen
4.1 Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden, nicht vorhersehbar waren und die von Bedu Expeditionen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4.2 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat Bedu Expeditionen den Kunden unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger zu informieren. Bei einer solchen erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn Bedu Expeditionen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung durch Bedu Expeditionen diesem gegenüber geltend zu machen. 

5. Rücktritt, Vertragsübertragung, Umbuchung oder Abbruch durch den Kunden
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist grundsätzlich formlos möglich. Dem Kunden wird jedoch empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Dem Rücktritt steht der Fall gleich, dass ein Reiseteilnehmer aus Gründen, die der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat, die Reise nicht antritt oder ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den mit den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet. 
5.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann Bedu Expeditionen statt des Reisepreises eine angemessene Entschädigung die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen, soweit der Rücktritt nicht von Bedu Expeditionen zu vertreten ist und/oder keine unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände i.S.d. § 651h III BGB vorliegen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes ersparter Aufwendungen sowie dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann. 
5.3 Bedu Expeditionen ist berechtigt, folgende pauschale Mindestentschädigung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis und unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und gewöhnlich möglicher anderweitiger Verwendungen der Reiseleistungen zu verlangen:

Bis zum 60. Tag vor Reisebeginn 20%
ab 59. bis 45. Tag vor Reisebeginn 30%
ab 44. bis 22. Tag vor Reisebeginn 40%
ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 50%
ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 60%
ab 6. Tag bis 4. Tag vor Reisebeginn 80%
ab 3. Tag vor Reisebeginn 90%
am Tag des Reisebeginns und bei Nichtantritt 95%

Es bleibt dem Kunden unbenommen, uns nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist, als die Pauschale.

5.4 Bedu Expeditionen behält sich vor, anstelle der Pauschalen eine höhere konkrete Entschädigung gemäß Ziffer 5.2 zu verlangen, wenn wir nachweisen, dass diese Kosten tatsächlich entstanden sind.

5.5 Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Bedu Expeditionen kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende gegenüber Bedu Expeditionen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
5.6 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsschluss auf Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart besteht nicht, sofern der Reiseveranstalter seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine solche Umbuchung vorgenommen, kann Bedu Expeditionen eine Umbuchungspauschale pro Reisenden von 25 Euro bis 60 Tage vor Reiseantritt erheben. Danach können, sofern überhaupt möglich, Umbuchungswünsche nur nach Rücktritt vom Vertrag gemäß Ziffer 5.2 bis 5.4 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. In Einzelfällen sind Umbuchungen, die nur geringen Aufwand verursachen, bei Zahlung der Bearbeitungspauschale möglich.
5.7 Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen, die ihm zuzurechnen sind, nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Bedu Expeditionen wird sich jedoch bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Bedu Expeditionen ist berechtigt, 20 % des erstatteten Betrages als Ausgleich seiner Kosten einzubehalten.

6. Sonderkosten
Alle Sonderkosten, die als Folge oder im Zusammenhang mit Änderungen des vorgesehenen Reiseverlaufs aus dem Kunden zurechenbaren Gründen während der Reise entstehen, gehen zu seinen Lasten und sind mit sofortiger Fälligkeit an den jeweiligen Anspruchsinhaber zu zahlen. 

7. Rücktritt oder Kündigung durch Bedu Expeditionen, Mindestteilnehmerzahl
Bedu Expeditionen kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Vertrag kündigen:
7.1 - bis 21 Tage vor Reisebeginn, wenn eine in der Reiseausschreibung für die bestätigte Reise angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. In diesem Fall kann der Kunde die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn Bedu Expeditionen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich dem Reiseveranstalter gegenüber geltend zu machen. Sofern der Reisende von seinen Rechten keinen Gebrauch macht, wird der bezahlte Reisepreis unverzüglich (spätestens innerhalb von 14 Tagen) erstattet. 
7.2 - wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch Bedu Expeditionen nachhaltig schwerwiegend stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt Bedu Expeditionen, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Reisende. 

