Glasklarer Bergsee
Kloster
Unterwegs an der Küste
Wanderung im Urwald

Wilde Schönheit am Mittelmeer

Natur- und Wanderrundreise durch wilde Berglandschaften, die letzten Urwälder Europas und an die Adria-Küste

Highlights

  • Wandern zu Gletscherseen, in tiefe Schluchten und über duftende Bergwiesen
  • Entspannung an der Adriaküste
  • Übernachtungen in urigen Almen mitten im Gebirge

Fakten

  • Reiseart: Gruppenreise
  • Dauer: 13 Tage
  • Teilnehmer: 6–15
  • Reiseleitung: deutsch
  • Schwierigkeit:
  • Übernachtung:
  • Tourcode: MTGWAN
  • ab 1795 EUR zzgl. Flug

Darum geht´s:

Die wilde Schönheit Montenegros zeigt sich, wenn man den Norden des Landes bereist. Sie stoßen auf Urwälder mit Bäumen, die in den Himmel zu wachsen scheinen, Pflanzen und Tiere, die in anderen Teilen Europas schon längst ausgestorben sind, Schafhirten, die in kleinen Bergdörfern wohnen und ein Leben führen, das Erstaunen und Bewunderung zugleich auslöst.

Einzigartige Natur entdecken

Die Wandertouren führen hinauf auf bis zu 2000 m – über duftende Bergwiesen, vorbei an sprudelnden Gebirgsbächen, dichten Wäldern und glasklaren Seen.

Wandern und Erholen fernab des Massentourismus

Sie werden die 3 schönsten Nationalparks Montenegros kennenlernen: Durmitor, Lovcen und Skutarisee, von denen jeder für sich einzigartig ist. Um die Erholung abzurunden, genießen Sie zum Abschluss einige Tage an der schönen Adria.

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Ich helfe Ihnen gern weiter. Rufen Sie mich an.

Sophie-Arléne Hensel
Sophie-Arléne Hensel
Reiseberatung Arktis & Europa

Seit ich denken kann, bekomme ich von der Welt nicht genug. Mit neugierigen Augen und einem Herzen voller Abenteuerlust stellte ich schon als Kind jeden Tag die Frage: "Wo gehen wir heute hin?". Dieser unstillbare Entdeckergeist ist nach wie vor mein treuer Gefährte und begleitet mich auf all meinen Reisen. Sei es eine Hundeschlittenfahrt durch die verschneiten Landschaften Skandinaviens, ein Roadtrip zu Costa Ricas vielfältigen Naturschätzen, eine Kajaktour zwischen den gigantischen Eisbergen der Antarktis oder als ich mir bei einer Safari in Südafrika einen Kindheitsraum erfüllte. Diese Momente bleiben unvergesslich und ich bin gespannt, zu welchen Abenteuern mich mein Entdeckergeist als Nächstes führt. Mehr

10 Bewertungen

Die dargestellte Bewertung ergibt sich automatisch aus allen von unseren Reisegästen nach Reiseende ausgefüllten Online-Fragebögen.

Historische Kirche

Das Besondere an dieser Reise

  • Wandern durch vier Nationalparks Montenegros
  • Lokale Spezialitäten genießen: Lamm, Kajmak und Rakija
Status Termin Bis Preis Details Informationen

Termine 2024

11.06.24 – 23.06.24 1795 EUR EZZ: 225 EUR
  • Die Mindestteilnehmerzahl ist erreicht.
25.06.24 – 07.07.24 1895 EUR EZZ: 225 EUR
20.08.24 – 01.09.24 1895 EUR EZZ: 225 EUR
  • Die Mindestteilnehmerzahl ist erreicht.
03.09.24 – 15.09.24 1795 EUR EZZ: 225 EUR
  • Die Mindestteilnehmerzahl ist erreicht.

Zusatzkosten

  • Internationale Flüge: ab 350 EUR

Reiseverlauf

1. Tag

Anreise

Montenegrinisches Küstenstädchen

Im Laufe des Tages individuelle Anreise nach Dubrovnik. Abholung am Flughafen (am Abend gegen 19 Uhr). Sie treten bereits heute die Fahrt in Richtung der Nationalparks an und übernachten in Trebinje (Bosnien-Herzegowina). Die quirlige Stadt befinden sich an der Grenze zu Montenegro. Spazieren Sie durch die hübsche Altstadt, die osmanisches Flair versprüht. Übernachtung im Hotel.

