Grundausbildung mit Bishorn (4153 m)

25.07.2024 – 28.07.2024

Teilnehmer

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Bitte geben Sie hier die Namen aller Reisenden an.

Reisepass
  1. Reisepassnummer (O ist immer eine Null)
  2. Ausstellungsdatum
  3. Austellungsort
  4. gültig bis
  5. Die Schreibweise des Namens muss mit der maschinenlesbaren Zeile des Ausweisdokuments übereinstimmen.

Formblatt gem. Richtlinie (EU) 2015/2302 zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a BGB

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 31sexies und 64 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 24. Februar 1993.
Daher können Sie alle Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Berg + Tal AG trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.
Zudem verfügt das Unternehmen Berg + Tal AG über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.

Wichtigste Rechte nach dem Bundesgesetz über Pauschalreisen (Stand 1. Juli 1994)

  • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
  • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
  • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
  • Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person, die alle an die Teilnahme geknüpften Bedingungen erfüllt, übertragen.
  • Eine Erhöhung des vertraglich festgelegten Preises ist nur zulässig, wenn:
    a) der Vertrag diese Möglichkeit ausdrücklich vorsieht und genaue Angaben zur Berechnung des neuen Preises enthält.
    b) sie mindestens drei Wochen vor dem Abreisetermin erfolgt; und
    c) sie mit einem Anstieg der Beförderungskosten, einschließlich der Treibstoffkosten, einer Zunahme der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Landegebühren, Ein- oder Ausschiffungsgebühren in Häfen und entsprechende Gebühren auf Flughäfen, oder mit einer Änderung der für die Pauschalreise geltenden Wechselkurse begründet ist.
  • Wenn die Preiserhöhung 10 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten.
  • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung
  • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
  • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten oder es werden dem Konsumenten den daraus entstandenen Schaden ersetzt. Die Höhe des Schadenersatzes entspricht dem Unterschied zwischen dem Preis der vorgesehenen und jenem der erbrachten Dienstleistungen.
  • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
  • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
  • Der Veranstalter oder Vermittler, der Vertragspartei ist, muss für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses die Erstattung bezahlter Beträge und die Rückreise des Konsumenten sicherstellen. Berg + Tal AG hat eine Insolvenzabsicherung mit dem Garantiefonds der Schweizer Reisebranche, Etzelstrasse 42, Postfach, 8038 Zürich, Schweiz. Telefon: +41 44 488 10 70, Email info@garantiefonds.ch abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Berg + Tal AG verweigert werden.

Webseite, auf der das Bundesgesetz über Pauschalreisen zu finden ist: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19930203/index.html

Alpinschule Berg+Tal AG

Allgemeine Geschäftsbedingungen Berg+Tal AG 

Anmeldungen 
Die Anmeldung kann telefonisch oder elektronisch erfolgen. Mit der Anmeldung werden die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen", Bestandteil des Vertrages zwischen dem Teilnehmer und Berg+Tal angenommen. Nach Erhalt der Anmeldung sendet Berg+Tal dem Teilnehmer eine elektronische oder schriftliche Bestätigung mit den Detailinformationen und der Rechnung. 

Teilnahmevoraussetzungen 
Für sämtliche Touren und Kurse ist eine gute Gesundheit und eine der CE Norm entsprechende Ausrüstung erforderlich. Die konditionellen und technischen Voraussetzungen gemäss Ausschreibung müssen erfüllt sein. Wenn ein Teilnehmer diese nicht erfüllt, kann Berg+Tal oder der zuständige Bergführer den Teilnehmer vom Anlass ausschliessen. Bei Ausschluss aus den genannten Gründen erfolgt keine Rückerstattung. 

Im Preis enthaltene Leistungen  
Die im Preis enthaltenen Leistungen können je nach Angebot variieren. Diese sind im Web aufgeführt. 

Zusatzkosten 
Die im Preis nicht enthaltenen Leistungen können je nach Angebot variieren. Diese sind in der Regel in den Detailinformationen im Web und in Ihren Anmeldeunterlagen aufgeführt. 