8. Haftung des Reiseveranstalters
8.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der bestätigten Reiseleistungen auf der Grundlage des jeweiligen Angebotes.
8.2 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
8.3 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich der Reiseveranstalter hierauf berufen.
8.4 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die nicht Bestandteil des Reisevertrages sind und die der Reisende ohne Vermittlung des Reiseveranstalters direkt gebucht und in Anspruch genommen hat (z.B. Veranstaltungen, Ausflüge, Besuche, etc.).

9. Obliegenheiten des Kunden
9.1 Der Kunde hat den Reiseveranstalter umgehend davon in Kenntnis zu setzen, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (Flugscheine, Leistungsgutscheine und Reiseinformationen) innerhalb der mitgeteilten Frist vor Reiseantritt nicht erhalten hat.
9.2 Bedu Expeditionen ist gesetzlich verpflichtet, die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert der Reise mindern. Der Kunde ist zur Wahrung seiner Rechte gesetzlich verpflichtet, dem Reiseveranstalter unter nachstehender Kontaktadresse oder seiner Reiseleitung bzw. lokalen Agentur einen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Die jeweils Angesprochenen sind nicht berechtigt, Ansprüche anzuerkennen. Sie dürfen lediglich bestätigen, die Beanstandung des Reisenden entgegengenommen zu haben. 
9.3 Vertragliche Minderungsansprüche (§ 651m BGB) und Schadensersatzansprüche (§ 651n BGB) sind ausgeschlossen, sofern der Kunde die Mängelanzeige schuldhaft unterlässt.
9.4 Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Bedu Expeditionen kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbracht wird. Bedu Expeditionen kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. 
9.5 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer vom Reisenden zu setzenden angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende den Reisevertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter bei der Buchung erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist.
9.6 Bei Verlust und Beschädigung sowie Verspätungen von Reisegepäck sind umgehend der Reiseveranstalter bzw. dessen Reiseleitung und zusätzlich das Beförderungsunternehmen zu benachrichtigen. Das Beförderungsunternehmen ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung (bei Flugbeförderung international als P.I.R. = Property Irregularity Report bezeichnet) verpflichtet. Bei Flugbeförderung ist die Schadensanzeige bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht fristgerecht ausgefüllt worden ist. 
9.7 Ansprüche in Fällen der Nichtbeförderung, Annullierungen und Verspätungen aus der EU Verordnung Nr. 261/2004 sind ausschließlich an die ausführende Fluggesellschaft zu richten.

10. Versicherungen
Bedu Expeditionen empfiehlt den Abschluss folgender Versicherungen: Reisenotruf- und Reisekrankenversicherung jeweils mit Deckung von Rückführungskosten, Reisegepäck-, Reiseunfall und Reisehaftpflicht-Versicherung. Zudem empfiehlt Bedu Expeditionen den Abschluss einer Reiserücktritts- und Reiseabbruchkostenversicherung. Diese sichert dem Reisenden einen Erstattungsanspruch gegen die Versicherung gemäß deren Versicherungsbedingungen. 

11. entfallen

12. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
12.1 Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren.
12.2 Steht bei der Buchung das ausführende Luftfahrtunternehmen noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden das Luftfahrtunternehmen zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird. Sobald der Reiseveranstalter weiß, welches Luftfahrtunternehmen den Flug durchführen wird, muss er den Kunden informieren.
12.3 Wechselt die dem Kunden als ausführendes Luftfahrtunternehmen genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird.
12.4 Die Schwarze Liste der Luftfahrtunternehmen gegen die eine EU-Betriebsuntersagung ergangen ist, wird laufend unter der Internetseite http://air-ban.europa.eu aktualisiert.

13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
13.1 Bedu Expeditionen unterrichtet die Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von eventuell notwendigen Visa, sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt. Der Kunde ist jedoch für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen, wenn sie durch eine Falsch- oder Nichtinformation durch den Veranstalter bedingt sind.
13.2 Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Kunden nicht eingehalten werden, so dass der Kunde deshalb an der Reise verhindert ist, kann der Reiseveranstalter den Kunden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.
13.3 Bedu Expeditionen haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende Bedu Expeditionen mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, Bedu Expeditionen hat die Verzögerung zu vertreten.
13.4 Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten oder die Kosten eines Rücktransfers, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter nicht, unzureichend oder unrichtig informiert hat. 
13.5 Der Reisende soll sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren. Gegebenenfalls soll ärztlicher Rat über Thrombose- und andere Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf Informationen insbesondere der Gesundheitsämter, von reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, von Tropenmedizinern, von reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.