1×A
2. – 3. Tag

Auf nach Montenegro

Im Durmitor-Nationalpark

Am Morgen fahren Sie in Richtung Norden bis an die Grenze des Durmitor Nationalparks nach Montenegro. Ihr Quartier für die nächsten zwei Tage ist ein sogenanntes Eko Katun. Das sind urige Berghütten inmitten der Natur. Fantastischer Sternenhimmel und rustikales Essen sind inklusive. Nach Ihrer Fahrt unternehmen Sie eine kleine „Eingewöhnungswanderung“. Am nächsten Tag erkunden Sie die herrliche Landschaft bei einer ausgiebigeren Wanderung.

Tag 2: (Gehzeit ca. 3 h, Aufstieg: 200 m↑, 200 m↓)
Tag 3: (Gehzeit ca. 6 h, Aufstieg: 800 m↑, 900 m↓)

2×(F/M (LB)/A)
4. – 6. Tag

Nationalpark Durmitor (UNESCO-Weltnaturerleb)

Glasklarer Bergsee

Am Morgen fahren Sie weiter nach Zabljak, im Herzen des Durmitor Nationalparks. Er ist der nördlichste Nationalpark Montenegros und gehört seit 1980 zum UNESCO Weltnaturerbe. Was für die Schweizer die Alpen sind, ist für die Montenegriner das Durmitor-Gebirge. Hier befinden sich 18 Gletscherseen, von denen der Schwarze See/Crno Jezero der bekannteste ist. In diesen drei Tagen werden Sie die schönsten Ecken des Nationalparks erwandern.

Tag 4: (Gehzeit ca. 5 h, Aufstieg: 100 m↑, 100 m↓)
Tag 5: (Gehzeit ca. 7 h, Aufstieg: 950 m↑, 950 m↓)
Tag 6: (Gehzeit ca. 6 h, Aufstieg: 500 m↑, 500 m↓)

3×(F/M (LB)/A)
7. Tag

Wanderung mit Canyon-Blick

Wanderung im Urwald

Heute wandern Sie zum „View Point Tara Canyon“. Der Tara Canyon ist mit einer Tiefe von bis zu 1.300 Metern die tiefste Schlucht Europas und einer der größten Canyons der Welt. Am Nachmittag fahren Sie weiter ins Komovi Gebirge, wo Sie die nächsten beiden Tage übernachten werden. Sie sind hier in rustikalen Holzhütten mit jeweils 4 Betten untergebracht. Am Abend genießen Sie hier, weit weg von jeglicher Zivilisation, gutes Essen und die Ruhe der Berge. (Gehzeit ca. 4h, 250 m↑↓,)

1×(F/M (LB)/A)
8. Tag

Rundwanderung im Komovi-Gebirge

Heute entdecken Sie das Komovi-Gebirge bei einer Rundwanderung. Es ist mit bis zu 2500 Metern eine der höchsten Erhebungen Montenegros und gehört zum Prokletije-Massiv, dem östlichsten Gebirge des Landes. Nach der Wanderung genießen wir die gute Hausmannskost. Wer müde ist und einmal pausieren möchte, hat heute eine gute Gelegenheiten dazu. Übernachtung auf der Sommeralm Stavna in einer Hütte. (Gehzeit ca. 4h, 400 m↑↓).

1×(F/M (LB)/A)
9. Tag

Kloster Moraca und der Mrtvica-Canyon

Ihre Reise geht weiter gen Süden zum Skutarisee. Unterwegs lohnt der Besuch und die Besichtigung des kleinen aber bedeutenden orthodoxen Klosters Moraca. Anschließend wandern Sie entlang des türkis schimmernden Flusses Mrtvica in den gleichnamigen Canyon bis zum „Tor der Wünsche“. Nach der Wanderung fahren Sie zu Ihrem heutigen Ziel, dem Skutarisee. Übernachtung im Hotel. (Gehzeit ca. 3h, 200 m↑↓,).

1×(F/M (LB)/A)
10. Tag

Bootsfahrt auf dem Skutarisee und Wanderung zum Lovcen

Am Morgen erkunden Sie den größten See des Balkans. Bei einer Bootsfahrt durch das noch völlig intakte Ökosystem des Nationalparks entdecken Sie seltene Tiere und Pflanzen, kleine Inseln mit verlassenen Festungen und Kirchen. Gegen Mittag starten Sie zu einer Wanderung im Nationalpark Lovcen. Ob vom Skutarisee, von Herzeg-Novi oder den Bergen des Nordens – die Gipfel des Lovcen sind von überall zu sehen. Steil steigen die Felsen aus der Adria auf. Übernachtung in der Bucht von Kotor im Hotel. (Gehzeit ca. 2h, 400 m↑).