Zusätzlicher Bergführer 
In der Regel können die Touren mit der angegebenen Anzahl Teilnehmern pro Bergführer durchgeführt werden. Bei kritischen Verhältnissen (z. B. starker Ausaperung) kann es sein, dass aus Sicherheitsgründen ein Bergführer/Bergführer in Ausbildung als zusätzlicher Seilschaftsführer hinzugezogen wird. In diesem Falle muss mit zusätzlichen Kosten gerechnet werden. 

Gruppen 
Berg+Tal legt besonderen Wert auf ein gutes Gruppenerlebnis. Dies erfordert von jedem Teilnehmer  Toleranz, Anpassungsfähigkeit und Verständnis für die unterschiedliche Leistungsfähigkeit innerhalb einer Schwierigkeitsstufe. Berg+Tal behält sich vor, Teilnehmer, die sich nicht in die Gruppe einfügen können, ohne Anspruch auf Rückerstattung vom Kurs oder der Tour auszuschliessen. 

Touren- und Kursleitung 
Die Angebote von Berg+Tal werden durch Bergführer mit Fachausweis geleitet. Einfache Hochtouren und Gletschertrekkings werden gelegentlich von Bergführern in Ausbildung alleine geführt. Die Kletter-Angebote werden auch durch Kletterlehrer mit Fachausweis geleitet. Die Wander-Angebote werden auch durch Wanderleiter mit Fachausweis geleitet. Dies entspricht den geltenden Richtlinien des Schweizerischen Bergführerverbandes SBV sowie dem Schweizerischen Gesetz über Risikosportarten. 

Doppelgruppen bei einzelnen Durchführungen 
Bei grosser Nachfrage und guten Verhältnissen behaltet sich Berg+Tal vor, eine zweite Gruppe oder  Seilschaft zu bilden, welche von einem zweiten Bergführer oder Bergführer in Ausbildung geführt wird.  

Mindestteilnehmerzahl 
Eine Tour kann auch mit weniger Teilnehmern wie vorgesehen durchgeführt werden. Die Voraussetzung dafür ist, dass die angemeldeten Personen mit einem Aufpreis einverstanden sind. 

Einzelzimmer 
Die Buchung eines Einzelzimmers ist (sofern verfügbar) möglich. Der Aufpreis wird üblicherweise direkt vor Ort in bar bezahlt. Wird aufgrund einer ungeraden Teilnehmerzahl oder unpassenden Aufteilung weiblicher und männlicher Zimmerpartner ein Einzelzimmer zugeteilt, so wird der Aufpreis vor Ort in bar bezahlt. 

Programmänderungen 
Grundsätzlich findet jede Tour und jeder Kurs mit genügend Teilnehmern statt. Berg + Tal ist jedoch von den Bedingungen vor Ort abhängig. Das Risiko für Wetter oder ungünstige Tourenverhältnisse trägt der Teilnehmer mit. Er muss zu umfassenden Änderungen betreffend Programm, Gebiet, Anreise und Unterkunft bereit sein. Allfällige Mehrkosten werden dem Teilnehmer verrechnet. Wird eine Tour wegen schlechten Bedingungen abgesagt, so erfolgt eine Umbuchung, eine Gutschrift oder eine Rückzahlung. 

Letzte Informationen zu Ihrer Tour 
•    Spontantouren 
Es ist obligatorisch, sich 1 Tag vor Tourenbeginn (ab 16.30 Uhr) via Direktlink des erhaltenen  Durchführungsmails oder alternativ unter www.bergundtal.ch/meinetour über die planmässige  Durchführung und allfällige Änderungen zu informieren. Zugang mit Kursnummer/Passwort gemäss  Bestätigung.  
•    2 Tagestouren 
Es ist obligatorisch, sich 1 Tag vor Tourenbeginn (ab 11 Uhr) via Direktlink des erhaltenen  Durchführungsmails oder alternativ unter www.bergundtal.ch/meinetour über die planmässige  Durchführung und allfällige Änderungen zu informieren. Zugang mit Kursnummer/Passwort gemäss  Bestätigung.  
Touren ab 3 Tagen und mehr 
Es ist obligatorisch, sich 2 Tage vor Tourenbeginn (ab 17 Uhr) via Direktlink des erhaltenen  Durchführungsmails oder alternativ unter www.bergundtal.ch/meinetour über die planmässige  Durchführung und allfällige Änderungen zu informieren. Zugang mit Kursnummer/Passwort gemäss  Bestätigung.  