14. Rechtswahl und Gerichtsstand
14.1 Auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und Bedu Expeditionen findet deutsches Recht Anwendung, insbesondere die Vorschriften des Reisevertrages des Bürgerlichen Gesetzbuches. 
14.2 Der Kunde kann Bedu Expeditionen nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von Bedu Expeditionen gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Kunden maßgeblich. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.
14.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Reisenden und Bedu Expeditionen anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Reisenden ergibt.
b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Reisende angehört, für den Reisenden günstiger sind als die vorgenannten Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

15. Datenschutz und Sonstiges
15.1 Alle von Bedu Expeditionen erfassten Daten, die der Reiseteilnehmer im Rahmen seiner Reiseanmeldung an Bedu Expeditionen weitergeleitet hat, werden nach Maßgabe der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bedingungen, insbesondere dem Bundesdatenschutzgesetz und der DSGVO, ausschließlich für die Betreuung des Kunden und zur Reiseabwicklung verwendet. Ausführliche
Informationen zur Verarbeitung von Kunden daten sind unter www.bedu.de/kontakt/datenschutz.html zusammengefasst.
15.2 Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online- Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.
15.3 Bedu Expeditionen weist nach § 36 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz) darauf hin, dass Bedu Expeditionen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt und hierzu auch gesetzlich nicht verpflichtet ist. Sollte sich nach Drucklegung eine gesetzliche Pflicht zur Teilnahme an einem solchen Streitbeilegungsverfahren ergeben oder wir freiwillig daran teilnehmen, wird Bedu Expeditionen die Reisenden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger informieren.
15.4 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

16. Reiseveranstalter
Bedu Expeditionen 
Peter Franzisky
Johann-Karg-Str. 4d
D-85540 Haar bei München
Tel. 089-6243 9791, Fax 089-6243 9885
E-Mail: mail@bedu.de
www.bedu.de www.visit-oman.com

USt-ID: DE220220423

Reiseveranstalter-Insolvenz- und Haftpflichtversicherung: 
R+V Allgemeine Versicherung AG
Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Tel. 0611 533-5859,
www.ruv.de

Räumlicher Geltungsbereich der Versicherung: weltweit

Auf den Reisevertrag findet deutsches Recht Anwendung

Stand: Dezember 2021

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Versicherung BEST OF-RUNDUM-SCHUTZ bis 45 Tage

Rundum-Schutz für Reisen bis 45 Tage

Der BEST OF-RUNDUM-SCHUTZ beinhaltet (Auszug):