1×(F/M (LB)/A)
11. – 12. Tag

Freie Tage an der Adriaküste

Strand in Montenegro

Die Reise klingt mit zwei Tagen Erholung in der Bucht von Kotor aus. Dies ist ein vortrefflicher Ausgangspunkt, um die kulturelle Vielfalt der Region zu erkunden. Zum Bespiel bietet sich ein Besuch von Kotor und Budva oder eine Fahrt nach Dubrovnik an (beide UNESCO-Welterbe). 2 Übernachtungen wie am Vortag.

2×F
13. Tag

Abreise

Transfer nach Dubrovnik, Ankunft gegen 12 Uhr. Individuelle Abreise ab ca. 14 Uhr möglich.

1×F

Leistungen ab/an Dubrovnik

  • Deutsch sprechende Reiseleitung
  • Gruppentransfer ab/an Dubrovnik
  • alle Transfers laut Programm in privaten Fahrzeugen
  • 9 geführte Wanderungen lt. Programm
  • Bootsfahrt auf dem Skadar-See
  • alle Nationalparkeintritte laut Programm
  • 8 Ü: Hotel im DZ
  • 4 Ü: Hütte im MBZ
  • Mahlzeiten: 12×F, 9×M (LB), 10×A

nicht in den Leistungen enthalten

  • An-/Abreise
  • nicht genannte Mahlzeiten und Getränke
  • optionale Ausflüge und Aktivitäten
  • Trinkgelder
  • Persönliches

Reisen verursacht CO2
Wir kompensieren es!

Diese Reise verursacht einen CO2-Fußabdruck von 1257 kg. Gemeinsam mit unseren Freunden von Wilderness International kompensieren wir bereits 50 % dieser Emissionen durch aktiven Wildnisschutz in Kanada und Peru. Sind Sie dabei?

So funktioniert´s!

Veranstalter

Mediterrana Tours
Rothenburger Straße 14
01099 Dresden
Deutschland

Diese Reise wird von einem DIAMIR-Partner veranstaltet. Für Buchung und Durchführung dieser Reise gelten ausschließlich die AGB von Mediterrana Tours.

Hinweise

Mindestteilnehmerzahl: 6, bei Nichterreichen Absage durch den Veranstalter bis 21 Tage vor Abreise möglich

Unterkünfte sind familiäre, landestypische, einfache Hotels und Berghütten. Bei Übernachtungen in den Berghütten ist keine Einzelzimmerbuchung möglich.

Anforderungen

Gute Kondition für mittelschwere Wanderungen mit Tagesrucksack in Höhen bis über 2000 m.

Mobilitätshinweis

Wir sind verpflichtet darauf hinzuweisen, dass diese Reise im Allgemeinen für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet ist. Im Einzelfall sprechen Sie uns bitte an.

Wissenswertes zu Ihrem Urlaubsland

Praktische Infos und Tipps erhalten Sie in unseren Länderinformationen sowie bei den jeweiligen Reisethemen.

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Dauer 12 Tage / 5–14 Teilnehmer
Zur Reise

Die Bilder zeigen eine Auswahl zur Verfügung stehender Zimmerkategorien. Ihre gebuchte Kategorie kann abweichend sein.

Mediterrana Tours

Allgemeine Reisebedingungen (ARB) von MEDITERRANA TOURS, Inhaber Michael Herrmann 

Die nachfolgenden Allgemeinen Reisebedingungen (ARB) werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter MEDITERRANA TOURS, Inhaber Michael Herrmann, zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Die ARB ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a ff. BGB und der Artikel 250 und 252 des EGBGB und füllen diese aus. Bei Buchung einer Pauschalreise ist Vertragspartner des Reiseveranstalters der Reisende – hierbei ist es unerheblich, ob der Reisende die Pauschalreise selbst in Anspruch nimmt oder er den Vertrag für einen anderen Reiseteilnehmer schließt.  

Diese ARB gelten ausdrücklich nicht, wenn der Reisende keine Pauschalreise i.S. der §§ 651a ff. BGB, sondern lediglich einzelne Reiseleistungen (z.B. Nur-Hotel, Mietwagen) von MEDITERRANA TOURS bucht oder wenn MEDITERRANA TOURS ausdrücklich als Reisevermittler einer einzelnen Reiseleistung, einer verbundenen  Reiseleistungen gem. § 651w BGB oder einer Pauschalreise eines anderen Reiseveranstalters tätig wird und den Reisenden vor Buchung gesondert und unmissverständlich darauf hinweist. 