Rabatt-Regelungen 
Gruppenrabatt 
Bei der Anmeldung einer ganzen Gruppe gewährt Berg+Tal ab 4 Personen ein Prozent Rabatt pro 
Teilnehmer auf den Tourenpreis. Beispiel: 8 Personen = 8% Rabatt für jeden Teilnehmer. Bei Reise-Angeboten ist der Gruppenrabatt separat geregelt (siehe AGB’s der entsprechenden Reise). Bei Privattouren entfällt der Gruppenrabatt. 

Spontantouren 
Bei Spontantouren sind keinerlei Rabatte/Gutscheine einlösbar. Dies beinhaltet Geschenkgutscheine,  Gutschriften, Treue-Gutscheine, Transacard-Rabatte und sämtliche weiteren Rabatte und Gutscheine. 

Bezahlung 
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist innert 14 Tagen eine Anzahlung zu leisten. Die Restzahlung ist bis 30 Tage vor Kursbeginn fällig. Bei kurzfristiger Buchung unter 30 Tagen ist der Gesamtpreis sofort zu begleichen. Trifft die Zahlung nicht termingerecht ein, kann Berg+Tal den Vertrag auflösen und die Rücktrittskosten gemäss Rubrik „Rücktritt durch den Teilnehmer“ verlangen. 

Rücktritt durch den Teilnehmer 
Bei einer Abmeldung entstehen dem Teilnehmer die folgenden Kosten: 

Annullierungskosten beim Angebot Sommer/Winter alpenweit: 
Abmeldung 30–20 Tage vor Tourenbeginn: 50% des Tourenpreises 
Abmeldung 19–10 Tage vor Tourenbeginn: 75% des Tourenpreises 
Abmeldung 9–0 Tage vor Tourenbeginn: 100 % des Tourenpreises 

Annullierungskosten bei Skitourenreisen (z.B. Norwegen) und Trekkingreisen (z.B. Kilimanjaro): 
Abmeldung bis 120 Tage vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises* 
Abmeldung bis 60 Tage vor Reisebeginn: 40 % des Reisepreises 
Abmeldung 59 bis 0 Tage vor Reisebeginn: 100 % des Reisepreises 

*Bei einer Annullation werden Ihnen in jedem Fall die entstandenen Flugkosten verrechnet. 

Annullierungskosten bei Reisen mit Unterkunft auf dem Schiff (z.B. Skitouren-Kreuzfahrten): 
Abmeldung bis 180 Tage vor Reisebeginn: CHF 1500.- 
Abmeldung bis 120 Tage vor Reisebeginn: 60 % des Reisepreises 
Abmeldung bis 60 Tage vor Reisebeginn: 80 % des Reisepreises 
Abmeldung 59 bis 0 Tage vor Reisebeginn: 100 % des Reisepreises 

Es wird in jedem Falle ein Verwaltungskostenbeitrag von CHF 60.- erhoben. Bei Abbruch der Tour oder des Kurses durch den Teilnehmer besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung. 

Annullierungskosten Privattouren und Spontantouren: Bei einer Abmeldung von individuell organisierten Privattouren und bei Spontantouren sind bei einer Abmeldung immer 100% des Tourenpreises fällig. 

Rücktritt durch den Veranstalter 
Berg+Tal behält sich das Recht vor, Kurse, Touren und Reisen wegen Teilnehmermangel abzusagen. 

Wochenendtouren bis 5 Tage vor Reisebeginn 
Reisedauer 3-8 Tage bis 7 Tage vor Reisebeginn 
Reisedauer ab 9 Tagen bis 30 Tage vor Reisebeginn 
Spontantouren bis 16.30 Uhr am Vortag vor Reisebeginn 

Sagt Berg+Tal den Kurs ab, wird der ganze Preis zurückerstattet. Weitergehende Forderungen sind  ausgeschlossen. 