  1. Reise-Rücktrittsversicherung (RRV)
    Bei Rücktritt von der Reisebuchung oder verspätetem Antritt der Reise erstatten wir die vertraglich geschuldeten Stornokosten bzw. die Hinreise-Mehrkosten. Besonders angenehm für Sie: Sie tragen keinen Selbstbehalt (Ausnahme: ambulante Behandlungen mit 20 % Selbstbehalt, mind. 25,- EUR).
  2. Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung)
    Bei vorzeitigem Abbruch der Reise erstatten wir entweder den gesamten oder anteiligen Reisepreis, abhängig vom Zeitpunkt des Abbruchs. Außerdem tragen wir die Mehrkosten bei verspäteter Rückreise und erstatten die nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen bei verspätetem Reiseantritt.
  3. Reise-Krankenversicherung
    Bei notwendiger ärztlicher Behandlung im Ausland erstatten wir u. a. die Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen als Privatpatient, ärztlich verordnete Arznei- und Verbandsmittel und übernehmen die Kosten des ärztlich angeordneten Rücktransports ins Heimatland. Das Ganze ohne Selbstbehalt für Sie.
  4. Reise-Unfallversicherung
    Im Invaliditätsfall durch einen Unfall zahlen wir Ihnen ein einmaliges Schmerzensgeld, je nach Grad der dauerhaften Verletzung. Bei Unfalltod beträgt die Leistung 20.000,- EUR. Bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 10.000,- EUR.
  5. Notfall-Versicherung
    Während Ihrer Reise steht Ihnen unser Notruf-Service an 365 Tagen, rund um die Uhr und weltweit zur Verfügung. Dieser beinhaltet u. a. Krankentransporte oder Hilfe bei Dokumentenverlust bzw. Verlust von Zahlungsmitteln. Unser Schutzengel hilft Ihnen bei einem Schaden an Ihrem Eigentum oder an Ihrem Auto.
  6. Reisegepäck-Versicherung
    Bei Beschädigung oder Abhandenkommen Ihres mitgeführten Gepäcks ersetzen wir Ihnen den Zeitwert bis zu einer Obergrenze von 2.000,- EUR. Wird Ihr Gepäck nicht rechtzeitig ausgeliefert, erstatten wir alle notwendigen Ersatzkäufe bis 500,- EUR. Das Ganze ohne Selbstbehalt für Sie.
  7. Reise-Haftpflichtversicherung
    Sie genießen Versicherungsschutz gegen Schadenersatzansprüche bei Personen- und Sachschäden. Die Deckungssumme beträgt max. 1,5 Mio. EUR, davon bei Mietschäden bis max. 25.000,- EUR (Selbstbehalt bei Mietsachschäden beträgt 20 %, min. 50,- EUR).

Diese Informationen geben den Versicherungsumfang nur zum Teil wieder. Bei einem Versicherungsabschluss erhalten Sie die kompletten Versicherungsbedingungen.

Abschließbar sofort bei Buchung, jedoch spätestens bis 30 Tage vor Reiseantritt. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss innerhalb von 3 Werktagen nach Reisebuchung erfolgen.

Familiendefinition: Als Familie gelten max. 2 Erwachsene und mindestens 1 mitreisendes Kind (unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis) bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres (21. Geburtstag) – insgesamt bis zu 7 Personen.

Versicherung BEST OF-REISE-RÜCKTRITT + URLAUBSGARANTIE

Reise-Rücktritt + Urlaubsgarantie

Versicherungsumfang Reise-Rücktrittsversicherung + Urlaubsgarantie (Auszug):

  1. Reise-Rücktrittsversicherung (RRV)
    Bei Rücktritt von der Reisebuchung oder verspätetem Antritt der Reise erstatten wir die vertraglich geschuldeten Stornokosten bzw. die Hinreise-Mehrkosten. Besonders angenehm für Sie: Sie tragen keinen Selbstbehalt (Ausnahme: ambulante Behandlungen mit 20 % Selbstbehalt, mind. 25,- EUR).
  1. Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung)
    Bei vorzeitigem Abbruch der Reise erstatten wir entweder den gesamten oder anteiligen Reisepreis, abhängig vom Zeitpunkt des Abbruchs. Außerdem tragen wir die Mehrkosten bei verspäteter Rückreise und erstatten die nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen bei verspätetem Reiseantritt.

Diese Informationen geben den Versicherungsumfang nur zum Teil wieder. Bei einem Versicherungsabschluss erhalten Sie die kompletten Versicherungsbedingungen.

Abschließbar sofort bei Buchung, jedoch spätestens bis 30 Tage vor Reiseantritt. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss innerhalb von 3 Werktagen nach Reisebuchung erfolgen.

Versicherung BEST OF-REISE-RÜCKTRITT

Reise-Rücktrittsversicherung

Versicherungsumfang BEST OF-REISE-RÜCKTRITT (Auszug):

  1. Reise-Rücktrittsversicherung (RRV)
    Bei Rücktritt von der Reisebuchung oder verspätetem Antritt der Reise erstatten wir die vertraglich geschuldeten Stornokosten bzw. die Hinreise-Mehrkosten. Besonders angenehm für Sie: Sie tragen keinen Selbstbehalt (Ausnahme: ambulante Behandlungen mit 20 % Selbstbehalt, mind. 25,- EUR).