1. Abschluss des Pauschalreisevertrages 
1.1 Grundlage dieses Angebotes ist die Reiseausschreibung von MEDITERRANA TOURS im Katalog bzw. Prospekt, auf seiner Website, in einem individuellen Angebot oder einem sonstigen Medium von MEDITERRANA TOURS, nebst ergänzenden Informationen von MEDITERRANA TOURS für die jeweilige Reise, soweit diese dem Reisenden bei Buchung vorliegen.  Durch die Reiseanmeldung (Buchung) bietet der Reisende MEDITERRANA TOURS den Abschluss des Reisevertrages für die angegebenen Personen verbindlich an. Der Reisende hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. 

1.2 Der Vertrag kommt mit Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) von MEDITERRANA TOURS zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird MEDITERRANA TOURS dem Reisenden eine Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln. Sofern der Vertragsschluss bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit erfolgt, hat der Reisende einen Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform; gleiches gilt bei einem Vertragsschluss außerhalb von Geschäftsräumen. 

1.3 Weicht die Reisebestätigung inhaltlich von der Reiseanmeldung ab, so gilt diese Reisebestätigung als ein neues Angebot, an das MEDITERRANA TOURS für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, sofern MEDITERRANA TOURS auf die Änderung hingewiesen hat und diesbezüglich seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Reisende innerhalb der Bindungsfrist MEDITERRANA TOURS gegenüber die Annahme ausdrücklich oder schlüssig durch (An-) Zahlung des Reisepreises erklärt. 

1.4 MEDITERRANA TOURS weist darauf hin, dass Buchungen von Pauschalreisen im Fernabsatz (z.B. telefonisch, per E-Mail) nicht nach den §§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB widerrufen werden können. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch dann, wenn der Vertrag über die Pauschalreise zwischen MEDITERRANA TOURS und dem Reisenden, der Verbraucher ist, außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden. 


2. Bezahlung 
2.1 Nach Vertragsschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 15 % des Reisepreises fällig, sofern der Sicherungsschein gemäß § 651r Abs. 4 Satz 1 BGB, Art. 252 EGBGB an den Reisenden in Textform übermittelt wurde. Der Restbetrag ist, sofern die Reise nicht mehr aus den in Ziff. 7.1 genannten Gründen abgesagt werden kann und der Sicherungsschein in Textform übermittelt wurde, 20 Tage vor Reiseantritt zur Zahlung fällig und muss unaufgefordert bei MEDITERRANA TOURS eingegangen sein; maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlungen ist deren Gutschrift bei MEDITERRANA TOURS. Sofern eine Reise noch aus den in Ziff. 7.1 genannten Gründen abgesagt werden kann, ist der Restbetrag für diese Reise erst zu dem Zeitpunkt fällig, in dem die Reise durch MEDITERRANA TOURS nicht mehr abgesagt werden kann. 

2.2 Bei kurzfristigen Buchungen, d.h. Buchungen, die so kurzfristig vor Reiseantritt erfolgen, dass der gesamte Reisepreis bereits fällig ist oder MEDITERRANA TOURS die Reise nicht mehr wegen Nichterreichung der Teilnehmerzahl absagen kann, ist der gesamte Reisepreis sofort zur Zahlung nach in Textform erfolgter Übermittlung des Sicherungsscheines fällig. 

2.3 Prämien für Versicherungen und sonstige Auslagen wie Storno- und Umbuchungsentgelte sind nach Rechnungsstellung sofort vollständig zur Zahlung fällig. 

2.4 Sofern der Reisende die Anzahlung oder Restzahlung trotz erhaltenen Sicherungsscheins nicht zum jeweiligen Fälligkeitstag leistet, ist MEDITERRANA TOURS berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Reisenden mit den in Ziffer 4.1 ff. geregelten Stornierungskosten zu belasten. Dies gilt nur dann nicht, wenn ein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Reisenden besteht oder MEDITERRANA TOURS zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen nicht bereit und in der Lage ist oder seine gesetzlichen Informationspflichten nicht erfüllt hat 


3. Leistungen und Leistungsänderungen 
3.1 Die Leistungsverpflichtung von MEDITERRANA TOURS ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Katalog bzw. Prospekt, der Website, einem individuellen Angebot oder einem sonstigen Medium von MEDITERRANA TOURS unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Informationen, Hinweise und Erläuterungen sowie der für die gebuchte Pauschalreise relevanten vorvertraglichen Informationen nach Art. 250 § 3 EGBGB.  