SAC-Mitglieder 
Allen Nichtmitgliedern wird der Aufpreis von CHF 10.- pro Nacht in SAC-Hütten im Voraus berechnet. 
Wir empfehlen Ihnen, dem SAC beizutreten. Infos unter www.sac-cas.ch. Privattouren und Spontantouren werden separat geregelt. 

Versicherung 
Der Teilnehmer verpflichtet sich für einen genügenden Versicherungsschutz bei Unfall und Krankreit  inklusive Deckung der Such-, Rettungs-, Bergungs- und Rückführungskosten. Neben einer Gönnerschaft bei der Rega, empfehlen wir Ihnen dringend den Abschluss einer Annullierungskosten-Versicherung. Mit einer Jahresversicherung oder einem kleinen Prozentsatz Ihres Tourenpreises ersparen Sie sich unter Umständen viel Ärger. 

Eigenverantwortung und Risiko 
Der Teilnehmer trägt eine seinen Kenntnissen und Fähigkeiten entsprechende Eigenverantwortung. Zudem akzeptiert er das dem Bergsport innewohnende Restrisiko, das auch bei sorgfältiger Führungsarbeit besteht. 

Bildmaterial 
Während der Tour entsteht Bildmaterial, welches erkennbar einzelne Personen zeigen kann. Diese Bilder werden von Gästen oder Bergführer aufgenommen und mittels Webalbum den Tourenteilnehmern sowie den Gästen von Berg + Tal zugänglich gemacht. Berg + Tal behält sich vor, die Bilder für Marketingzwecke zu verwenden. Kunden, die mit der Verwendung der entstandenen Bilder für Marketingzwecke nicht einverstanden sind, müssen dies bei der Anmeldung vermerken.
 
Datenschutz 
Berg+Tal verwendet Kundendaten für die Bearbeitung der Anmeldungen und für den Versand der  eigenen Kataloge und Newsletter. Die Kundendaten werden zudem an den jeweiligen Tourenleiter und die Gruppenmitglieder zur Sicherstellung der Durchführung weitergegeben. Kunden, die mit der Weitergabe ihrer Daten an die betreffenden Teilnehmer nicht einverstanden sind, müssen dies bei der Anmeldung vermerken. 

Anwendbares Recht und Gerichtsstand 
Es kommt schweizerisches Recht zur Anwendung. Der Gerichtsstand befindet sich in Root/Luzern. 

Anmerkungen 
Mit der Bezeichnung Teilnehmer ist auch die Teilnehmerin gemeint. Die Bezeichnung „Berg+Tal“ betrifft die Alpinschule Berg+Tal AG. 

 
Root, 13. Juli 2022 
 

Werden Sie mit DIAMIR zum Wildnispaten

Versicherung BEST OF-RUNDUM-SCHUTZ bis 45 Tage

Rundum-Schutz für Reisen bis 45 Tage

Der BEST OF-RUNDUM-SCHUTZ beinhaltet (Auszug):