Diese Informationen geben den Versicherungsumfang nur zum Teil wieder. Bei einem Versicherungsabschluss erhalten Sie die kompletten Versicherungsbedingungen.

Abschließbar sofort bei Buchung, jedoch spätestens bis 30 Tage vor Reiseantritt. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss innerhalb von 3 Werktagen nach Reisebuchung erfolgen.

Versicherung BEST OF-ERGÄNZUNGSSCHUTZ bei vorhandener RRV

Ergänzungsschutz bei bereits vorhandener Reise-Rücktrittsversicherung (z.B. via Kreditkarte)

Der BEST OF-ERGÄNZUNGSSCHUTZ beinhaltet (Auszug):

  1. Reise-Krankenversicherung
    Bei notwendiger ärztlicher Behandlung im Ausland erstatten wir u. a. die Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen als Privatpatient, ärztlich verordnete Arznei- und Verbandsmittel und übernehmen die Kosten des ärztlich angeordneten Rücktransports ins Heimatland. Das Ganze ohne Selbstbehalt für Sie.
  2. Reise-Unfallversicherung
    Im Invaliditätsfall durch einen Unfall zahlen wir Ihnen ein einmaliges Schmerzensgeld, je nach Grad der dauerhaften Verletzung. Bei Unfalltod beträgt die Leistung 20.000,- EUR. Bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 10.000,- EUR.
  3. Notfall-Versicherung
    Während Ihrer Reise steht Ihnen unser Notruf-Service an 365 Tagen, rund um die Uhr und weltweit zur Verfügung. Dieser beinhaltet u. a. Krankentransporte oder Hilfe bei Dokumentenverlust bzw. Verlust von Zahlungsmitteln. Unser Schutzengel hilft Ihnen bei einem Schaden an Ihrem Eigentum oder an Ihrem Auto.
  4. Reisegepäck-Versicherung
    Bei Beschädigung oder Abhandenkommen Ihres mitgeführten Gepäcks ersetzen wir Ihnen den Zeitwert bis zu einer Obergrenze von 2.000,- EUR. Wird Ihr Gepäck nicht rechtzeitig ausgeliefert, erstatten wir alle notwendigen Ersatzkäufe bis 500,- EUR. Das Ganze ohne Selbstbehalt für Sie.
  5. Reise-Haftpflichtversicherung
    Sie genießen Versicherungsschutz gegen Schadenersatzansprüche bei Personen- und Sachschäden. Die Deckungssumme beträgt max. 1,5 Mio. EUR, davon bei Mietschäden bis max. 25.000,- EUR (Selbstbehalt bei Mietsachschäden beträgt 20 %, min. 50,- EUR).

Diese Informationen geben den Versicherungsumfang nur zum Teil wieder. Bei einem Versicherungsabschluss erhalten Sie die kompletten Versicherungsbedingungen.

Abschließbar sofort bei Buchung, jedoch spätestens bis 30 Tage vor Reiseantritt. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss innerhalb von 3 Werktagen nach Reisebuchung erfolgen.

Familiendefinition: Als Familie gelten max. 2 Erwachsene und mindestens 1 mitreisendes Kind (unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis) bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres (21. Geburtstag) – insgesamt bis zu 7 Personen.

Versicherung Sorgenfrei in den Urlaub in Zeiten von Corona

Viele Fälle, die mit dem Coronavirus im Zusammenhang stehen, sind bereits in unseren Reise- versicherungen inkludiert. Pandemien wie Covid-19 sind bei uns generell versichert und auch bei Reisewarnung besteht Versicherungsschutz (Ausnahme: Urlaubsgarantie im Corona-Reiseschutz). Mit dem speziellen Corona-Zusatzschutz, den Sie zusätzlich zu einer Reise-Rücktrittsversicherung abschließen können, möchten wir Ihnen in dieser Zeit die bestmögliche Absicherung für einen sorglosen Urlaub bieten.

Alle Informationen zum Corona Reiseschutz finden Sie hier:

HanseMerkur Corona Reiseschutz Informationsblatt