3.2 Mitarbeiter von Leistungsträgern (z.B. Fluggesellschaften, Hotels) sowie von Reisemittlern sind von MEDITERRANA TOURS nicht bevollmächtigt, Zusicherungen oder Auskünfte zu geben, sowie Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung, die Buchungsbestätigung oder der vorvertraglichen Informationen nach Art. 250 § 3 EGBGB von MEDITERRANA TOURS hinausgehen, im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Pauschalreisevertrages abändern. 

3.3 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von MEDITERRANA TOURS nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Pauschalreise nicht beeinträchtigen. Darüber hinaus müssen diese Änderungen vor Reisebeginn erklärt werden. MEDITERRANA TOURS hat den Reisenden auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. 

3.4 Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung nach Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB oder einer Abweichung von einer besonderen Vorgabe des Reisenden, die Inhalt des Pauschalreisevertrages wurde, ist der Reisende berechtigt, innerhalb einer von MEDITERRANA TOURS gesetzten angemessenen Frist  

a) die mitgeteilte Änderung der Reiseleistung oder Abweichung der besonderen Vorgabe anzunehmen, 
b) ohne Stornokosten vom Vertrag zurückzutreten, oder 
c) die Teilnahme an einer von MEDITERRANA TOURS gegebenenfalls angebotenen Ersatz-Pauschalreise zu erklären.  

Wenn der Reisende gegenüber MEDITERRANA TOURS nicht oder nicht innerhalb der gesetzten, angemessenen Frist reagiert, gilt die Änderung bzw. Abweichung als angenommen. Hierüber, sowie über die erhebliche Änderung bzw. Abweichung einer besonderen Vorgabe wird der Reisende von MEDITERRANA TOURS unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zusammen mit der Mitteilung über dessen Rechte nebst Fristsetzung zur Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise unterrichtet. 

3.5 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Sofern die durchgeführte Ersatz-Pauschalreise oder geänderte Pauschalreise im Vergleich zur ursprünglich geschuldeten Pauschalreise nicht von mindestens gleichwertiger Beschaffenheit, ist der Reisepreis gemäß § 651 m Abs. 1 BGB zu mindern; sofern MEDITERRANA TOURS bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten entstehen, ist dem Reisenden der Differenzbetrag gemäß § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten. 

4. Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn, Vertragsübertragung (Ersatzperson) 
4.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber MEDITERRANA TOURS unter den am Ende der ARB angegebenen Kontaktdaten zu erklären. Falls die Reise über einen Reisemittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären. 

4.2 Tritt der Reisende vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert MEDITERRANA TOURS den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann MEDITERRANA TOURS eine angemessene Entschädigung vom Reisenden verlangen. Dies gilt nicht, sofern der Rücktritt von MEDITERRANA TOURS zu vertreten ist oder wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle derjenigen Vertragspartei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. 

4.3 MEDITERRANA TOURS hat diesen ihm zustehenden Entschädigungsanspruch in den nachfolgenden Stornopauschalen festgelegt. Die Berechnung erfolgt unter Berücksichtigung des Zeitpunktes des vom Reisenden erklärten Rücktritts bis zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen und den zu erwartenden Erwerb durch eine anderweitige Verwendung der Reiseleistungen. 

Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei MEDITERRANA TOURS oder dem Reisemittler wie folgt berechnet:  
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20% 
ab 29. Tag bis 22. Tag vor Reiseantritt 30% 
ab 21. Tag bis 15. Tag vor Reiseantritt 50% 
ab 14. Tag bis 11. Tag vor Reiseantritt 60% 
ab 10. Tag bis 4. Tag vor Reiseantritt 80% 
ab 3. Tag vor Reiseantritt und bei Nichtanreise 90% 

4.4 Dem Reisenden bleibt es in jedem Fall unbenommen, MEDITERRANA TOURS nachzuweisen, dass MEDITERRANA TOURS durch den Rücktritt lediglich eine wesentlich niedrigere angemessene Entschädigung verlangen kann. 

4.5 MEDITERRANA TOURS behält sich vor, anstelle der vorstehenden Stornopauschalen eine höhere, konkret berechnete Entschädigung zu fordern, soweit MEDITERRANA TOURS das Entstehen wesentlich höherer Aufwendungen als die jeweils anwendbare Stornopauschale nachweisen kann. In diesem Fall ist MEDITERRANA TOURS verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, konkret zu beziffern und auf Verlangen des Reisenden zu begründen. 