  1. Reise-Rücktrittsversicherung (RRV)
    Bei Rücktritt von der Reisebuchung oder verspätetem Antritt der Reise erstatten wir die vertraglich geschuldeten Stornokosten bzw. die Hinreise-Mehrkosten. Besonders angenehm für Sie: Sie tragen keinen Selbstbehalt (Ausnahme: ambulante Behandlungen mit 20 % Selbstbehalt, mind. 25,- EUR).
  2. Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung)
    Bei vorzeitigem Abbruch der Reise erstatten wir entweder den gesamten oder anteiligen Reisepreis, abhängig vom Zeitpunkt des Abbruchs. Außerdem tragen wir die Mehrkosten bei verspäteter Rückreise und erstatten die nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen bei verspätetem Reiseantritt.
  3. Reise-Krankenversicherung
    Bei notwendiger ärztlicher Behandlung im Ausland erstatten wir u. a. die Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen als Privatpatient, ärztlich verordnete Arznei- und Verbandsmittel und übernehmen die Kosten des ärztlich angeordneten Rücktransports ins Heimatland. Das Ganze ohne Selbstbehalt für Sie.
  4. Reise-Unfallversicherung
    Im Invaliditätsfall durch einen Unfall zahlen wir Ihnen ein einmaliges Schmerzensgeld, je nach Grad der dauerhaften Verletzung. Bei Unfalltod beträgt die Leistung 20.000,- EUR. Bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 10.000,- EUR.
  5. Notfall-Versicherung
    Während Ihrer Reise steht Ihnen unser Notruf-Service an 365 Tagen, rund um die Uhr und weltweit zur Verfügung. Dieser beinhaltet u. a. Krankentransporte oder Hilfe bei Dokumentenverlust bzw. Verlust von Zahlungsmitteln. Unser Schutzengel hilft Ihnen bei einem Schaden an Ihrem Eigentum oder an Ihrem Auto.
  6. Reisegepäck-Versicherung
    Bei Beschädigung oder Abhandenkommen Ihres mitgeführten Gepäcks ersetzen wir Ihnen den Zeitwert bis zu einer Obergrenze von 2.000,- EUR. Wird Ihr Gepäck nicht rechtzeitig ausgeliefert, erstatten wir alle notwendigen Ersatzkäufe bis 500,- EUR. Das Ganze ohne Selbstbehalt für Sie.
  7. Reise-Haftpflichtversicherung
    Sie genießen Versicherungsschutz gegen Schadenersatzansprüche bei Personen- und Sachschäden. Die Deckungssumme beträgt max. 1,5 Mio. EUR, davon bei Mietschäden bis max. 25.000,- EUR (Selbstbehalt bei Mietsachschäden beträgt 20 %, min. 50,- EUR).

Diese Informationen geben den Versicherungsumfang nur zum Teil wieder. Bei einem Versicherungsabschluss erhalten Sie die kompletten Versicherungsbedingungen.

Abschließbar sofort bei Buchung, jedoch spätestens bis 30 Tage vor Reiseantritt. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss innerhalb von 3 Werktagen nach Reisebuchung erfolgen.

Familiendefinition: Als Familie gelten max. 2 Erwachsene und mindestens 1 mitreisendes Kind (unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis) bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres (21. Geburtstag) – insgesamt bis zu 7 Personen.

Versicherung BEST OF-REISE-RÜCKTRITT + URLAUBSGARANTIE

Reise-Rücktritt + Urlaubsgarantie

Versicherungsumfang Reise-Rücktrittsversicherung + Urlaubsgarantie (Auszug):

  1. Reise-Rücktrittsversicherung (RRV)
    Bei Rücktritt von der Reisebuchung oder verspätetem Antritt der Reise erstatten wir die vertraglich geschuldeten Stornokosten bzw. die Hinreise-Mehrkosten. Besonders angenehm für Sie: Sie tragen keinen Selbstbehalt (Ausnahme: ambulante Behandlungen mit 20 % Selbstbehalt, mind. 25,- EUR).
  1. Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung)
    Bei vorzeitigem Abbruch der Reise erstatten wir entweder den gesamten oder anteiligen Reisepreis, abhängig vom Zeitpunkt des Abbruchs. Außerdem tragen wir die Mehrkosten bei verspäteter Rückreise und erstatten die nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen bei verspätetem Reiseantritt.

Diese Informationen geben den Versicherungsumfang nur zum Teil wieder. Bei einem Versicherungsabschluss erhalten Sie die kompletten Versicherungsbedingungen.

Abschließbar sofort bei Buchung, jedoch spätestens bis 30 Tage vor Reiseantritt. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss innerhalb von 3 Werktagen nach Reisebuchung erfolgen.

Versicherung BEST OF-REISE-RÜCKTRITT

Reise-Rücktrittsversicherung

Versicherungsumfang BEST OF-REISE-RÜCKTRITT (Auszug):

  1. Reise-Rücktrittsversicherung (RRV)
    Bei Rücktritt von der Reisebuchung oder verspätetem Antritt der Reise erstatten wir die vertraglich geschuldeten Stornokosten bzw. die Hinreise-Mehrkosten. Besonders angenehm für Sie: Sie tragen keinen Selbstbehalt (Ausnahme: ambulante Behandlungen mit 20 % Selbstbehalt, mind. 25,- EUR).

