Für einen Aufenthalt von 90 Tagen innerhalb von 365 Tagen ist kein Visum erforderlich.
Die zulässige Gesamtaufenthaltsdauer von 90 Tagen wird ab dem ersten Einreisetag innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten berechnet – maßgeblich ist also nicht das Kalenderjahr.
Verlängerung des Aufenthalts: Der Aufenthalt kann einmalig um weitere 90 Tage verlängert werden. Dazu müssen die Behörden vor Ablauf des erlaubten Aufenthaltszeitraums kontaktiert werden.
Mitzuführende Dokumente:
- Weiter- oder Rückflugticket
Stand: 14.08.2025
- Hinweis: Mit dem auf Sie angepassten Reiseangebot erhalten Sie von uns nochmals aktuelle und auf Ihre Nationalität abgestimmte Einreiseinformationen.