4.6 Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird von MEDITERRANA TOURS ausdrücklich empfohlen. 

4.7 Ist MEDITERRANA TOURS infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet ist, ist die Erstattung unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt zu leisten. 

4.8 Das gesetzliche Recht des Reisenden, auf einem dauerhaften Datenträger gemäß § 651e BGB eine Vertragsübertragung auf einen anderen Reisenden zu erklären (Stellung eines Ersatzteilnehmers), bleibt durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt. 


5. Umbuchungen durch den Reisenden vor Reisebeginn  
5.1 Ein rechtlicher Anspruch des Reisenden auf eine Änderung hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt selbstverständlich nicht, sofern eine Umbuchung aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter vorvertraglicher 
Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB nötig ist; eine solche Umbuchung wird für den Reisenden kostenfrei durchgeführt. 

5.2 Sofern MEDITERRANA TOURS auf Wunsch des Reisenden eine Umbuchung nach Ziffer 5.1 Satz 1 vornimmt, fällt bis zum 30. Tag vor Reiseantritt ein Umbuchungsentgelt in Höhe von 29.- € je Vorgang an, das zusätzlich zu einem eventuell neuen Reisepreis für die umgebuchte Leistung vom Reisenden zu bezahlen ist; über einen aufgrund der Umbuchung entstehenden neuen Reisepreis wird der Reisende vor der Umbuchung informiert. 

5.3 Umbuchungswünsche des Reisenden ab 29 Tage vor Reisebeginn können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziff. 4.3 zu den dort geltenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.  


6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen 
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die MEDITERRANA TOURS ordnungsgemäß angeboten hat, aus Gründen, die vom Reisenden zu vertreten sind, nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf eine anteilige Erstattung des Reisepreises. MEDITERRANA TOURS wird sich bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. MEDITERRANA TOURS empfiehlt daher den Abschluss einer Reiseabbruch-Versicherung. 


7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl und Kündigung durch MEDITERRANA TOURS  
7.1 MEDITERRANA TOURS kann wegen Nichterreichens einer Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn MEDITERRANA TOURS 

a) in der vorvertraglichen Unterrichtung hinsichtlich der gebuchten Pauschalreise die Mindestteilnehmerzahl beziffert, sowie den Zeitpunkt angibt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, und 
b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angibt. 

Der Rücktritt ist dem Reisenden gegenüber spätestens an dem Tag, der in der vorvertraglichen Unterrichtung und der Reisebestätigung angegeben ist, zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat MEDITERRANA TOURS unverzüglich von seinem 
Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. 

Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, hat MEDITERRANA TOURS unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach erklärtem Rücktritt, durch den Reisenden geleistete Zahlungen zurückzuerstatten. 

7.2 MEDITERRANA TOURS kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch MEDITERRANA TOURS nachhaltig stört oder sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist; dies gilt nicht, sofern ein vertragswidriges Verhalten aufgrund einer Verletzung von vorvertraglichen Informationspflichten entstanden ist. Kündigt MEDITERRANA TOURS, so behält MEDITERRANA TOURS den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die MEDITERRANA TOURS aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von seinen  Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. 


8. Mitwirkungspflichten des Reisenden 
8.1 Reiseunterlagen 
Der Reisende hat MEDITERRANA TOURS oder seinen Reisemittler, bei dem er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. E-Ticket-Belege, Hotelvoucher) nicht innerhalb der von MEDITERRANA TOURS mitgeteilten Frist erhält. 

8.2 Mängelanzeige 
MEDITERRANA TOURS ist verpflichtet, dem Reisenden die Pauschalreise frei von Reisemängeln zu erbringen. Sollte dies nicht der Fall sein, ist der Reisende verpflichtet, einen Reisemangel MEDITERRANA TOURS gegenüber unverzüglich anzuzeigen. Hierzu hat der Reisende seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von  MEDITERRANA TOURS vor Ort bekannt zu geben. Ist ein Vertreter von MEDITERRANA TOURS vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, hat der Reisende die aufgetretenen Mängel MEDITERRANA TOURS direkt gegenüber bekannt zu geben. Die Kontaktdaten eines vor Ort vorhanden Vertreters von MEDITERRANA 
TOURS nebst dessen Erreichbarkeit sowie die Kontaktdaten von MEDITERRANA TOURS für eine Reisemängelanzeige sind der Reisebestätigung zu entnehmen. Der Reisende hat darüber hinaus die Möglichkeit, seine Mängelanzeige auch dem Reisemittler, bei dem er die Pauschalreise gebucht hat, zu übermitteln.  