Diese Informationen geben den Versicherungsumfang nur zum Teil wieder. Bei einem Versicherungsabschluss erhalten Sie die kompletten Versicherungsbedingungen.

Abschließbar sofort bei Buchung, jedoch spätestens bis 30 Tage vor Reiseantritt. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss innerhalb von 3 Werktagen nach Reisebuchung erfolgen.

Versicherung BEST OF-ERGÄNZUNGSSCHUTZ bei vorhandener RRV

Ergänzungsschutz bei bereits vorhandener Reise-Rücktrittsversicherung (z.B. via Kreditkarte)

Der BEST OF-ERGÄNZUNGSSCHUTZ beinhaltet (Auszug):

  1. Reise-Krankenversicherung
    Bei notwendiger ärztlicher Behandlung im Ausland erstatten wir u. a. die Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen als Privatpatient, ärztlich verordnete Arznei- und Verbandsmittel und übernehmen die Kosten des ärztlich angeordneten Rücktransports ins Heimatland. Das Ganze ohne Selbstbehalt für Sie.
  2. Reise-Unfallversicherung
    Im Invaliditätsfall durch einen Unfall zahlen wir Ihnen ein einmaliges Schmerzensgeld, je nach Grad der dauerhaften Verletzung. Bei Unfalltod beträgt die Leistung 20.000,- EUR. Bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 10.000,- EUR.
  3. Notfall-Versicherung
    Während Ihrer Reise steht Ihnen unser Notruf-Service an 365 Tagen, rund um die Uhr und weltweit zur Verfügung. Dieser beinhaltet u. a. Krankentransporte oder Hilfe bei Dokumentenverlust bzw. Verlust von Zahlungsmitteln. Unser Schutzengel hilft Ihnen bei einem Schaden an Ihrem Eigentum oder an Ihrem Auto.
  4. Reisegepäck-Versicherung
    Bei Beschädigung oder Abhandenkommen Ihres mitgeführten Gepäcks ersetzen wir Ihnen den Zeitwert bis zu einer Obergrenze von 2.000,- EUR. Wird Ihr Gepäck nicht rechtzeitig ausgeliefert, erstatten wir alle notwendigen Ersatzkäufe bis 500,- EUR. Das Ganze ohne Selbstbehalt für Sie.
  5. Reise-Haftpflichtversicherung
    Sie genießen Versicherungsschutz gegen Schadenersatzansprüche bei Personen- und Sachschäden. Die Deckungssumme beträgt max. 1,5 Mio. EUR, davon bei Mietschäden bis max. 25.000,- EUR (Selbstbehalt bei Mietsachschäden beträgt 20 %, min. 50,- EUR).

Diese Informationen geben den Versicherungsumfang nur zum Teil wieder. Bei einem Versicherungsabschluss erhalten Sie die kompletten Versicherungsbedingungen.

Abschließbar sofort bei Buchung, jedoch spätestens bis 30 Tage vor Reiseantritt. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss innerhalb von 3 Werktagen nach Reisebuchung erfolgen.

Familiendefinition: Als Familie gelten max. 2 Erwachsene und mindestens 1 mitreisendes Kind (unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis) bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres (21. Geburtstag) – insgesamt bis zu 7 Personen.

Versicherung Sorgenfrei in den Urlaub in Zeiten von Corona

Viele Fälle, die mit dem Coronavirus im Zusammenhang stehen, sind bereits in unseren Reise- versicherungen inkludiert. Pandemien wie Covid-19 sind bei uns generell versichert und auch bei Reisewarnung besteht Versicherungsschutz (Ausnahme: Urlaubsgarantie im Corona-Reiseschutz). Mit dem speziellen Corona-Zusatzschutz, den Sie zusätzlich zu einer Reise-Rücktrittsversicherung abschließen können, möchten wir Ihnen in dieser Zeit die bestmögliche Absicherung für einen sorglosen Urlaub bieten.

Alle Informationen zum Corona Reiseschutz finden Sie hier:

HanseMerkur Corona Reiseschutz Informationsblatt