Der Vertreter von MEDITERRANA TOURS ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. 
Soweit MEDITERRANA TOURS infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. 

8.3 Fristsetzung vor Kündigung 
Will ein Reisender den Pauschalreisevertrag wegen eines erheblichen Reisemangels der in § 651i BGB bezeichneten Art nach § 651l BGB kündigen, so hat der Reisende MEDITERRANA TOURS zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe durch MEDITERRANA TOURS verweigert wird oder eine sofortige Abhilfe notwendig ist. 

8.4 Gepäckverspätung und -beschädigung: 
a) Der Reisende hat nach luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen bei Flugreisen Schäden an seinem Reisegepäck oder einen Gepäckverlust oder Gepäckverspätung unverzüglich vor Ort der zuständigen Fluggesellschaft mittels Schadensanzeige (P.I.R.) anzuzeigen und sich aus Nachweisgründen eine Bestätigung in Textform aushändigen zu lassen. Sowohl Fluggesellschaften als auch MEDITERRANA TOURS lehnen in der Regel diesbezügliche Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt wurde. Die Schadenanzeige ist bei einer Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei einer Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten. 

b) Darüber hinaus ist die Beschädigung, der Verlust bzw. die Gepäckverspätung unverzüglich MEDITERRANA TOURS gem. den Ausführungen in Ziffer 8.2 bekannt zu geben. Eine Bekanntgabe an MEDITERRANA TOURS entbindet den Reisenden nicht von der Pflicht der fristgemäßen Schadenanzeige an die zuständige 
Fluggesellschaft gemäß lit. a). 
 

9. Beschränkung der Haftung 
9.1 Die vertragliche Haftung von MEDITERRANA TOURS für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit diese nicht schuldhaft herbeigeführt wurden. Gelten für eine Reiseleistung internationale Übereinkünfte oder auf solchen  beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungserbringer nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch MEDITERRANA TOURS gegenüber dem Reisenden hierauf berufen. 

9.2 MEDITERRANA TOURS haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wie z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und der Adresse des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass diese für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von MEDITERRANA TOURS sind. MEDITERRANA TOURS haftet jedoch für diese Leistungen, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten seitens MEDITERRANA TOURS ursächlich waren. 

9.3 MEDITERRANA TOURS haftet nicht für Angaben in Reiseausschreibungen Dritter (z.B. von Reisemittlern), auf deren Entstehung MEDITERRANA TOURS keinen Einfluss nehmen und deren Richtigkeit MEDITERRANA TOURS nicht überprüfen konnte.  

9.4 MEDITERRANA TOURS haftet nicht für Leistungen, die durch den Reisenden im Rahmen der Pauschalreise in Anspruch genommen werden und nicht von MEDITERRANA TOURS oder deren Vertreter vor Ort, sondern beispielsweise durch das Hotel oder andere Personen oder Firmen in eigener Verantwortung vermittelt oder veranstaltet werden. 
 

10. Geltendmachung von Ansprüchen, Verbraucherstreitbeilegung 
10.1 Ansprüche nach den §§ 651i Abs. 3 Nr. 2, 4-7 BGB hat der Reisende gegenüber MEDITERRANA TOURS geltend zu machen. Die Geltendmachung kann durch den Reisenden auch über den Reisemittler, bei dem er die Pauschalreise gebucht hat, erfolgen. Es wird empfohlen, die Ansprüche auf einem dauerhaften Datenträger 
geltend zu machen.  

10.2 Die reisevertraglichen Ansprüche des Reisenden verjähren in zwei Jahren; die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte 

10.3 Die Abtretung von Ansprüchen gegen MEDITERRANA TOURS an Dritte, die nicht Reiseteilnehmer sind, ist ausgeschlossen. 

10.4 MEDITERRANA TOURS weist nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) darauf hin, dass MEDITERRANA TOURS nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt hierzu auch gesetzlich nicht verpflichtet ist. Sollte sich nach Drucklegung eine gesetzliche Pflicht zur Teilnahme an einem solchen Streitbeilegungsverfahren ergeben oder sollte MEDITERRANA TOURS freiwillig daran teilnehmen, wird MEDITERRANA TOURS die Reisenden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger informieren. Bei Vertragsschluss im elektronischen Rechtsverkehr wird auf die europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ verwiesen. 
 

11. Pass-, Visa und Gesundheitsvorschriften 
11.1 MEDITERRANA TOURS unterrichtet die Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von eventuell notwendigen Visa, sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt. 

11.2 Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn MEDITERRANA TOURS nicht, nicht ausreichend oder falsch informiert hat. 

11.3 MEDITERRANA TOURS haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende MEDITERRANA TOURS mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass MEDITERRANA TOURS eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat. 


12. Informationen zur Identität ausführender Luftfahrtunternehmen  
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet MEDITERRANA TOURS, den Reisenden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaften sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist MEDITERRANA TOURS verpflichtet, dem Reisenden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug bzw. die Flüge durchführen wird bzw. werden. Sobald MEDITERRANA TOURS weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss MEDITERRANA TOURS den Reisenden informieren. Wechselt die dem Reisenden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss MEDITERRANA TOURS den Reisenden über den Wechsel informieren. MEDITERRANA TOURS muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Reisende so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. 

Die Liste der Fluggesellschaften, denen der Betrieb in der EU untersagt ist (sog. „Black List“) kann auf folgender Internetseite abgerufen werden: https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de


13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand 
13.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und MEDITERRANA TOURS findet deutsches Recht Anwendung. 

13.2 Der Reisende kann MEDITERRANA TOURS nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von MEDITERRANA TOURS gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend. Für Klagen gegen Reisende, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, wird als Gerichtsstand der Sitz 
von MEDITERRANA TOURS vereinbart, sofern diese ARB aufgrund eines fehlenden Rahmenvertrages zur Abwicklung von Geschäftsreisen für das Unternehmen des Reisenden anwendbar sind. Gleiches gilt für Reisende, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in einem Drittland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist 

13.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,  
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Pauschalreisevertrag zwischen dem Reisenden und MEDITERRANA TOURS anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Reisenden ergibt, oder 

b) wenn und insoweit auf den Pauschalreisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Reisende angehört, für den Reisenden günstiger sind, als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften. 
 

Stand der ARB: 17.09.2019 


Reiseveranstalter: 
MEDITERRANA TOURS  
Inhaber: Michael Herrmann 
Rothenburger Str.14 
D-01099 Dresden     
Telefon: 0049 (0) 351-8108758 
Telefax: 0049 (0) 351-8108759 
E-Mail: info@mediterranatours.de 
www: https://mediterranatours.de 

Die Kundengelder sind abgesichert. Versicherer für die Insolvenzversicherung ist die R+V Allgemeine Versicherung AG. 
MEDITERRANA TOURS – Inhaber: Michael Herrmann – ist haftpflichtversichert bei der Europäischen Reiseversicherungs AG. 

Datenschutzhinweis: 
Die im Rahmen der Buchung der Pauschalreise von den Reisenden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden elektronisch verarbeitet und von MEDITERRANA TOURS und deren Leistungsträgern (Beförderungsunternehmen, Hotels, Incoming-Agenturen) genutzt, verarbeitet und gespeichert, soweit es zur 
Vertragsdurchführung erforderlich ist.  
Die Vorschriften der DSGVO finden Anwendung. Die ausführlichen Datenschutzhinweise einschließlich der Rechte der Reisenden sind auf https://mediterranatours.de/ueber-uns/datenschutz/ hinterlegt, können unter den Kontaktdaten von MEDITERRANA TOURS angefordert werden bzw. werden zum Zeitpunkt der Erhebung der Daten (Reiseanfrage / Reisebuchung) zur Verfügung gestellt. 

Fernabsatzverträge: 
MEDITERRANA TOURS weist darauf hin, dass Buchungen von Pauschalreisen im Fernabsatz (z.B. telefonisch, per E-Mail) nicht nach den §§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB widerrufen werden können. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch dann, wenn der Vertrag über die Pauschalreise zwischen MEDITERRANA TOURS und dem 
Reisenden, der Verbraucher ist, außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden. 

Reiseversicherungen: 
MEDITERRANA TOURS empfiehlt generell den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Auslandskrankenversicherung (mit Erstattung der Rücktransportkosten).  


 

Schwierigkeit: moderat

Moderate Touren bei denen durchschnittliche körperliche Anstrengungen in moderatem Umfang auftreten. Die Tageswanderetappen sind dabei nicht länger als 6 Stunden und extreme Temperaturen beeinträchtigen die Reise eher selten. Mit einfachen Unterkünften muss gerechnet werden. Aktivurlaub für Reisende, die sich sportlich unregelmäßig fit halten.